31.05.24
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dpa-Globus 16879: Steuereinnahmen Im Jahr 2023 stiegen die Steuereinnahmen in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen) um 2,3% auf einen neuen Rekordstand von 915,9 G€ ƵR , davon entfielen 75,4% auf die gemeinschaftlichen Steuern (u.a. Lohn-/Einkommensteuer, Umsatzsteuer) und 11,1% auf die Bundessteuern (u.a. Energiesteuer, Solidaritätszuschlag). (→ Steuerspirale) Quelle: BMF BMF BMF BMF | Infografik | Serie | Zeitreihe
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Einkommensteuer DE 2019
17.05.24
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dpa-Globus 16850: Wer zahlt wie viel Steuern? Die Grafik stellt die Einkommensteuerverteilung für das Jahr 2024* mittels Dezilen dar, wobei die beiden unteren zum untersten Fünftel zusammengefasst sind . Das untere Fünftel mit einem zu versteuerndem Einkommen (zvE) unter 15.175 € zahlt nur 0,3 % der gesamten Einkommensteuer, denn laut BVG darf das Existenzminimum nicht besteuert werden. Daher wird nur das den Grundfreibetrag übersteigende Einkommen besteuert. Mit wachsendem zvE wächst der Anteil am Steueraufkommen bis auf 56,9 % beim obersten Dezil, denn in Deutschland ist der Steuertarif progressiv, allerdings nur bis zum Spitzensteuersatz von 45 %. Jedoch sind Reiche, deren Einkommen zum großen Teil aus Zinsen/ Dividenden besteht, von der Progression weitestgehend ausgenommen, denn Einkünfte aus Kapitalvermögen werden seit der Steuerreform 2009 nur noch pauschal mit der Abgeltungsteuer von 25 % besteuert.
* Fortschreibung einer Stichprobe aus der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2019
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Quelle: Bundesfinanzministerium | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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Steuerspirale DE 2023
10.05.24
(2455)
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dpa-Globus 16835: Steuerspirale 2023 Im Jahr 2023 hat der Staat (Bund, Länder, Gemeinden) 915,9 G€ Steuern eingenommen (+2,3 % ggü.Vorjahr). Die Top2 | Top4 umfassen bereits 65,6% | 78,7% | ➊ Lohn*-/Einkommensteuer | 33,8 | | ➌ Gewerbesteuer | 8,2 | ➋ Umsatzsteuer | 31,8 | | ➍ Körperschaftsteuer | 4,9 | Summe | 65,6 | | Summe | 13,1 | Die restlichen 21,3% verteilen sich auf weitere 25 Steuerarten .
* Die Lohnsteuer ist vorab vom Lohn einbehaltene Einkommensteuer. Sie wird in der Grafik als eigenständige Steuer (Rang 2 nach Umsatzsteuer) dargestellt. | Quelle: Bundesministerium der Finanzen | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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Einkommensteuer Grundtarif DE 2024
16.02.24
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dpa-Globus 16671: Der Einkommensteuer-Tarif 2024 Damit das Existenzminimum steuerfrei bleibt, wird im Einkommensteuergesetz ($32a EStG) der Grundfreibetrag festgelegt, bis zu dem die Steuer null ist. Um die "Kalte Progression" abzumildern, wurden außerdem die Eckwerte im Steuertarif etwas erhöht. Die Grafik zeigt den Grenzsteuersatz-Verlauf. Er wird abschnittsweise für fünf Zonen definiert:
| Zone | zu versteuerndes Einkommen (zvE) | Grundtarif Grenzsteuersatz in % | 0) | Nullzone | ≤ 11.604 € | konstant 0% | 1) | Progressionszone I | ≤ 17.005 € | linearer Anstieg von 14% auf 24% | 2) | Progressionszone II | ≤ 66.760 € | linearer Anstieg von 24% auf 42% | 3) | Proportionalzone I | ≤ 277.825 € | konstant 42% | 4) | Proportionalzone II | > 277.825 € | konstant 45% ("Reichensteuer") |
Grundtarif/ Splitting, Effektivsteuer, Grenzsteuer, Differenzsteuer →
Online-Rechner
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Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag (kurz: „Soli“, Abk. „SolZ“) auf einen Steuerbetrag über der
Freigrenze 18.130 €
bei
zvE 68.412 €
. Darüber ("Milderungszone" ↗pdf) steigt der Soli linear (Steigung 0,119) von 0% auf 5,5%, so dass ab
zvE 105.507 €
konstant 5,5% auf den vollen Steuerbetrag entfallen.
Die Einkommensteuer (inkl. Lohnsteuer) und die Mehrwertsteuer sind die beiden mit Abstand ergiebigsten Steuerquellen des Staates:
34,0% + 31,8% = 65,8% (2022)
der gesamten Steuereinnahmen (➔).
Quelle: BMF BMF | Infografik | Serie
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