Atomeinigung
24.07.15
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dpa-Globus 10409: Die Atomeinigung mit dem Iran Die Grafik informiert über die Standorte der bekannten Atomanlagen im Iran und über Details des Atomabkommens, das die fünf UN-Vetomächte (US; CN; RU; GB; FR) und Deutschland nach jahrelangen Verhandlungen mit dem Iran im Juli 2015 vereinbart haben, das allerdings noch vom Wächterrat im Iran und vom US-Kongress bestätigt werden muss. Danach darf Iran die Atomenergie für zivile Zwecke nutzen, aber keine Atombomben bauen, weshalb die Urananreicherung stark beschränkt und die Kontrolle durch die IAEO erweitert wird. Im Gegenzug werden die bisherigen Sanktionen gegen den Iran außer Kraft gesetzt, bei Verstößen gegen den Vertrag aber wieder reaktiviert.
Quelle:
Institute for Science and International Security, dpa, BBC
Infografik-Großansicht: "Die Welt erklären mit Globus-Grafiken" (pdf, S.15)
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UN Sanktionen
07.05.15
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dpa-Globus 10253: UN Sanktionen Gemäß Kapitel VII Artikel 41 der UN-Charta kann der Sicherheitsrat Sanktionen gegen Einzelpersonen, Gruppen oder Staaten (bzw. deren Eliten) beschließen. Die häufigsten Ziele dieser Sanktionen seit 1991 waren (Anteil in %):
Kriege, bewaffnete Konflikte lösen: 59; Terrorismusbekämpfung: 14; Massenvernichtungswaffen begrenzen: 11; Unterstützung der Demokratie: 10; Sonstige (z.B. Hilfe bei Menschenrechtsverletzungen, Schutz der Zivilbevölkerung): 6.
In der Weltkarte sind die von gezielten UN-Sanktionen betroffenen Regionen seit 1991 rot markiert: Haiti, ehemaliges Jugoslawien, Nordkorea sowie 12 Staaten in Afrika (SL, CI, LR, LY, SD, SS, ER, ET, SO, CD, AO, RW) und 3 in Nahost (IQ, IR, AF).
Die Sanktionsinstrumente umfassen: Waffen- u. Handelsembargo, Diplomatie, Finanzen (z.B. Kontensperrung), Einreiseverbote und die Transportwege (z.B. Landeverbot für Flugzeuge)
Quelle: Graduate Institute, Targeted Sanctions Consortium, Watson Institute, bpb; Internet: URL1, URL2, URL3 Infografik-Großansicht
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