Hartz-IV-Regelsätze DE 2019
18.01.19
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dpa-Globus 12962: Hartz-IV-Regelsätze 2019 Wer erwerbsfähig ist, seinen Lebensunterhalt aber nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, kann Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Leistungsberechtigte erhalten einen Regelsatz, der zum 1.1.2019 um 5 bis 8 € erhöht wurde: er variiert von 424 € (Alleinstehende) bis 245 € (unter 6-Jährige) .
Der Regelbetrag soll die monatlichen Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Energie, Körperpflege, Hausrat und Bedürfnisse des täglichen Lebens abdecken. Außerdem werden die regelmäßigen Kosten für die Krankenversicherung sowie für Unterkunft und Heizung übernommen. Hinzu kommen Einmalleistungen (u.a. Erstausstattung für die Wohnung inkl. Haushaltsgeräten und für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt; Einschulung der Kinder, PC-Kauf, Klassenfahrt, Abi-Feier). Ergänzt werden Mehrbedarfe für Menschen in schwierigen Lebenslagen (u.a. Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte).
Quelle: Bundesregierung | Infografik | Tabelle/Infos | Serie
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