 01.03.10
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Paritätischer Wohlfahrtsverband: Damit sich Arbeit lohnt. Expertise zum Abstand zwischen Erwerbseinkommen und Leistungen nach dem SGB II In der Debatte um Hartz IV und Sozialleistungen ist ein häufiges Argument, der Lohnabstand zwischen Erwerbseinkommen und Sozialleistungen sei zu gering und Bezieher von Transferleistungen daher wenig motiviert, sich eine Erwerbsarbeit zu suchen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband zeigt in einer Expertise anhand verschiedener Fallbeispiele (unterschiedliche Haushaltstypen, verschiedene Niedriglohngruppen) unter Einbeziehung aller relevanten Einkommenskomponenten (Erwerbseinkommen, Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Aufstockung nach SGB II), dass der Lohnabstand zwischen niedrigem Erwerbseinkommen und Hartz IV-Leistungen 12 % bis 56 % beträgt. Gering ist der Lohnabstand überwiegend bei Eheparen mit 2 oder mehr Kindern, groß bei Alleinstehenden.
Paritätischer Wohlfahrtsverband: Stellungnahme, Expertise: Download (pdf, 1,2 MB)
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