Versichertenrenten DE-2015
28.10.16
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dpa-Globus 11331: So hoch sind die Renten Die Höhe der monatlichen Rente in der gesetztlichen Rentenversicherung wird nach der Rentenformel berechnet und ist im Wesentlichen das Produkt aus angesammelten Entgeltpunkten und ihrem Rentenwert, der vom Gesetzgeber jährlich am 1.Juli angepasst wird: ab 1.7.16: 30,45|28,66 € West|Ost pro Entgeltpunkt. Die jährlichen Entgeltpunkte berechnen sich als Quotient aus dem persönlichem und dem durchschnittlichen Bruttojahresarbeitsentgelt aller Versicherten (2016: 36.267|31.594 € in West|Ost). Die Standardrente (45 Entgeltpunkte) beträgt also 45 • 30,45|28,66 € = 1370,25|1289,70 €.
Durch unterbrochene Erwerbsbiografien wird diese Rentenhöhe jedoch bei weitem nicht von allen Versicherten erreicht (s. Tabelle), insbesondere nicht von vielen Hausfrauen in den Westländern, die in Versorgerehen meist keine oder nur geringe eigene Rentenansprüche erworben haben, im Gegensatz zu Ostfrauen mit oft langjähriger Erwerbstätigkeit. Daher unterscheidet sich der Anteil von sehr niedrigen (< 300 €) Frauenrenten besonders stark: 25,3|2,5 % in West|Ost.
Da bei Männern das Erwerbsleben im Osten gleichförmiger verlief als im Westen (weniger Selbstständige/ Freiberufler, keine längere Arbeitslosigkeit) konzentrieren sich ihre Renten in der Mitte, während sie im Westen stärker divergieren: mehr hohe aber auch mehr sehr niedrige Renten.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
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