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| Kontakt | Haftungsausschluss |
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| Sicherheitsrat der Vereinten Nationen | Lexikon | |
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Hintergrund Zusammensetzung Mitgliedsstaaten Reform
Aktuelles/ Archiv Daten/Statistiken/ Infografiken Dokumente Unterrichtsmaterialien Links |
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Hintergrund![]() |
Der
Sicherheitsrat (auch: Weltsicherheitsrat; UN-Sicherheitsrat; engl.
Security Council (SC) ) ist eines der 6 Hauptorgane
der Vereinten Nationen (VN, engl. United Nations
UN). Hauptaufgabe des Sicherheitsrates ist der Erhalt des Weltfriedens
und der internationalen Sicherheit.
Als einziges UN-Organ kann der Sicherheitsrat gemäß UN-Charta
(Kapitel VII) bei Aggression oder Friedensbruch Sanktionen verhängen
(vom Wirtschaftsboykott bis zu militärischen Maßnahmen).
Neben den 5 ständigen Mitgliedern (permanent 5, P5) USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich (frühe Atommächte, mit Vetorecht) gehören dem Rat 10 nichtständige Mitglieder an. Die UN-Vollversammlung wählt diese für 2 Jahre. Deutschland war ab 2003 bis Ende 2004 Mitglied des UN-Sicherheitsrats und hatte im Februar 2003 im Vorfeld des Irak-Kriegs den Vorsitz, im März folgte Guinea [taz,28.2.03]. Entscheidungen müssen mit einer Mehrheit von 9 Stimmen gefällt werden. Jedes der 5 ständigen Mitglieder kann eine Entscheidung per Vetorecht blockieren. |
| Vetorecht | Dieses Vetorecht hat immer wieder zu Auseinandersetzungen geführt, da z.B. die USA häufig per Veto Resolutionen gegen Israel verhindert haben. Während des Irak-Konflikts 2003 drohten Russland und Frankreich unterstützt von China, Resolutionen im Sinne der USA per Veto zu blockieren. Im aktuellen Iran-Konflikt hat sich wiederholt gezeigt, dass eine wirksame Politik durch die Uneinigkeit im Sicherheitsrat erschwert wurde. Russland und China haben wiederholt andere Positionen vertreten als die USA, Großbritannien und Frankreich. Aufgrund eines vermuteten oder teils auch angedeuteten Vetos durch Russland oder China wurden Resolutionen oder daran geknüpfte Sanktionen abgeschwächt und eine wirksame Politik im Atomstreit mit Iran erschwert und teils sogar verhindert. Auch im Darfur-Konflikt hat der Sicherheitsrat bisher versagt: Oberstes Interesse Chinas ist, die Ölreserven Sudans auszubeuten, daher pflegt es enge Beziehungen zu den Herrschern im Sudan, die den Völkermord in Darfur zu verantworten haben. Vor diesem Hintergrund hat China bisher wirksame Maßnahmen des Sicherheitsrats gegen Sudan verhindert. |
Globus
0551-24.03.06![]() Großansicht [bpb] |
Infografik: Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Der Sicherheitsrat ist das wichtigste Gremium der Vereinten Nationen zur Wahrung des Weltfriedens. Zusammensetzung: a) 5 ständige Mitglieder mit Vetrorecht (P5: permanent 5): China, Frankreich, Großbritannien, Russland, USA b) 10 wechselnde Mitglieder, jeweils 2 Jahre lang, jeweils 5 neue pro Jahr. Beschlüsse: mit mindestens 9 von 15 Stimmen, die P5 haben Vetorecht Mittel/ Möglichkeiten: Forderungen, friedliche u. militärische Sanktionen Daten aus: Globus 0551 |
Großansicht [FR] |
Infografik: Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Die Grafik informiert über die Zusammensetzung des UN-Sicherheitsrates: Neben den 5 ständigen Mitgliedern (P5: USA, Russland, Frankreich, Großbritannien, China) umfasst der Sicherheitsrat 10 weitere nichtständige Mitgliedsstaaten. Jedes Jahr werden von der UN-Vollversammlung 5 neue nichtständige Mitgliedsstaaten gewählt, deren Vertreter dann ab dem 1.1. des Folgejahres die Arbeit im Sicherheitsrat aufnehmen und ihm 2 Jahre lang angehören. Dafür scheiden dann 5 bisherige nichtständige Mitgliedsstaaten aus. Die Wahlen erfolgen so, dass die zahlenmäßige Verteilung auf die Ländergrppen gleich bleibt: |
| 2 Lateinamerika: Group of Latin American and Caribbean States (GRULAC) 3 Afrika: Group of African States 2 Westeuropa u.a.: Western European and Others Group (WEOG) * 1 Osteuropa: Group of Eastern European States (GEE) 2 Asien: Group of Asia-Pacific States * darunter: Kanada, Australien, Neuseeland, Türkei, Israel --> Regionale Gruppen der UN (Wiki-Liste) |
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Reformvorschläge: Seit 1993 berät eine allen 191 Mitgliedsstaaten offen stehende Arbeitsgruppe über eine Reform des UN-Sicherheitsrats. Kernthemen: Zahl der Sitze, Zusammensetzung, Vetorecht. Viele Reformvorschläge wurden geprüft, doch keiner war bisher konsensfähig. Weitere Infos im Presseartikel "Pokern um die vorderen Plätze. Seit elf Jahren berät eine Arbeitsgruppe der UN über eine Reform der Weltorganisation" [FR, 26.7.04, online bis 8.8.04] Im September 1993 erhob der damalige Außenminister Klaus Kinkel (FDP) gegen den Rat seiner Beamten vor der UN-Generalversammlung erstmals offiziell den Anspruch auf einen ständigen Sitz Deutschlands im Sicherheitsrat. Im Herbst 2004 streben neben Deutschland noch Japan, Indien und Brasilien (G4-Gruppe) eine ständige Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat an. Eine Erweiterung des Sicherheitsrates ohne grundlegende Strukturänderungen (Abschaffung des Vetorechts und der ständigen Mitgliedsschaft) scheint jedoch bis auf absehbare Zeit unrealistisch. |
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| UN-Kommission
zur Reform des Weltsicherheitsrats |
UN-Plan
für größeren Sicherheitsrat Die UN-Kommission zur Reform des Weltsicherheitsrats wird nach Angaben aus Diplomatenkreisen vorschlagen, das Gremium auf 15 Mitglieder zu vergrößern. Die Kommission werde Generalsekretär Annan zwei Modelle vorstellen, die dieser dann im September 2005 in die Vollversammlung einbringen könne. Der Sicherheitsrat solle auf 24 Mitglieder aufgestockt werden, nach einem Modell sechs davon als ständige Mitglieder ohne Vetorecht. Die Sitze im Sicherheitsrat sollten künftig nach Kontinenten verteilt werden, die Teilung in Ost- und Weststaaten entfallen. [aus: ARD-Text, 26.11.04] |
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Infografik: UN-Sicherheitsrat: Reformvorschläge Der Grafik informiet über die jetzige Zusammensetzung des Sicherheitsrates (5 ständige +10 wechselnde Mitglieder) und zwei neue Reformvorschläge: A) 24 Sitze: 11 ständige Mitglieder, darunter 5 mit Vetorecht, + 13 alle 2 Jahre wechselnde Mitglieder. B) 24 Sitze: 5 ständige mit Vetorecht, + 8 alle 4 Jahre wechselnde, + 11 alle 2 Jahre wechselnde Mitglieder. Die Grafik ist eingebettet in den Artikel: " Kanzler will Veto in UN. Berlin und Tokio fordern Macht im Sicherheitsrat " [FR, 10.12.04, online bis 23.12.04] |
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| Vorschlag
der G4-Staaten |
Inzwischen liegt ein neuer Vorschlag der G4-Gruppe (Brasilien, Deutschland, Indien, Japan) vor, die gemeinsam einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat anstreben. | ||||||||||||||||||||||||
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UN-Sicherheitsrat:
Reformvorschlag der G4-Guppe Die G4-Gruppe hat am 16.05.05 einen Resolutionsentwurf bei den UN vorgelegt, der die Vergrößerung des Sicherheitsrates um 6 auf 11 ständige und von 4 auf 14 sich abwechselnde Mitglieder vorsieht. Zu den bisherigen 5 ständigen Mitgliedern (USA, Russland, China, Frankreich, GB) sollen neu hinzukommen: 2 Länder aus Asien (Japan, Indien), 1 Land aus Latein-amerika (Brasilien), 1 Land aus Europa (Deutschland), 2 Länder aus Afrika (mögliche Kandidaten: Nigeria, Südafrika, Ägypten). Die 14 nichtständigen Miglieder sollen wie bisher alle 2 Jahre wechseln. Der Vorschlag wird von China stark abgelehnt, auch andere Staaten (z.B. Russland) äußern sich eher zurückhaltend bis negativ. Die Grafik ist eingebettet in den Artikel: " China sagt Nein. Peking lehnt Erweiterung des UN-Sicherheitsrats ab " [FR, 04.06.05] Frankreich und Großbritannien unterstützen die G-4-Gruppe; die USA und China haben Anfang August 2005 eine Allianz dagegen gebildet. |
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| Gruppierungen konträre Positionen |
Die
Positionen der UN-Mitgliedsstaaten zur Reform des UN-Sicherheitsrates sind
teilweise konträr. Während Brasilien, Deutschland,
Indien und Japan (sog. G4)
einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat anstreben, lehnt eine informelle
Gruppe aus 15 bis 40 Staaten (sog. "Coffee
Club" [Politikerscreen]) eine Erweiterung
des Sicherheitsrates um ständige Mitglieder ab. Neben Italien
und Spanien (gegen Deutschland) spielen besonders Argentinien
und Mexiko (gegen Brasilien) sowie Pakistan (gegen Indien)
und Südkorea (gegen Japan) eine wichtige Rolle in dieser Gruppierung.
Diese Staaten befürchten eine Schwächung ihrer Position, falls
der jeweilige Konkurrenz-Staat als ständiges Mitglied im Sicherheitsrat
mehr Einfluss bekäme. Diese Staatengruppe hat inzwischen unter der Bezeichnung "Verein für Konsens" einen Gegenentwurf vorgelegt, der die 5 ständigen Mitglieder unverändert lässt, aber eine Erweiterung um weitere 10 nicht ständige Mitglieder vorsieht. Die dann 20 nicht ständigen Mitglieder sollen von der Vollversammlung gewählt werden: 6 aus Afrika, 5 aus Asien, 4 aus Lateinamerika und der Karibik, 3 aus Westeuropa und 2 aus Osteuropa. |
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| weitere
Vorschläge Afrikanische Union |
Inzwischen hat die
Afrikanische Union (AU) vorgeschlagen, den Rat um 11 Mitglieder
zu erweitern - um 6 ständige mit Vetorecht und um 5 wechselnde.
Die G4-Gruppe (Brasilien, Deutschland, Indien, Japan)
versucht nun mit der AU einen Kompromiss zu finden, den sie dann auch
zusammen mit der AU der UN-Vollversammlung zur Abstimmung vorlegen will.
Mindestens 2/3 der 191 Stimmen müssen für den Vorschlag sein.
Die 53 Stimmen der afrikanischen Staaten gelten dabei als entscheidend. |
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AFP20050727-DE01![]() Großansicht: abgedruckt in Westfälische Rundschau, 28.07.05 |
Infografik:
Vorschläge zur Reform des UN-Sicherheitsrates Im linken Teil der Grafik wird die bisherige Zusammensetzung, rechts die 3 Vorschläge zur Reform des Sicherheitsrates dargestellt. (1) ständige Mitglieder mit Vetorecht (2) ständige Mitglieder ohne Vetorecht (3) nicht ständige Mitglieder ohne Vetorecht
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Gipfeltreffen der
AU Bericht/
Analyse |
Beim
Gipfeltreffen der Afrikanischen Union (AU) lehnten
fast alle der 46 teilnehmenden Staaten Kompromisse und damit auch den G4-Vorschlag
ab und blieben bei ihrer Forderung nach 6 weiteren ständigen Mitgliedern
mit Vetorecht. Damit scheint der G4-Vorschlag endgültig gescheitert
zu sein. Ob die AU für ihre weitgehenden Forderungen eine 2/3 Mehrheit (128 von 191) in der UN-Vollversammlung gewinnen kann, gilt als unwahrscheinlich. Da auch die anderen bisherigen oder ggf. noch folgende alternative Vorschläge keine 2/3 Mehrheit erringen dürften, zeichnet sich insgesamt ein Scheitern der Reform ab. Die bisherige starke Vormachtstellung der 5 Veto-Mächte (USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien) bleibt also nach jetziger Einschätzung unverändert. |
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| weitere Entwicklung | Die weitere Entwicklung kann anhand der Presseartikel (nächster Abschnitt) verfolgt werden. | ||||||||||||||||||||||||
| Presse-/ Online-Medien Datenbank |
Der Presse-/Medienspiegel (Tages-, Wochenzeitungen, Monatszeitschriften und Online-Medien sowie Infos aus Newslettern von Umweltverbänden und NGOs) bieten vielfältige aktuelle und Hintergrund-Informationen. Alle Datenbank-Einträge zum Suchbegriff "Sicherheitsrat": => Jahrgang: 2004 2005 2006 2007 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 Beliebige Suchbegriffe können recherchiert werden durch direkte Eingabe in die Maske oben auf der Startseite zum Presse-Archiv. |
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| 23.12.06 Resolution 1737 Ultimatum bis 21.2.07 |
Am 31.7.06 beschloss der Sicherheitsrat eine weitere Resolution, in der Iran ultimativ aufgefordert wird, sein Raketen- und Atomprogramm, insbesondere die Urananreicherung, bis zum 21.2.07 vollständig zu beenden. Iran hat dieses Ultimatum inzwischen - wie alle anderen zuvor - unbeachtet verstreichen lassen. |
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| Ultimatum für Iran 29.03.06 Resolution 1696 Ultimatum bis 31.8.06 |
Uneinigkeiten unter den P5-Mitgliedern verzögerten zunächst Beschlüsse zum Atom-Programm des Irans. Am 29.3.06 setzte der UN-Sicherheitsrat Iran dann eine Frist von 30 Tagen, seine Aktivitäten zur Urananreicherung zu beenden. Sanktionen für den Fall der Nicht-Erfüllung der Forderung erfolgten zunächst nicht. Am 31.7.06 beschloss der Sicherheitsrat dann die Resolution 1696, in der Iran ultimativ aufgefordert wird, die Urananreicherung bis zum 31.8.06 vollständig zu beenden. |
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| Kritik von ElBaradei 27.03.06 |
Der Generaldirektor der internationalen Atombehörde IAEO, Mohammed El Baradei, hat die Vereinten Nationen (UN) am Wochenende scharf kritisiert. Er nannte den UN-Sicherheitsrat in einem Vortrag ineffektiv und unzeitgemäß. [FR, 27.3.06, Volltext 14 Tage online] |
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| Iran-Konflikt 04.02.06 |
Der
Konflikt um das Atomprogramm Irans
ist inzwischen soweit eskaliert, dass die IAEO
am 4.2.06 beschloss, das Atomprogram zum ersten Mal dem Sicherheitsrat zur
Prüfung vorzulegen. Ende Februar hatte der Chef der IAEO,
El-Baradei, einen aktellen Bericht zum Atomprogramm Irans vorlegt, in dem
die Verdachtsmomente zum Atomprogramm Irans bekräftigt wurden. Der
Gouverneursrat
der IAEO
beschloss darauf hin, das Atomprogramm Irans dem UN-Sicherheitsrat zu übergeben,
der voraussichtlich zu Anfang der 11. Kalenderwoche (ab dem 13.3.) eine
Erklärung beschließen wird. Voraussichtlicher Inhalt der Erklärung [taz, 11.3.06] |
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Aktuelle Nachrichten bieten die
zeitnah verfassten
Presseerklärungen (Press Release) auf der Homepage
des UN-Sicherheitsrates. |
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UN-Sicherheitsrat WE 2026 ![]() 02.01.26 (2715) |
dpa-Globus 18045: Der UN-Sicherheitsrat Der Sicherheitsrat (United Nations Security Council (UNSC) ) trägt die grundlegende Verantwortung für den Erhalt des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit (ausführlich: Lexikon G17335) Der Sicherheitsrat umfasst 15 Mitglieder: 5 ständige + 10 wechselnde: 5 ständige: Permanent Five (P5 = frühe Atommächte): CN FR RU US UK. 10 wechselnde Mitglieder mit fester Verteilung auf 5 Weltregionen: Afrika 3 Asien 2 Lateinamerika 2 Westeuropa /Nordamerika u.a. 2 Osteuropa 1 . Jedes Jahr werden 5 neue Länder für 2 Folgejahre gewählt, 5 bisherige scheiden aus. Mitglieder in der Reihenfolge der obigen 5 Weltregionen: 5 neue Mitglieder für 2026/27: CD LR BH CO LV. 5 alte Mitglieder aus 2025/26: SO PK PA DK GR. 5 ausgeschiedene aus 2024/25: DZ SL KR GY SI. Deutschland war bisher 6 mal Mitglied (Anfangsjahr): 1977,1987,1995,2003,2011,2019. Entscheidungen erfordern eine Mehrheit von 9 Stimmen, wobei jedes Mitglied 1 Stimme hat, jedoch kann jedes P5-Mitglied per Vetorecht Beschlüsse verhindern. Dieses Vetorecht wurde hunderte Male ausgeübt (↗) und hat vielfach wichtige Beschlüsse blockiert, was einer der Hauptkritikpunkte an der Funktionsweise des Sicherheitsrats ist. Quelle: UN: Mitglieder 5 Neue Funktionen Mandat Abstimmungen FAQ | Infografik | Serie
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UN-Sicherheitsrat WE 2025 ![]() 10.01.25 (2537) |
dpa-Globus 17335: Der UN-Sicherheitsrat Als eines der sechs Hauptorgane der Vereinten Nationen (UN) trägt der Sicherheitsrat (United Nations Security Council (UNSC) ) die grundlegende Verantwortung für den Erhalt des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Daher kann er Beschlüsse fassen, die für alle 193 UN-Mitgliedstaaten verbindlich sind. Er kann Sanktionen verhängen und militärische Einsätze beschließen, bei denen die Truppen von den Mitgliedsstaaten der UN gestellt werden, weil die UN über keine eigenen verfügen. Der Sicherheitsrat umfasst 15 Mitglieder: 5 ständige + 10 wechselnde: 5 ständige (Permanent Five, P5: frühe Atommächte): 〈CN FR RU US UK〉 10 wechselnde Mitglieder mit fester Verteilung auf 5 Weltregionen: Afrika 3 Asien 2 Lateinamerika 2 Westeuropa /Nordamerika u.a. 2 Osteuropa 1 . Jedes Jahr werden 5 neue Länder auf 2 Jahre gewählt, 5 bisherige scheiden aus. Mitglieder 2025 in Reihenfolge der Weltregionen (s. ↑): alt 2024/25: 〈DZ SL KR GY SI〉 neu 2025/26: 〈SO PK PA DK GR〉 Deutschland war 6 mal Mitglied (Anfangsjahr): 1977,1987,1995,2003,2011,2019. Entscheidungen erfordern eine Mehrheit von 9 Stimmen, wobei jedes Mitglied 1 Stimme hat, jedoch kann jedes P5-Mitglied per Vetorecht Beschlüsse verhindern. Dieses Vetorecht wurde hunderte Male ausgeübt (↗) und hat vielfach wichtige Beschlüsse blockiert, was einer der Hauptkritikpunkte an der Funktionsweise des Sicherheitsrats ist. Quelle: UN: Aufgaben Mitglieder Wahlsystem | Infografik | Serie
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Atommächte WE 2022 ![]() 17.06.22 (2205) |
dpa-Globus 15459: Atomwaffen weltweit In der Weltkarte sind die neun Atommächte und ihre Anzahl an Nuklearwaffen 2022 eingetragen: 〈RU 5977 US 5428 CN 350 FR 290 UK 225 PK 165 IN 160 IL 90 KP 20〉 Die Anzahl der Nuklearwaffen weltweit ist zwar von 2010|22.600 kontinuierlich gefallen auf 2022|12.705, SIPRI geht jedoch davon aus, dass sie als Folge der derzeitigen Spannungen steigen wird. Außerdem modernisieren die USA, Russland und weitere Atommächte ihre atomaren Waffensysteme und entwickeln teils neue. Quelle: SIPRI: Jahrbuch Archiv | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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| Jahrgang: | Alle |
| UN-Charta
von 1945: Grundlage für das Völkerrecht |
Originaldokument:
UN-Charta :
Online Version (deutsch) [unric.org] Die UN-Charta ist eine wesentliche Grundlage für das Völkerrecht. Sie schließt Anwendung von Gewalt grundsätzlich aus, lässt allerdings Ausnahmen zu: Kapitel VII beschreibt "Maßnahmen bei der Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen" : Insbesondere die beiden Artikel 42 und 51 sehen legitimierte Gewaltanwendung vor: |
| UN-Charta Kapitel VII Artikel 41 |
"Der Sicherheitsrat kann beschließen, welche Maßnahmen - unter Ausschluß von Waffengewalt - zu ergreifen sind, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen; er kann die Mitglieder der Vereinten Nationen auffordern, diese Maßnahmen durchzuführen. Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen einschließen." |
| UN-Charta
Kapitel VII Artikel 42 |
"Ist der Sicherheitsrat der Auffassung, daß die in Artikel 41 vorgesehenen Maßnahmen unzulänglich sein würden oder sich als unzulänglich erwiesen haben, so kann er mit Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen durchführen. Sie können Demonstrationen, Blockaden und sonstige Einsätze der Luft-, See- oder Landstreitkräfte von Mitgliedern der Vereinten Nationen einschließen." |
| UN-Charta
Kapitel VII Artikel 51 |
"Diese
Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein
Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur
individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat
die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen
Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung
dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort
anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende
Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur
Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen
Sicherheit für erforderlich hält." |
| Resolutionen |
Zahlreiche Resolution des UN-Sicherheitsrates zum Irak-Konflikt |
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UNO-Darfur ![]() Materialsammlung August 10 (44) |
Wochenschau:
Was kann die UNO?.
Dieser Frage geht die Materialsammlung des Wochenschau-Verlags anhand des Darfur-Konflikts nach. Rund 300 Tausend Tote und 3 Millionen Flüchtlinge sind die bisherige schreckliche Bilanz des Konflikts, der seit 2003 eskalierte und immer noch andauert. Was sind die Ursachen des Konflikts? Was tut die UNO, insbesondere der UN-Sicherheitsrat als zuständige Weltorganisation für Frieden und Sicherheit? Droht ein tragisches Scheitern der UNO wie schon 1994 beim Völkermord in Ruanda? Zu diesen Fragen bietet das Wochenschau-Heft Nr. 4 (Juli/August) /2010 Sek.I auf 25 Seiten eine Fülle von Ausschnitten aus Zeitungsartikeln und Fachbüchern, kurze Begriffs- und Faktenerklärungen sowie Aufgaben- und Arbeitsvorschläge. Zahlreiche Links ins Internet bieten Möglichkeiten für vertiefende Recherchen. Ergänzt wird die Materialsammlung durch methodische und didaktische Hinweise für LehrerInnen. Infos/ Bestellung beim Wochenschau-Verlag
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Arbeitsblatt Hintergrund-Infos |
UN-Sicherheitsrat:
Informationsblatt mit Aufgaben |
![]() |
Der
Krieg im Irak "Pax Americana" statt UN-Friedenssicherung? In der Materialienserie "Politik: betrifft uns" bietet der Verlag Bergmoser+Höller aktuelle Unterrichtsmaterialien an.Alle Hefte dieser Reihe enthalten einen strukturierten detaillierten Unterrichtsverlauf samt Materialien in kopierfähigem DIN-A4-Format nebst Folien für den Tageslichtprojektor. Themen von Heft Nr. 2/2003 (vom April 2003) Meinungsumfragen/ Meinungen; Irak: Basisinfos; Saddam Hussein und sein Regime; Bedrohungsanalyse; Durchsetzung von UN-Resolutionen; Bedeutung des Erdöls; Völkerrecht/ Präventivschläge; neue Sicherheitsstrategie der USA; Kriegskosten; Kriegsfolgekosten; Nachkriegsordnung; zukünftige Bedrohung durch Massenvernichtungswaffen. Ausführliches Inhaltsverzeichnis / Folienvorschau/ Bezug Insbesondere M4.3 "Der interessegeleitete Diskurs im UN-Sicherheitsrat" ist als Unterrichtsmaterial für den Sicherheitsrat geeignet. Viele weitere Unterrichtsmaterialien zum Irak-Konflikt enthalten auch Informationen und Aufgaben zum UN-Sicherheitsrat: => Irak-Konflikt > Unterricht |
| internes Lexikon | Atomwaffensperrvertrag IAEO Urananreicherung |
| Spezials: |
Irak-Konflikt > Sicherheitsrat Sicherheitsrat > Resolutionen Iran-Konflikt Nordkorea-Konflikt Darfur-Konflikt Waffen/Rüstung: Atomwaffen Biologische Waffen Chemische Waffen Terrorismus |
| Ober-Thema | Konflikte, Krieg und Frieden |
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Offizielle
Homepage des Sicherheitsrates (Security Council (SC)) als Teil der Website
der UN: www.un.org/Docs/sc/
Ausgehend von der Homepage können über die Menüleisten oben/unten zahlreiche und vielfältige Infos abgerufen werden, darunter insbesondere die Resolutionen des Sicherheitsrates: 2002 2003 Die zeitnah verfassten Presseerklärungen (Press Release) bieten laufend aktualisierte Informationen zu sicherheitsrelevanten Ereignissen weltweit. |
| Auswärtiges Amt | UN-Sicherheitsrat: Übersicht Vorsitz Deutschlands im Febr.2003 |
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| Stand: |
Thema: Konflikte, Krieg und Frieden |
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