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| Kontakt | Haftungsausschluss |
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| Lexikon | Solidaritätszuschlag, Milderungszone | |
Hintergrund |
Der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) fällt an bei: |
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| Konventionen | x-Werte bezeichnen Einkommen y-Werte bezeichnen Einkommensteuern z-Werte bezeichnen Solizuschläge auf Einkommensteuer |
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Abkürzungen |
x: zu versteuerndes Einkommen (zvE) |
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| Verkettete Funktionen |
Der Solizuschlag z zum Einkommen x wird also durch Nacheinander-Ausführen (Verkettung) der beiden Funktionen Grund( ) und Soli( ) berechnet: z = Soli( Grund(x) ) |
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Der Soli fällt an auf Einkommensteuer oberhalb der Freigrenze (y0) : |
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Freigrenze |
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Um beim Soli_Satz an der Freigrenze y0 einen abrupten Sprung von 0% auf m = 5,5% zu vermeiden, wurde ein gemilderter Anstieg festgelegt über die lineare Funktion |
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Lösung der Gleichung a(y − y0) = my: |
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| Regel | Aus dem Obigen ergibt sich folgende Regel: a) bis zur Freigrenze ist der Soli_Satz = 0 b) ab dem 1,86-fachen der Freigrenze ist der Soli_Satz = 5,5% |
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Der Solizuschlag auf die Einkommensteuer y ist also drei-geteilt definiert: |
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Solizuschlag: Definition der Funktion Soli(y) |
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Milderungszone |
Dem Intervall [y0, ym ] bei der Steuer entspricht das Intervall [x0, xm] beim Einkommen, die sog. "Milderungszone" . Grund(x0) = y0 ⇒ x0 = invGrund(y0) Grund(xm) = ym ⇒ xm = invGrund(ym) |
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| Drei Schritte zur Berechung der Milderungszone [x0, xm] : 1. y0 = Freigrenze zum Jahrgang (Jg) und SplittFaktor (SF) aus Tabelle oben 2. ym = y0 • a/(a − m) = y0 • 119/64 = y0 • 1,859375 ≈ y0 • 1,86 : siehe (F1) 3a) x0 = invGrund(y0); 3b) xm = invGrund(ym) Die Milderungszone ist also bestimmt durch drei Paramter: y0 = Freigrenze: ändert sich meist jedes Jahr, siehe Tabelle oben a = 11,9% : Anstieg von Soli() in Zone-A (s.o), seit Jahren unverändert m = 5,5% : Standard Soli_Satz, seit Jahren unverändert Sie sind festgelegt im Solidaritätszuschlaggesetz. [Q1] |
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| Wegen invSplitt(2 • y) = 2 • invGrund(y) 2-fache Grenzen beim Splitttarif | |||||||||||||||||||||||||
Milderungszone |
Quelle: eigene Berechnung [Q0], siehe Hinweis [H2] |
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| Hinweis [H1] | a = 11,9% (Anstieg von Soli() in Zone-A) und m = 5,5% (voller Soli_Satz) sind per Gesetz festgelegt (SolzG §4 Satz 2), sie haben keineswegs etwa eine mathematische Begründung (z.B.: früher a = 20%, m = 7,5% [4]). |
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| Hinweis [H2] | Die Funktion y = Grund(x) ist nicht umkehrbar eindeutig, d.h. es gibt y-Werte, auf die mehrere x-Werte abgebildet werden: |
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| Quellen: | [Q0] eigene Berechnung, u.a. mittels obigem Online-Rechner [Q1] Solidaritätszuschlaggesetz [Q2] Finanzverwaltung NRW: "Informationen zum Solidaritätszuschlag ab 2021" (pdf, Stand: 11/2023) dort Beispiel-Rechnungen zu Soli(y) = 11,9% (y − y0). [Q3] Haufe: Milderungszone [Q4] Haufe: Zuschlagssatz; Milderungszone |
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