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Existenzminimumbericht
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30.05.11    (106)
Bundesregierung: Achter Existenzminimumbericht für 2012
Nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss das Existenzminimum (Ernährung, Unterkunft, Heizkosten, Bildung und soziale Teilhabe) von der Einkommensteuer freigestellt werden. Deshalb hat die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht über das Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern vorzulegen. Im 8. Bericht für das Jahr 2012 werden folgende sog. "sächliche" Minima berechnet: Alleinstehende: 8004 € (= "Grundfreibetrag" in $32a EStG); Ehepaare 16009 €; Kinder: 4368 €. Bei Kindern kommt hinzu ein Freibetrag von 260 € für den Bedarf an Betreuung, Erziehung und Ausbildung, zusammen also ein Kinderfreibetrag von 7008 € pro Kind. Vom Einkommen werden zunächst die Freibeträge für Kinder abgezogen, vom verbleibenden Rest ist dann nur der Teil oberhalb des Grundfreibetrags zu versteuern (ausführlich Erklärungen und Rechnungen in: Einkommensteuer)
  
Download : Achter Existenzminimumbericht für 2012 [dipbt 30.05.11]

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erstellt: 22.12.24/ zgh Einkommensteuer Anfangsjahr Vorjahr 2011 Folgejahr Endjahr

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