Tabellen-Daten / Text gemäß ZEIT-Grafik Nr.51/13.12.01,
      S.27 
       
      Seit April 1999 treibt der Bund auf den Verbrauch von Benzin und Diesel sowie
      von Strom, Heizöl und Gas eine (Zusatz- )Abgabe ein. Das Steueraufkommen
      fließt in die Rentenkasse und entlastet alle Beitragszahler, je zur
      Hälfte Arbeitnehmer und Arbeitgeber. 
      Volkswirtschaftlich gleichen sich per saldo die Be- und Entlastungswirkungen
      aus. Für jeden einzelnen Konsumenten oder Betriebe ergeben sich jedoch
      unter- schiedliche Wirkungen abhängig vom individuellen Energieverbrauch
      und den eingesparten Rentenver- sicherungsbeiträgen. Es gibt deshalb
      Gewinner und Verlierer.
       
       
          
        
     |