Kapitel 11
Bekämpfung der Endwaldung
PROGRAMMBEREICHE
A. Aufrechterhaltung der vielfältigen Rolle und Funktionen aller Waldarten, Waldgebiete und Gehölzflächen
Handlungsgrundlage
11.1 Die politischen Konzepte, Verfahren und Mechanismen zur Unterstützung und Stärkung der vielfältigen ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rolle der Bäume, Wälder und Waldgebiete weisen gravierende Schwachpunkte auf. Viele Industrieländer sind mit den Auswirkungen von Schadstoffeinträgen aus der Luft und Brandschäden in ihren Wäldern konfrontiert. Häufig sind wirksamere Maßnahmen und Ansätze auf nationaler Ebene erforderlich, um Verbesserungen und eine größere Harmonisierung in folgenden Bereichen zu erreichen: bei der Erarbeitung von politischen Handlungskonzepten, Plänen und Programmen, bei gesetzlichen Maßnahmen und Instrumentarien, bei Entwicklungsstrukturen, bei der Beteiligung der Öffentlichkeit, insbesondere der Frauen und der eingeborenen Bevölkerungsgruppen, bei der Einbeziehung der Jugend, bei der Rolle des privaten Sektors, örtlicher Organisationen, nichtstaatlicher Organisationen sowie Genossenschaften, bei der Heranbildung fachspezifischer und fachübergreifender Fähigkeiten und der verstärkten Qualifizierung der Menschen, bei der forstlichen Beratung und der Aufklärung der Öffentlichkeit, beim vorhandenen Forschungspotential und seiner Unterstützung, bei den Verwaltungsstrukturen und -mechanismen, wozu auch die sektorübergreifende Koordinierung, Dezentralisierung und Aufgabenverteilung sowie Anreizsysteme gehören, und schließlich bei der Transfer von Informationen und der Öffentlichkeitsarbeit. Dies ist besonders wichtig, will man zu einem vernünftigen und ganzheitlichen Ansatz für die nachhaltige und umweltverträgliche Entwicklung der Wälder kommen. Die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der vielfältigen Rolle der Wälder und Waldgebiete durch eine angemessene und angepaßte Stärkung der Institutionen ist in vielen Berichten, Beschlüssen und Empfehlungen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), der Internationalen Tropenholzorganisation (ITTO), des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), der Weltbank, der Internationalen Union zur Erhaltung der Natur und der natürlichen Lebensräume (IUCN) und anderer Organisationen wiederholt betont worden.
Ziele
11.2 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:
a) Stärkung der mit forstwirtschaftlichen Fragen befaßten nationalen Institutionen, Erhöhung des Wirkungsbereichs und des Wirkungsgrads von Maßnahmen im Rahmen der Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung der Wälder und die schonende Nutzung und Erzeugung der waldspezifischen Güter und Dienstleistungen sowohl in den Industrie- als auch in den Entwicklungsländern dauerhaft zu gewährleisten; bis zum Jahr 2000 Ausbau der Kapazitäten und des Leistungspotentials nationaler Institutionen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich das für den Schutz und den Erhalt der Wälder erforderliche Wissen anzueignen und ihren Wirkungsbereich zu erweitern und damit auch den Wirkungsgrad der Programme und Maßnahmen im Rahmen der Bewirtschaftung und Entwicklung der Wälder zu steigern;
b) Ausbau und Verbesserung der menschlichen, technischen und beruflichen Qualifikationen sowie der Fachkenntnisse und Fähigkeiten, um politische Handlungskonzepte sowie entsprechende Pläne, Programme, Forschungsvorhaben und Projekte wirksam erarbeiten und durchführen zu können, die sich mit der Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung aller Waldarten und forstlichen Ressourcen, darunter auch Waldgebieten, sowie mit anderen Bereichen befassen, aus denen ein forstwirtschaftlicher Nutzen gezogen werden kann.
Maßnahmen
(a) Maßnahmen im Bereich des Managements
11.3 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene mit Unterstützung regionaler, subregionaler und internationaler Organisationen gegebenenfalls die institutionellen Möglichkeiten zur Unterstützung der vielfältigen Rolle und Funktionen aller Wald- und Vegetationsarten einschließlich aller dazugehörigen Flächen und forstlichen Ressourcen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung und der Umwelterhaltung in allen Bereichen ausbauen. Dies soll - sofern möglich und notwendig - durch den Ausbau und/oder die Änderung der vorhandenen Strukturen und Regelungen und durch Verbesserung der Zusammenarbeit und Koordinierung ihrer jeweiligen Funktionen geschehen. Zu den wichtigsten Maßnahmen in diesem Zusammenhang gehören:
a) die Straffung und Stärkung von Verwaltungsstrukturen und -mechanismen, wozu unter anderem auch die Sicherstellung einer angemessenen Personalausstattung und von Aufgabenverteilung, die Dezentralisierung der Entscheidungsfindung, die Bereitstellung von Infrastrukturanlagen und -einrichtungen, die sektorübergreifende Koordinierung und ein funktionierendes Kommunikationssystem gehören;
b) die Förderung der Beteiligung des privaten Sektors, der Gewerkschaften, ländlicher Genossenschaften, örtlicher Gemeinschaften, eingeborener Bevölkerungsgruppen, der Jugend, der Frauen, von Nutzergruppen und nichtstaatlichen Organisationen an waldbezogenen Aktivitäten und des Zugangs zu Informationen und Ausbildungsprogrammen im nationalen Bereich;
c) die Überprüfung und gegebenenfalls Überarbeitung von Maßnahmen und Programmen für alle Wald- und Vegetationsarten, einschließlich anderer dazugehöriger Flächen und forstlicher Ressourcen, und ihre Verknüpfung mit anderen Landnutzungen und entwicklungspolitischen Leitlinien und der Gesetzgebung; Förderung einer angemessenen Gesetzgebung und anderer Maßnahmen, um eine Basis für die Verhinderung unkontrollierter Umwandlungen in andere Nutzungsarten zu schaffen;
d) die Erarbeitung und Umsetzung von Plänen und Programmen, wozu auch die Festlegung nationaler und gegebenenfalls regionaler und subregionaler Ziele, Programme und Kriterien für deren Durchführung und anschließende Verbesserung gehören;
e) der Aufbau, der Ausbau und die Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen Systems der forstlichen Beratung und der Aufklärung der Bevölkerung, um ein besseres Bewußtsein, eine höhere Wertschätzung und eine bessere Bewirtschaftung der Wälder unter Berücksichtigung der vielfältigen Rollen und Wertleistungen der Bäume, Wälder und Waldgebiete zu gewährleisten;
f) die Schaffung und/oder der Ausbau von Institutionen für die forstliche Aus- und Weiterbildung sowie der Forst- und Holzwirtschaft, um einen ausreichenden Bestand an ausgebildeten Kräften auf der fachlichen, technischen und berufsspezifischen Ebene heranzubilden, wobei insbesondere junge Menschen und Frauen berücksichtigt werden sollen;
g) die Schaffung neuer und der Ausbau vorhandener Möglichkeiten für mit den verschiedenen Aspekten der Wälder und der forstwirtschaftlichen Erzeugnisse befaßten Forschungsarbeiten, beispielsweise im Bereich der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder, der Erforschung der biologischen Vielfalt, der Auswirkungen von Schadstoffeinträgen aus der Luft, der traditionellen Nutzungen der forstlichen Ressourcen durch ortsansässige und indigene Bevölkerungsgruppen und der Steigerung der auf dem Markt erzielten Erlöse und anderer marktwirtschaftlich nicht erfaßbarer Wertleistungen, die sich aus der Bewirtschaftung der Wälder ergeben.
(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich
11.4 Die Regierungen sollen auf der entsprechenden Ebene, gegebenenfalls mit Unterstützung und in Zusammenarbeit mit internationalen, regionalen, subregionalen und bilateralen Organisationen, ausreichende Datenbestände und Basisinformationen erfassen, die für die Planung und die Programmauswertung benötigt werden. Zu den konkreteren Maßnahmen gehören:
a) die Erfassung, Zusammenstellung und regelmäßige Fortschreibung und Transfer von Informationen über die Bodenklassifizierung und die Landnutzung einschließlich der Daten über die gesamte Waldfläche, über geeignete Flächen für die Aufforstung, über vom Aussterben bedrohte Arten, ökologische Wertleistungen und traditionelle bzw. Landnutzungswerte der Ureinwohner, über Biomasse und Produktivität, indem demographische, sozioökonomische und spezifische Informationen der forstlichen Ressourcen auf Mikro- und Makroebene korreliert und periodische Analysen von Forstprogrammen durchgeführt werden;
b) die Herstellung von Verknüpfungen mit anderen mit der Bewirtschaftung, Erhaltung und Entwicklung der Wälder befaßten Datensystemen und Datenquellen bei gleichzeitiger Weiterentwicklung oder gegebenenfalls Erweiterung vorhandener Systeme wie etwa geographischer Datensysteme;
c) die Schaffung von Mechanismen, durch die ein Zugang der Öffentlichkeit zu diesen Informationen sichergestellt wird.
(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung
11.5 Die Regierungen auf der entsprechenden Ebene und die Institutionen sollen bei der Bereitstellung von Fachwissen, anderer Unterstützung und bei der Förderung internationaler Forschungsaktivitäten zusammenarbeiten, um insbesondere den Technologietransfer und die fachspezifische Ausbildung zu verbessern und den Zugriff auf vorhandene Erfahrungen und Forschungsergebnisse zu gewährleisten. Es ist notwendig, die gegenseitige Abstimmung zu verbessern und die Leistungsfähigkeit der bestehenden, mit forstwirtschaftlichen Fragen befaßten internationalen Organisationen zu steigern, soweit es um die technische Zusammenarbeit mit interessierten Ländern und ihre Unterstützung bei der Bewirtschaftung, Erhaltung und Entwicklung der Wälder geht.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
11.6 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 2,5 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 860 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel
11.7 Die genannten Planungs-, Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen stellen sowohl die wissenschaftliche und technische Grundlage für die Umsetzung dieses Programmbereichs als auch dessen Ergebnis dar. Die im Rahmen des Programms geschaffenen Systeme und Methoden und das dabei gewonnene Wissen werden eine Steigerung der Effizienz mit sich bringen. Zu den konkreten Maßnahmen gehören folgende:
a) die Analyse der erzielten Ergebnisse, der Restriktionen und der sozialen Fragestellungen mit dem Ziel, die Programmformulierung und -durchführung zu unterstützen;
b) die Analyse der Probleme und Anforderungen im Bereich der Forschung, die Forschungsplanung und die Durchführung bestimmter Forschungsvorhaben;
c) die Ermittlung des Bedarfs im Bereich der menschlichen Ressourcen, der fachlichen Qualifizierung und des Ausbildungswesens;
d) die Entwicklung, Prüfung und Anwendung geeigneter Methoden/Konzepte für die Durchführung forstwirtschaftlicher Programme und Pläne.
(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen
11.8 Die forstliche Aus- und Fortbildung mit ihren einzelnen komponenten wird einen wirksamen Beitrag zur Entwicklung der menschlichen Ressourcen leisten. Zu diesen komponenten gehören:
a) die Durchführung von Programmen für Studierende und Doktoranden und von Spezialisierungs- und Forschungsprogrammen;
b) der Ausbau von berufsvorbereitenden und betrieblichen Ausbildungsprogrammen sowie Fortbildungsprogrammen technischer und fachspezifischer Art für das Beratungswesen, wozu auch die Ausbildung von Ausbildern/Lehrern sowie die Ausarbeitung von Lehrplänen und Unterrichtsmaterialien/-methoden gehört;
c) die fachliche Ausbildung der Mitarbeiter von mit forstlichen Fragen befaßten nationalen Organisationen in Bereichen wie der Projektplanung und -bewertung und periodischen Bewertungen.
(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
11.9 Dieser Programmbereich befaßt sich speziell mit dem Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten im forstlichen Bereich, und alle aufgeführten Programmaktivitäten dienen diesem einen Zweck. Die Möglichkeiten vorhandener Systeme und Erfahrungen sollen bei der Schaffung neuer und verstärkter Kapazitäten voll und ganz ausgeschöpft werden.
B. Verbesserung des Schutzes, der nachhaltigen Bewirtschaftung und der Erhaltung aller Wälder und Begrünung degradierter Flächen durch Wiederherstellung von Wäldern, Aufforstungs-, Wiederaufforstungs- und andere Sanierungsmaßnahmen
Handlungsgrundlage
11.10 Überall in der Welt waren und sind die Wälder durch die unkontrollierte Zerstörung und die Umwandlung in andere Nutzungsformen bedroht, die durch wachsende Bedürfnisse der Menschen, die Ausdehnung der Landwirtschaft und eine umweltschädliche Mißwirtschaft beeinflußt werden, worunter zum Beispiel auch der Mangel an ausreichenden Schutzmaßnahmen gegen Waldbrände und Wilddieberei, der nicht nachhaltige gewerbsmäßige Holzeinschlag, die Überweidung, der ungeregelte Wildverbiß und die schädlichen Auswirkungen von Schadstoffeinträgen aus der Luft, sowie ökonomische Anreize und weitere von anderen Wirtschaftsbereichen ergriffene Maßnahmen fallen. Die Auswirkungen des Verlustes und der Schädigung der Wälder äußern sich in Form von Bodenerosion, eines Rückgangs der biologischen Vielfalt, in Form von Schäden an Wildbiotopen und einer Schädigung von Wassereinzugsgebieten, einer Verschlechterung der Lebensqualität und der Verringerung der Entwicklungschancen.
11.11 Die gegenwärtige Situation verlangt nach einem sofortigen und konsequenten Handeln zum Schutz und zur Erhaltung der forstlichen Ressourcen. Die Begrünung geeigneter Flächen mit allen dazugehörigen Maßnahmen ist eine wirksame Möglichkeit, das öffentliche Bewußtsein zu schärfen und für eine verstärkte Beteiligung der Bevölkerung am Schutz und an der Bewirtschaftung der forstlichen Ressourcen zu sorgen. Dabei sollten auch die Landnutzungs- und Bodenbesitzverhältnisse sowie die lokalen Bedürfnisse neu überdacht werden und die konkreten Ziele der verschiedenen Arten von Begrünungsmaßnahmen ausgewiesen und geklärt werden.
Ziele
11.12 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:
a) Erhaltung der vorhandenen Wälder durch Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen und die Bewahrung und Erweiterung von Wald- und Gehölzflächen an dafür geeigneten Standorten sowohl in den Industrie- als auch den Entwicklungsländern durch den Schutz von Naturwäldern, durch Schutz-, Wiederherstellungs-, Verjüngungs-, Aufforstungs- und Wiederaufforstungsmaßnahmen und durch Pflanzung von Bäumen mit dem Ziel, das ökologische Gleichgewicht zu bewahren beziehungsweise wiederherzustellen und den Beitrag der Wälder zur Bedürfnisbefriedigung und Wohlfahrt der Menschen zu steigern;
b) gegebenenfalls Vorbereitung und Durchführung von nationalen forstlichen Aktionsprogrammen und/oder -plänen für die Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltige Entwicklung der Wälder. Diese Programme und/oder Pläne sollen in andere Landnutzungen eingebunden werden. In diesem Zusammenhang werden gegenwärtig mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft in mehr als 80 Ländern auf Länderebene nationale forstwirtschaftliche Aktionsprogramme und/oder -pläne im Rahmen des Tropenwald-Aktionsprogramms (TFAP) durchgeführt;
c) Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung und gegebenenfalls Erhaltung der gegenwärtigen und der künftigen forstlichen Ressourcen;
d) Aufrechterhaltung und Erhöhung der ökologischen, biologischen, klimatischen, soziokulturellen und ökonomischen Leistungen der forstlichen Ressourcen;
e) Förderung und Unterstützung der wirksamen Umsetzung der nicht rechtsverbindlichen, maßgeblichen Darlegung von Grundsätzen eines weltweiten Konsenses über Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltige Entwicklung aller Waldarten, die von der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung verabschiedet wurde; außerdem ausgehend von der Umsetzung dieser Grundsätze die Prüfung der Notwendigkeit und der Durchsetzbarkeit international abgestimmter Vereinbarungen zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung aller Waldarten einschließlich Aufforstungs-, Wiederaufforstungs-und Sanierungsmaßnahmen.
Maßnahmen
(a) Maßnahmen im Bereich des Managements
11.13 Die Regierungen sollen die Bedeutung einer im Rahmen einer langfristigen Walderhaltungs- und Bewirtschaftungspolitik vorgenommenen Klassifizierung der Wälder in verschiedene Waldarten und der Errichtung von Schutzzonen in jeder Region/jedem Wassereinzugsgebiet zur Sicherung der Erhaltung der Wälder anerkennen. Die Regierungen sollen mit Beteiligung des privaten Sektors, nichtstaatlicher Organisationen, der örtlichen Dorfgemeinschaften, der eingeborenen Bevölkerungsgruppen, der Frauen, der Kommunalbehörden und der breiten Öffentlichkeit alles tun, um die vorhandene Vegetationsdecke - sofern ökologisch, sozial und wirtschaftlich vertretbar - durch technische Zusammenarbeit und andere Formen der Unterstützung zu erhalten und zu erweitern. Zu den wichtigsten hierbei zu berücksichtigenden Maßnahmen gehören:
a) die Sicherstellung der nachhaltigen Bewirtschaftung aller Waldökosysteme und Gehölzflächen durch verbesserte und kontrollierte Planung und Bewirtschaftung und frühzeitige Durchführung waldbaulicher Maßnahmen, einschließlich Waldinventuren und waldrelevanter Forschung, sowie die Sanierung geschädigter Naturwälder, um ihre Produktivität und ihre Leistungen für die Umwelt wiederherzustellen, wobei insbesondere die Bedürfnisse der Menschen in bezug auf ökonomische und ökologische Leistungen, die Energieerzeugung auf Holzbasis, die Agroforstwirtschaft, Nichtholzprodukte und sosntige Leistungen des Waldes, der Schutz der Wassereinzugsgebiete und der Bodenschutz, die Wildbewirtschaftung und die forstgenetischen Ressourcen berücksichtigt werden sollen;
b) der jeweiligen nationalen Ausgangssituation entsprechend die Einrichtung, die Ausweitung und die Bewirtschaftung von Schutzgebietssystemen, in die auch Systeme einzelner Schutzzonen aufgrund ihrer ökologischen, sozialen und spirituellen Funktionen und Werte einbezogen sind; dazu gehören auch die Erhaltung von Wäldern in repräsentativen Ökosystemen und Landschaften, die Erhaltung von primären Altholzbeständen, der Wildschutz und die Wildbewirtschaftung, gegebenenfalls die Ausweisung von Welt-Naturerbe-Gebieten im Rahmen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des kulturellen und natürlichen Welterbes, die Erhaltung der genetischen Ressourcen einschließlich In-situ- und Ex-situ-Maßnahmen und die Durchführung flankierender Maßnahmen, um eine nachhaltige Nutzung der biologischen Ressourcen und die Erhaltung der biologischen Vielfalt und der traditionellen Waldlebensräume der eingeborenen Bevölkerungsgruppen, der Waldbewohner und der örtlichen Gemeinschaften sicherzustellen;
c) die Einrichtung und die Förderung der Bewirtschaftung von Puffer- und Übergangszonen;
d) die Rekultivierung dafür geeigneter Berg- und Hochlandregionen, kahler Flächen, geschädigter landwirtschaftlich genutzter Böden, arider und semiarider Gebiete und Küstenzonen zur Bekämpfung der Wüstenausbreitung und zur Vorbeugung gegen Probleme der Bodenerosion und zu anderen Schutzzwecken sowie die Durchführung nationaler Programme zur Sanierung geschädigter Landflächen, auch im Bereich der Kommunalforstwirtschaft, Dorfgemeinschaftswälder, Agroforstwirtschaft und Waldweidewirtschaft, wobei auch die Rolle der Wälder als Kohlenstoffspeicher und -senken der einzelnen Länder berücksichtigt werden soll;
e) die Begründung von künstlichen Wäldern für industrielle und nichtindustrielle Zwecke, um auf diese Weise ökologisch verträgliche nationale Aufforstungs- und Wiederaufforstungs-/Verjüngungsprogramme an geeigneten Standorten zu unterstützen und zu fördern, wozu auch die Aufwertung vorhandener künstlich angelegter Wälder gehört, die sowohl für industrielle als auch für nichtindustrielle sowie für gewerbliche Zwecke bestimmt sind, damit deren Beitrag zur menschlichen Bedürfnisbefriedigung erhöht und der Druck auf die Primärwälder/Altholzbestände verringert werden kann. Es sollen Maßnahmen zur Förderung und Erzielung von Zwischenerträgen und zur Steigerung der Erlöse aus Investitionen in künstlich angelegte Wälder durch Zwischenpflanzung und Unterpflanzung mit wertvollen Kulturen getroffen werden;
f) die Einführung/Erweiterung eines nationalen Programms und/oder Rahmenplans für künstlich angelegte Wälder als vorrangige Aufgabe, in dem unter anderem der Standort, die Flächenausdehnung und die vorkommenden Baumarten festgelegt sowie bereits vorhandene, künstlich angelegte sanierungsbedürftige Wälder ausgewiesen werden, wobei der wirtschaftliche Aspekt bei der künftigen Anpflanzung solcher Wälder mit berücksichtigt und heimische Baumarten bevorzugt werden sollen;
g) der verbesserte Schutz der Wälder vor Schadstoffeinträgen, Feuer, Schädlingen und Krankheiten sowie anderen durch den Menschen bedingten Schadfaktoren, wie etwa der Wilddieberei, Bergbaumaßnahmen und einem uneingeschränkten Wanderfeldbau sowie der unkontrollierten Einbringung nichtheimischer Pflanzen- und Tierarten, und die Einleitung und Beschleunigung von Untersuchungen, um einen genaueren Einblick in die mit der Bewirtschaftung und Verjüngung aller Waldarten zusammenhängenden Probleme zu bekommen; des weiteren die Verstärkung und/oder Einführung geeigneter Maßnahmen zur Beschränkung und/oder Kontrolle des grenzüberschreitenden Transports von Pflanzen und anderem relevanten Material;
h) die Förderung der Entwicklung einer städtischen Forstwirtschaft mit dem Ziel, Stadtzentren, städtische Randgebiete und ländliche Siedlungen für Freizeit-, Erholungs- und Produktionszwecke zu begrünen und einzelne Bäume und Baumgruppen zu schützen;
i) die Schaffung neuer beziehungsweise die Verbesserung vorhandener Möglichkeiten für die Beteiligung aller Menschen - einschließlich der Jugend, der Frauen, der eingeborenen Bevölkerungsgruppen und der örtlichen Gemeinschaften - an der Abfassung, Weiterentwicklung und Umsetzung forstlicher Programme und anderer Aktivitäten unter gebührender Berücksichtigung der lokalen Bedürfnisse und kulturellen Werte;
j) die Einschränkung des zerstörerischen Wanderfeldbaus und das Bestreben, ihn zu beenden, indem die ihm zugrundeliegenden sozialen und ökologischen Ursachen angegangen werden.
(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich
11.14 Zu den Maßnahmen im Bereich der Bewirtschaftung soll auch die Erfassung, Zusammenstellung und Analyse von Daten/Informationen, darunter auch Basiserhebungen, gehören. Zu den konkreten Maßnahmen gehören:
a) die Durchführung von Erhebungen und die Aufstellung und Umsetzung von Flächennutzungsplänen für geeignete Begrünungs-/Pflanzungs-/Aufforstungs-/Wiederaufforstungs-/Waldsanierungsmaßnahmen;
b) die Konsolidierung und Fortschreibung von Landnutzungs-, Forstinventur- und Verwaltungsinformationen für die Bewirtschaftung von Holz- und Nichtholzressourcen und die dazugehörige Flächennutzungsplanung, wozu auch Daten über den Wanderfeldbau und über andere an der Zerstörung des Waldes beteiligte Kräfte gehören;
c) die Konsolidierung von Informationen über die genetischen Ressourcen und die damit zusammenhängende Biotechnologie, gegebenenfalls einschließlich Erhebungen und Untersuchungen;
d) die Durchführung von Erhebungen und Untersuchungen über das Wissen der örtlichen/eingeborenen Bevölkerung über Bäume und Wälder und ihre Nutzungen, um die Planung und Durchführung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu verbessern;
e) die Zusammenstellung und Analyse von Forschungsdaten über die arten-/standortspezifische Interaktion der in künstlich angelegten Wäldern verwendeten Baumarten und die Bewertung der potentiellen Auswirkungen der Klimaänderungen auf die Wälder wie auch der von den Wäldern ausgehenden Wirkungen auf das Klima; des weiteren die Durchführung von Detailanalysen des Kohlenstoffkreislaufs für verschiedene Waldarten, welche als Grundlage für eine wissenschaftliche Beratung und fachliche Unterstützung dienen;
f) die Herstellung von Verknüpfungen mit anderen Daten-/Informationsquellen, die sich mit einer nachhaltigen Bewirtschaftung und Nutzung der Wälder befassen, und die Schaffung besserer Zugangsmöglichkeiten zu Daten und Informationen;
g) die Aufnahme und Intensivierung von Forschung, deren Ziel die Erweiterung der Wissensbasis und des Verständnisses der Probleme und der natürlichen Mechanismen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung und Wiederherstellung der Wälder ist, wozu auch die Erforschung der Fauna und der zwischen ihr und dem Wald bestehenden Wechselbeziehung gehört;
h) die Zusammenführung von Informationen über den Zustand der Wälder und über standortbeeinflussende Immissionen und Emissionen.
(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung
11.15 Die Bepflanzung dafür geeigneter Flächen ist eine Aufgabe von globaler Bedeutung und Wirkung. Die internationale und die regionale Staatengemeinschaft sollen für diesen Programmbereich Hilfe in Form von technischer Zusammenarbeit und in anderer Form zur Verfügung stellen. Zu den konkreten internationalen Aktivitäten, die als flankierende Maßnahmen zu den nationalen Bemühungen hinzukommen, gehören:
a) die Intensivierung der gemeinschaftlich durchgeführten Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffeinträge und der grenzüberschreitenden Schadwirkungen auf Bäume und Wälder und zur Erhaltung repräsentativer Ökosysteme;
b) die Koordinierung regionaler und subregionaler Forschungsarbeiten im Bereich der Kohlenstoffeinbindung, der Luftverschmutzung und anderer Umweltprobleme;
c) die Dokumentation und der Austausch von Informationen/Erfahrungen zum Nutzen von anderen Ländern mit ähnlichen Problemen und Perspektiven;
d) die Verstärkung der Koordinierung und der Ausbau der vorhandenen Kapazitäten und Möglichkeiten zwischenstaatlicher Organisationen wie der FAO, der ITTO, des UNEP und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), um fachliche Unterstützung bei der Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung der Wälder zu leisten, wozu auch die Unterstützung bei den Verhandlungen im Rahmen des 1983 geschlossenen Internationalen Tropenholz-Übereinkommens gehört, die für 1992/93 vorgesehen sind.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
11.16 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 10 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 3,7 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel
11.17 Die Analyse von Daten, die Planung, die Forschung, der Transfer und die Entwicklung von Technologien und/oder Ausbildungsmaßnahmen sind integraler Bestandteil der Programmaktivitäten, welche die wissenschaftlichen und technologischen Mittel zur praktischen Umsetzung bereitstellen. Die nationalen Einrichtungen sollen:
a) Durchführbarkeitsstudien und Betriebsplanungen für größere forstliche Maßnahmen entwickeln;
b) umweltverträgliche Technologien für die verschiedenen aufgeführten Aktivitäten entwickeln und zum Einsatz bringen;
c) ihre Bemühungen um die Erzielung von Selektionserfolgen und die Anwendung der Biotechnologie zur Steigerung der Produktivität und der Resistenz gegenüber Umweltbelastungen sowie in Bereichen wie beispielsweise der Forstpflanzenzüchtung, der Saatguttechnik, der Saatgutbeschaffungsnetze, Genbanken, In-vitro-Methoden und der In-situ- und Ex-situ-Erhaltung verstärken.
(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen
11.18 Zu den unverzichtbaren Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchführung der Maßnahmen gehören Ausbildungsmaßnahmen und die Heranbildung entsprechender Fachkenntnisse, die Schaffung entsprechender Arbeitseinrichtungen und -bedingungen sowie die Motivierung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Zu den konkreten Maßnahmen gehören:
a) die Schaffung fachspezifischer Ausbildungsmöglichkeiten in den Bereichen Planung, Management, Umweltschutz, Biotechnologie usw.;
b) die Einrichtung von Demonstrationsgebieten, die als Modell- und Ausbildungseinrichtungen dienen können;
c) die Unterstützung örtlicher Organisationen und Gemeinschaften, nichtstaatlicher Organisationen und privater Landbesitzer, insbesondere Frauen, Jugendliche, Bauern und indigene Bevölkerungsgruppen/Wanderfeldbauern, durch Erweiterung und Bereitstellung von Betriebsmitteln und Ausbildungsmöglichkeiten.
(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
11.19 Die nationalen Regierungen, der private Sektor, örtliche Organisationen/Gemeinschaften, eingeborene Bevölkerungsgruppen, die Gewerkschaften und nichtstaatliche Organisationen sollen mit gebührender Unterstützung der einschlägigen internationalen Organisationen Kapazitäten für die Durchführung der Programmaktivitäten aufbauen. Diese Kapazitäten sollen im Einklang mit den Programmaktivitäten auf- und ausgebaut werden. Zu den kapazitätsbildenden Maßnahmen gehören die Schaffung eines Politik- und Rechtsrahmens, der Auf- und Ausbau nationaler Einrichtungen, die Entwicklung der menschlichen Ressourcen, der Ausbau der Forschung und der Technologie, der Ausbau der Infrastruktur, die Förderung des öffentlichen Bewußtseins usw.
C. Förderung einer effizienten Nutzung und Zustandsbewertung zur Wiederherstellung der vollen Wertschätzung der von Wäldern, Waldgebieten und Gehölzflächen erzielten Güter und Dienstleistungen
Handlungsgrundlage
11.20 Bisher ist man sich des enormen Potentials, das Wälder und Waldgebiete als bedeutende Entwicklungsressource darstellen, noch nicht voll bewußt geworden. Durch eine bessere Bewirtschaftung der Wälder können die Produktion von Gütern und Dienstleistungen und insbesondere auch die Erträge an Holz- und Nichtholzprodukten gesteigert und damit ein Beitrag zur Schaffung zusätzlicher Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten, zur Wertschöpfung durch die Weiterverarbeitung und den Handel mit forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, zu einem höheren Beitrag zu den Deviseneinkünften und höheren Erträgen aus Investitionen geleistet werden. Forstliche Ressourcen können, da sie erneuerbar sind, nachhaltig bewirtschaftet werden, und dies in einer Weise, die mit dem Schutz der Umwelt vereinbar ist. Die Auswirkungen der Ernte von Rohstoffen auf die anderen wertvollen Funktionen des Waldes sollen bei der Konzipierung der Forstpolitik voll und ganz berücksichtigt werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, den Wert der Wälder durch schonende Nutzungen wie etwa den Ökotourismus und die geregelte Bereitstellung genetischen Materials zu steigern. Es bedarf eines abgestimmten Vorgehens, um den Menschen den Wert der Wälder und des aus ihnen erwachsenden Nutzens stärker als bisher bewußt zu machen. Das Überleben der Wälder und ihr beständiger Beitrag zur menschlichen Wohlfahrt hängen in erheblichem Maße vom Erfolg dieser Bemühungen ab.
Ziele
11.21 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:
a) Förderung der Anerkennung des sozialen, ökonomischen und ökologischen Wertes der Bäume, der Wälder und der Waldgebiete wie auch über die Folgen der durch das Fehlen von Wäldern verursachten Schäden; Unterstützung von Verfahren, die auf eine Einbeziehung des sozialen, ökonomischen und ökologischen Wertes der Bäume, Wälder und Waldgebiete in die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ausgerichtet sind; Gewährleistung ihrer nachhaltigen Bewirtschaftung in Einklang mit der Landnutzung, dem Umweltschutz und Entwicklungserfordernissen;
b) Unterstützung einer effizienten, rationellen und nachhaltigen Nutzung aller Wald- und Vegetationsarten einschließlich anderer dazugehöriger Flächen und forstlicher Ressourcen durch die Entwicklung einer leistungsfähigen weiterverarbeitenden Holzwirtschaft, der sekundären Weiterverarbeitung mit hoher Wertschöpfung und des Handels mit forst- und holzwirtschaftlichen Erzeugnissen auf der Grundlage nachhaltig bewirtschafteter forstlicher Ressourcen und im Einklang mit Plänen, die alle Holz- und Nichtholzressourcen der Wälder einbeziehen;
c) Förderung einer effizienteren und nachhaltigeren Nutzung der Wälder und Bäume für die Brennholz- und Energieversorgung;
d) Förderung einer umfassenderen Nutzung und Erzielung eines höheren wirtschaftlichen Beitrags der Waldgebiete durch Einbindung des Ökotourismus in die Waldbewirtschaftung und -planung.
Maßnahmen
(a) Maßnahmen im Bereich des Managements
11.22 Die Regierungen sollen gegebenenfalls mit Unterstützung des privaten Sektors, wissenschaftlicher Einrichtungen, eingeborener Bevölkerungsgruppen, nichtstaatlicher Organisationen, von Genossenschaften und Unternehmern in auf nationaler Ebene entsprechend abgestimmter Form und mit der finanziellen und fachlichen Unterstützung internationaler Organisationen folgende Maßnahmen ergreifen:
a) die Durchführung detaillierter Investitionsuntersuchungen, die Abstimmung von Angebot und Nachfrage und die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen mit dem Ziel einer rationelleren und verbesserten Nutzung der Bäume und Wälder und der Erarbeitung und Einführung geeigneter Anreizsysteme und ordnungspolitischer Maßnahmen, darunter auch Pacht- und Nutzungsregelungen, um ein günstiges Investitionsklima zu schaffen und eine bessere Bewirtschaftung zu ermöglichen;
b) die Formulierung wissenschaftlich fundierter Kriterien und Richtlinien für die Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltige Entwicklung aller Waldarten;
c) die Verbesserung umweltverträglicher Holzerntemethoden und -verfahren, die ökologisch tragfähig und wirtschaftlich vertretbar sind, einschließlich der Planung und Bewirtschaftung, der besseren Nutzung der Geräte-, Lager- und Transportkapazitäten, um eine Reduzierung und gegebenenfalls weitgehende Verwertung der anfallenden Abfälle und eine Wertsteigerung sowohl von Holz- als auch von Nichtholzprodukten zu erreichen;
d) die Förderung der besseren Nutzung und Entwicklung von natürlichen Wäldern und Gehölzflächen, darunter gegebenenfalls auch von künstlich angelegten Wäldern, durch standortgerechte, ökologisch und ökonomisch tragfähige Aktivitäten, wozu auch waldbauliche Maßnahmen und die Bewirtschaftung anderer Pflanzen- und Tierarten gehören;
e) die Förderung und Unterstützung der Weiterverarbeitung von forst- und holzwirtschaftlichen Erzeugnissen, um den Anteil der vor Ort zurückbehaltenen Werte und anderer Vorteile zu erhöhen;
f) die Förderung/Verbreitung von Nichtholzprodukten und anderen Arten forstlicher Ressourcen neben Brennholz (zum Beispiel Arzneipflanzen, Farbstoffen, Pflanzenfasern, Gummiarten, Harzen, Viehfutter, Anbauprodukten, Rattan, Bambus) mit Hilfe von Programmen und sozialer die Bevölkerung mitbeteiligender Waldbewirtschaftung einschließlich der Untersuchung ihrer Weiterverarbeitungs- und Nutzungsmöglichkeiten;
g) die Entwicklung, der Ausbau und/oder die Verbesserung der Leistungsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit weiterverarbeitender Betriebe im Waldbereich - sowohl auf Holz- als auch auf Nichtholzbasis -, wozu auch Aspekte wie rationelle Umwandlungstechnologien und eine verbesserte nachhaltige Nutzung der Ernte- und Verarbeitungsrückstände gehören; die Förderung nicht ausreichend genutzter Arten in Naturwäldern durch verstärkte Forschungs-, Demonstrations- und Vermarktungsbemühungen; des weiteren die Förderung der sekundären Weiterverarbeitung mit hoher Wertschöpfung, um bessere Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten zu schaffen und einen höheren zurückbehaltenen Wert zu erzielen; und schließlich die Förderung/die Verbesserung der Absatzmärkte und des Handels mit forst- und holzwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Hilfe einschlägiger Institutionen, politischer Maßnahmen und Einrichtungen;
h) die Förderung und Unterstützung der Wildbewirtschaftung sowie des Ökotourismus einschließlich Landbau und die Förderung und Unterstützung des Anbaus und der Kultivierung von Wildformen zur Verbesserung der ländlichen Einkommens- und Beschäftigungssituation, um auf diese Weise einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen zu sichern, der keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt hat;
i) die Förderung geeigneter, vom Wald lebender Kleinbetriebe mit dem Ziel, die ländliche Entwicklung und die Schaffung einer örtlichen Unternehmerschaft zu unterstützen;
j) die Verbesserung und Förderung von Methoden für eine umfassende Waldinventur, die eine Erfassung des vollen Wertes der Wälder und damit deren Berücksichtigung bei der marktgerechten Gestaltung der Preise für Holz- und Nichtholzprodukte ermöglicht;
k) die Abstimmung der nachhaltigen Waldentwicklung mit den Entwicklungsvorgaben und der Handelspolitik des jeweiligen Landes, die mit einer ökologisch verträglichen Nutzung forstlicher Ressourcen, beispielsweise auf der Grundlage der ITTO-Richtlinien für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Tropenwälder, vereinbar sein müssen;
l) die Aufstellung, Einführung und Erweiterung nationaler Programme für die bilanzmäßige Erfassung des ökonomischen und nichtökonomischen Wertes der Wälder.
(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich
11.23 Die Ziele und Verwaltungsmaßnahmen setzen die Auswertung von Daten und Informationen, die Vornahme von Durchführbarkeits- und Marktstudien sowie die Überprüfung technischer Informationen voraus. Zu den einschlägigen Maßnahmen gehören:
a) die Untersuchung des Angebots von und der Nachfrage nach fors- und holzwirtschaftlichen Erzeugnissen und Dienstleistungen, um gegebenenfalls ihre effiziente Nutzung zu gewährleisten;
b) die Durchführung von Rentabilitätsberechnungen und Durchführbarkeitsstudien einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfungen für die Errichtung von weiterverarbeitenden Betrieben für forst- und holzwirtschaftliche Erzeugnisse;
c) die Untersuchung der Eigenschaften gegenwärtig zu wenig genutzter Arten mit dem Ziel einer verstärkten Förderung und Vermarktung;
d) die Unterstützung der Durchführung von Marktstudien für forst- und holzwirtschaftliche Erzeugnisse mit dem Ziel, den Handel mit diesen Produkten zu fördern und Informationen zu sammeln;
e) die Erleichterung der Bereitstellung ausreichender Fachinformationen, um eine bessere Nutzung der forstlichen Ressourcen zu unterstützen.
(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung
11.24 Die Zusammenarbeit und Mithilfe internationaler Organisationen und der internationalen Staatengemeinschaft beim Technologietransfer, bei der Spezialisierung und der Förderung gerechter realer Austauschverhältnisse (Terms of Trade) ohne Verhängung einseitiger Restriktionen und/oder Einfuhrverbote für forst- und holzwirtschaftliche Erzeugnisse, die den Bestimmungen des GATT und anderen multilateralen Handelsabkommen zuwiderlaufen, sowie die Anwendung geeigneter Marktmechanismen und Anreizsysteme wird mit dazu beitragen, die globalen Umweltprobleme zu lösen. Zu den weiteren konkreten Maßnahmen gehört auch eine bessere Abstimmung und größere Effizienz der vorhandenen internationalen Organisationen, insbesondere der FAO, der UNIDO, der UNESCO, des UNEP, der/des ITC/UNCTAD/GATT, der ITTO und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), bei der Bereitstellung von technischer Hilfe und Anleitung in diesem Programmbereich.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
11.25 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 18 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 880 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel
11.26 Die Programmaktivitäten setzen umfassende Forschungsarbeiten und Untersuchungen sowie Verbesserungen im technologischen Bereich voraus. Diese sollen von den nationalen Regierungen in Zusammenarbeit und mit Unterstützung der einschlägigen internationalen Organisationen und Institutionen koordiniert werden. Zu den konkreten Einzelmaßnahmen gehören:
a) die Untersuchung der Eigenschaften von Holz- und Nichtholzprodukten und ihrer Einsatzmöglichkeiten, um ihre bessere Nutzung zu fördern.
b) die Entwicklung und der Einsatz umweltverträglicher und weniger belastender Technologien für die Waldnutzung;
c) Modelle und Verfahrenstechniken für Trendanalysen und die Entwicklungsplanung;
d) wissenschaftliche Untersuchungen der Entwicklung und Nutzung von nicht auf Holz basierenden forst- und holzwirtschaftlichen Erzeugnissen;
e) geeignete Methoden für eine vollständige Werterfassung der Wälder.
(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen
11.27 Der Erfolg und die Wirksamkeit dieses Programmbereichs hängen von der Verfügbarkeit ausgebildeter Kräfte ab. Die Fachausbildung ist in diesem Zusammenhang ein ganz wesentlicher Faktor. Besonderer Nachdruck soll auf die Einbeziehung der Frauen gelegt werden. Die sowohl quantitative als auch qualitative Entwicklung der menschlichen Ressourcen für die Programmdurchführung soll folgende Maßnahmen umfassen:
a) die Heranbildung der erforderlichen Fachkompetenz zur Durchführung des Programms, wozu auch die Errichtung spezieller Ausbildungseinrichtungen auf allen Ebenen gehört;
b) die Einführung/Verstärkung von Auffrischungskursen einschließlich Stipendien und Exkursionen, mit denen das fachliche Können und das technische Wissen auf den aktuellen Kenntnisstand gebracht und die Produktivität gesteigert werden soll;
c) der Ausbau der vorhandenen Möglichkeiten, Forschungs- und Planungsarbeiten, Wirtschaftsanalysen, periodische Bewertungen und eine Gesamtbewertung mit Blick auf die bessere Nutzung der forstlichen Ressourcen durchzuführen;
d) die Förderung der Effizienz und der Leistungsfähigkeit des privaten und des genossenschaftlichen Sektors durch Bereitstellung von Einrichtungen und Leistungsanreizen.
(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
11.28 Die Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten einschließlich die Stärkung vorhandener Kapazitäten ist fester Bestandteil der Programmaktivitäten. Verbesserungen im Bereich der Verwaltung, der Politik und der Planung, der nationalen Institutionen, der personellen Ressourcen, der Forschung und der wissenschaftlichen Möglichkeiten, der Entwicklung von Technologien und der periodischen Bewertungen und der Gesamtbewertung sind wichtige Elemente der kapazitätsbildenden Maßnahmen.
D. Schaffung und/oder Stärkung vorhandener Kapazitäten für die Planung, Zustandsbewertung und systematische Beobachtung der Wälder sowie damit zusammenhängender Programme, Projekte und Aktivitäten einschließlich des gewerbsmäßigen Handels und der Weiterverarbeitung
Handlungsgrundlage
11.29 Die Zustandsbewertung und systematische Beobachtung der Wälder sind unverzichtbare Voraussetzungen für die langfristige Planung, für eine quantitative und qualitative Wirkungsanalyse und für die Beseitigung von Mängeln. Allerdings gehört dieser Mechanismus zu den am häufigsten vernachlässigten Aspekten der Bewirtschaftung, Erhaltung und Entwicklung der forstlichen Ressourcen. In vielen Fällen fehlen selbst die elementarsten Informationen über Waldfläche und Waldart, über das vorhandene Potential und das Erntevolumen. In vielen Entwicklungsländern fehlen Strukturen und Mechanismen, die diese Funktionen übernehmen können. Es ergibt sich die dringende Notwendigkeit, diesen Zustand zur Erreichung eines besseren Verständnisses der Funktion und der Bedeutung der Wälder zu ändern und realistische Pläne für ihre wirksame Erhaltung, Bewirtschaftung, Wiederherstellung und nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten.
Ziele
11.30 Die Ziele dieses Programmbereichs lauten wie folgt:
a) Verstärkung oder Schaffung von Systemen für die Zustandserfassung und systematische Beobachtung der Wälder und Waldgebiete mit dem Ziel, die Auswirkungen von Programmen, Projekten und Maßnahmen auf die Qualität und den Umfang der forstlichen Ressourcen, die für Aufforstungen verfügbaren Flächen und die Pacht- und Nutzungsregelungen zu ermitteln und diese Systeme in einen kontinuierlichen Prozeß der Forschung und Detailanalyse einzubinden, gleichzeitig aber für die notwendigen Veränderungen und Verbesserungen in der Planung und der Entscheidungsfindung zu sorgen. Besonderer Nachdruck soll dabei auf die Beteiligung der ländlichen Bevölkerung an diesen Prozessen gelegt werden.
b) Bereitstellung zuverlässiger und ausreichender aktueller Informationen über Wälder und Waldgebietsressourcen für Volkswirtschaftler, Planungsfachleute, Entscheidungsträger und örtliche Gemeinschaften.
Maßnahmen
(a) Maßnahmen im Bereich des Managements
11.31 Die Regierungen und Institutionen sollen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit entsprechenden internationalen Behörden und Organisationen, Universitäten und nichtstaatlichen Organisationen, eine Zustandserfassung und systematische Beobachtung der Wälder und der dazugehörigen Programme und Verfahren veranlassen, um ihre kontinuierliche Verbesserung zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sollen mit ähnlichen Forschungs- und Bewirtschaftungsaktivitäten verknüpft und, sofern möglich, unter Heranziehung vorhandener Systeme durchgeführt werden. Zu den Hauptaktivitäten in diesem Zusammenhang gehören:
a) die Auswertung und Durchführung systematischer Beobachtungen des quantitativen und qualitativen Zustands und der Veränderungen der Waldfläche und des Bestands an forstlichen Ressourcen, wozu auch die Klassifizierung und Nutzung des Bodens und die Fortschreibung seines Zustands auf der entsprechenden nationalen Ebene gehört, und gegebenenfalls die Verknüpfung dieser Tätigkeit mit der Planung, um eine Handlungsgrundlage für die Festlegung forstpolitischer Maßnahmen und Programme zu schaffen;
b) die Schaffung nationaler Systeme für die Zustandserfassung und systematische Beobachtung sowie die Bewertung von Programmen und Verfahren, wozu auch die Festlegung von Definitionen, Standards, Normen und Umrechnungsmethoden sowie die Möglichkeit der Vornahme von Korrekturen und der verbesserten Planung und Durchführung von Programmen und Projekten gehört;
c) die Abschätzung der Auswirkungen von Maßnahmen der Waldentwicklung und des Waldschutzes aus der Sicht bestimmter Schlüsselvariablen wie etwa Entwicklungszielen, Nutzen und Kosten, den Beiträgen der Wälder zu anderen Sektoren, dem Gemeinwohl, den Umweltbedingungen und der biologischen Vielfalt und gegebenenfalls ihrer Auswirkungen auf lokaler, regionaler und globaler Ebene, um die unterschiedlichen technischen und finanziellen Bedürfnisse der einzelnen Länder feststellen zu können;
d) die Erarbeitung nationaler Systeme für die Zustands- und Werterfassung forstlicher Ressourcen einschließlich der erforderlichen Forschungsarbeiten und Datenanalysen, in die möglichst die gesamte Palette der Holz- und Nichtholzprodukte und der forstlichen Dienstleistungen einbezogen werden soll, sowie die Einbindung der Ergebnisse in Pläne und Strategien und, sofern möglich, in die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und die gesamtwirtschaftliche Planung;
e) die Herstellung der erforderlichen sektorübergreifenden und programmspezifischen Verknüpfungen, einschließlich besserer Möglichkeiten des Zugriffs auf Informationen, um auf diese Weise in der Planung und Programmdurchführung einen ganzheitlichen Ansatz durchzusetzen.
(b) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich
11.32 Zuverlässige Daten und Informationen sind für diesen Programmbereich von entscheidener Bedeutung. Gegebenenfalls sollen sich die nationalen Regierungen in Zusammenarbeit mit den einschlägigen internationalen Organisationen bemühen, vorhandene Daten und Informationen kontinuierlich zu verbessern und ihren Austausch sicherzustellen. Zu den Hauptaktivitäten in diesem Zusammenhang gehören:
a) die Erfassung, die Zusammenführung und der Austausch vorhandener Informationen und die Ermittlung von Basisinformationen über Aspekte, die diesen Programmbereich betreffen;
b) die Vereinheitlichung der Methoden für Programme, in denen es um daten- und informationsrelevante Maßnahmen geht, damit deren Genauigkeit und Konsistenz gewährleistet ist;
c) die Durchführung von Sondererhebungen zum Beispiel über die Eignung von Flächen für Aufforstungsmaßnahmen;
d) die Verstärkung der Forschungsunterstützung und die Schaffung besserer Zugriffs- und Austauschsmöglichkeiten bezüglich der erzielten Forschungsresultate.
(c) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung
11.33 Die internationale Staatengemeinschaft soll den betroffenen Regierungen die erforderliche technische und finanzielle Unterstützung für die Umsetzung dieses Programmbereichs zur Verfügung stellen, wobei auch folgende Maßnahmen berücksichtigt werden sollen:
a) die Schaffung eines konzeptionellen Rahmens und die Formulierung geeigneter Kriterien, Normen und Definitionen für die systematische Beobachtung und Bewertung forstlicher Ressourcen;
b) der Aufbau und die Verstärkung vorhandener institutioneller Koordinierungsmechanismen in den einzelnen Ländern für Waldzustandsbewertungen und systematische Waldbeobachtungen;
c) der Ausbau vorhandener regionaler und globaler Netzwerke für den Austausch relevanter Informationen;
d) die Stärkung der Kapazitäten und Möglichkeiten bestehender internationaler Organisationen wie etwa der Beratungsgruppe für internationale Agrarforschung (CGIAR), der FAO, der ITTO, des UNEP, der UNESCO und der UNIDO und die Verbesserung ihrer Effizienz, um die Bereitstellung der technischen Hilfe und Anleitung im Rahmen dieses Programmbereichs zu gewährleisten.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
11.34 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 750 Millionen Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 230 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionären - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
11.35 Zur Beschleunigung der Entwicklung müssen die vorstehend für den Bereich der Verwaltung und für den Daten- und Informationsbereich vorgesehenen Aktivitäten umgesetzt werden. Zu den auf globale Umweltprobleme ausgerichteten Maßnahmen gehören alle diejenigen, die globale Informationen für die Abschätzung/Bewertung/Inangriffnahme von Umweltproblemen auf weltweiter Basis liefern. Die Kapazitäten internationaler Institutionen auszubauen bedeutet, den Bestand an fachlich ausgebildetem Personal und die Möglichkeiten verschiedener internationaler Organisationen, als Träger zu fungieren, entsprechend auszubauen, damit sie den Anforderungen der einzelnen Länder gerecht werden können.
(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel
11.36 Die Zustandsbewertungen und systematischen Beobachtungen setzen einen erheblichen Forschungsaufwand, die Anwendung statistischer Modelle und innovative Technologien voraus. Diese sind in Maßnahmen des Managements integriert worden. Die Maßnahmen bringen ihrerseits eine Verbesserung des technischen und wissenschaftlichen Inhalts der Zustandsbewertung und der periodischen Bewertungen mit sich. Zu den konkreten wissenschaftlichen und technischen Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Aktivitäten gehören folgende:
Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 10 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 3,7 Milliarden Dollar, die von der internationalen Staatengemeinschaft in Form von Zuschüssen oder konzessionären Kreditbedingungen aufzubringen sind. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Richtwerte. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
a) die Erarbeitung fachspezifischer, ökologischer und ökonomischer Methoden und Modelle für periodische Bewertungen und die Gesamtbewertung;
b) die Einführung von Datensystemen, der Datenverarbeitung und statistischer Modelle;
c) Fernerkundungen und Geländeaufnahmen;
d) die Entwicklung geographischer Informationssysteme;
e) die Bewertung und Verbesserung der Technologie.
11.37 Diese Maßnahmen sind mit ähnlichen Aktivitäten und Einzelmaßnahmen in den anderen Programmbereichen zu verknüpfen und abzustimmen.
(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen
11.38 In den Programmaktivitäten wird die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der menschlichen Ressourcen in Form von Spezialisierungen (zum Beispiel in Fernerkundungstechnik, Kartierung und statistischer Modellerstellung), in Form von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, eines Transfers von Technologien, Stipendien und Demonstrationen in Form von Exkursionen berücksichtigt. Entsprechende Vorkehrungen wurden getroffen.
(d) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
11.39 Die nationalen Regierungen sollen in Zusammenarbeit mit entsprechenden internationalen Organisationen und Institutionen die erforderlichen Kapazitäten für die Umsetzung dieses Programmbereichs entwickeln.
Dabei soll eine Abstimmung mit kapazitätsbildenden Maßnahmen in anderen Programmbereichen erfolgen. Bereiche wie die Politik, die öffentliche Verwaltung, nationale Einrichtungen, Personalwesen und berufliche Weiterbildung, das vorhandene Forschungspotential, die Entwicklung von Technologien, Informationssysteme, die Programmauswertung, die sektorübergreifende Koordinierung und die internationale Zusammenarbeit sollen dabei mit berücksichtigt werden.
(e) Finanzierung der internationalen und regionalen Zusammenarbeit
11.40 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 750 Millionen Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 530 Millionen Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
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