Einkommensteuer-Tarif DE 2025
 07.02.25
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dpa-Globus 17388: Der Einkommensteuer-Tarif 2025 Damit das Existenzminimum steuerfrei bleibt, wird im Einkommensteuergesetz ($32a EStG) der Grundfreibetrag festgelegt, bis zu dem die Steuer null ist. Um die "Kalte Progression" zu mildern, wurden auch zwei Folge-Eckwerte im Steuertarif etwas erhöht. Die Grafik zeigt den Grenzsteuersatz-Verlauf im Grundtarif. Er wird abschnittsweise für fünf Zonen definiert:
| Zone | zu versteuerndes Einkommen (zvE) | Grundtarif Grenzsteuersatz in % | 0) | Nullzone | ≤ 12.096 € | konstant 0% | 1) | Progressionszone I | ≤ 17.443 € | linearer Anstieg von 14% auf 24% | 2) | Progressionszone II | ≤ 68.480 € | linearer Anstieg von 24% auf 42% | 3) | Proportionalzone I | ≤ 277.825 € | konstant 42% | 4) | Proportionalzone II | > 277.825 € | konstant 45% ("Reichensteuer") |
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Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag (kurz: „Soli“, Abk. „SolZ“) auf einen Steuerbetrag über der Freigrenze 19.950 € bei zvE 73.483€ . Darüber ("Milderungszone" ↗pdf) steigt der Soli linear von 0% auf 5,5%, so dass ab zvE 114.304 € konstant 5,5% auf den vollen Steuerbetrag entfallen.
Die Einkommensteuer (inkl. Lohnsteuer) und die Mehrwertsteuer sind die beiden mit Abstand ergiebigsten Steuerquellen des Staates:
33,8% + 31,8% = 65,6% (2023) der gesamten Steuereinnahmen (➔).
Quelle: BMF BMF
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