Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) sind für RV|AV und KV|PV jeweils gleich festgelegt, in Westdeutschland vor 2025 etwas höher als in Ostdeutschland, ab 2025 gleich! Zur Vereinfachung gilt der Online-Rechner vor 2025 nur für Westdeutschland. |
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Die Werte in der Tabelle oben zur "Sozialen Höchstlast" ergeben sich aus dem folgenden Online-Rechner durch folgende Eingaben: Bruttolohn: oberhalb aller Beitragsbemessungsgrenzen, z.B. Bruttolohn = 9000. KV-Zusatzsatz: der jeweilige jährliche Ø-Wert: 2024:1,7%; 2025: 2,5% Kinderzahl = 1: In der Pflegeversicherung ist dann der Gesamt-Beitragssatz gleich dem Basissatz, von dem der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt, genau wie in den 3 anderen Versicherungen. Der Arbeitgeberanteil (AG) ist dann gleich dem Arbeitnehmeranteil (AN) , woraus folgt: "Soziale Höchstlast" = AG + AN = 2 • AN |