Hartz-IV-Regelsätze DE 2021
01.01.21
(1822)
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dpa-Globus 14387: Hartz-IV-Regelsätze 2021 Erwerbsfähige ohne ausreichende eigene Mittel für den Lebensunterhalt können Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Leistungsberechtigte erhalten einen Regelsatz, der zum 1.1.2021 um 1 bis 45 € gegenüber 2020 erhöht wurde: von 446 € (Alleinstehende) bis 283 € (< 6-Jährige) .
Der Regelbetrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Außerdem werden die regelmäßigen Kosten für die Krankenversicherung sowie für Unterkunft und Heizung übernommen. Hinzu kommen Einmalleistungen (u.a. Erstausstattung für die Wohnung inkl. Haushaltsgeräten und für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt; Einschulung der Kinder, PC-Kauf, Klassenfahrt, Abi-Feier). Ergänzt werden Mehrbedarfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte).
Quelle: Bundesregierung | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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