Homepage: Agenda 21 Treffpunkt
Suchen Themen Lexikon
Register Fächer Datenbank
Medien Links Daten
Projekte Dokumente  
Schule und Agenda 21
Lokale Agenda Globale Agenda
Homepage: Agenda 21 Treffpunkt
Kontakt    Haftungsausschluss

 

Agenda 21: - Original Dokument in deutscher Übersetzung -

 

 

 

Kapitel 7

Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung

EINFÜHRUNG

7.1 Das Konsumverhalten in den großen Städten der Industrieländer belastet das globale Ökosystem stark, während Städte und Gemeinden in den Entwicklungsländern allein schon zur Bewältigung der drängendsten wirtschaftlichen und sozialen Probleme mehr Rohstoffe, Energie und wirtschaftliche Entwicklung brauchen. In vielen Teilen der Erde, vor allem in den Entwicklungsländern, verschlechtern sich die Lebensbedingungen in den Siedlungen in erster Linie aufgrund der geringen Investitionstätigkeit in diesem Sektor, deren Ursache die allgemeinen Finanzierungsengpässe dieser Länder sind. In Ländern mit niedrigem Einkommen, für die neuere Daten zur Verfügung stehen, entfallen im Durchschnitt nur 5,6 Prozent der Ausgaben der Zentralregierung auf den Wohnungsbau, Gemeinschaftseinrichtungen, die soziale Sicherheit und die Wohlfahrt1) . Die Aufwendungen internationaler Hilfsorganisationen und Finanzierungsinstitutionen sind ebenfalls niedrig. So floß zum Beispiel 1988 lediglich 1 Prozent der durch Zuschüsse finanzierten Aufwendungen der Einrichtungen der Vereinten Nationen in Siedlungsvorhaben2) , während 1991 die Kredite der Weltbank und der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) für die Stadtentwicklung sowie Trinkwasserversorgung und Kanalisation 5,5 beziehungsweise 5,4 Prozent ihrer gesamten Kreditgewährung ausmachten.3)

7.2 Auf der anderen Seite ist aus den vorhandenen Daten zu ersehen, daß Vorhaben der technischen Zusammenarbeit im Siedlungsbereich beträchtliche Folgeinvestitionen des öffentlichen und privaten Sektors nach sich ziehen. So erbrachte beispielsweise jeder Dollar der vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) 1988 für den Siedlungsbau geleisteten Technischen Hilfe eine Anschlußinvestition in Höhe von 122 Dollar, die höchste Folgeinvestition aller Förderbereiche des UNDP.4)

7.3 Auf dieses Fundament stützt sich das für den wohnungs- und siedlungspolitischen Bereich empfohlene Förderkonzept des "enabling approach"*. Ausländische Hilfe soll dazu beitragen, im eigenen Land die erforderlichen Ressourcen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen aller Menschen, darunter auch der steigenden Zahl von Arbeitslosen - der Gruppe ohne eigenes Einkommen - bis zum Jahr 2000 und darüber hinaus zu mobilisieren. Gleichzeitig sollen die Umweltfolgen der städtischen Entwicklung erkannt und von allen Ländern in integrativer Weise angegangen werden, wobei den Bedürfnissen der städtischen und ländlichen Armutsgruppen, der Arbeitslosen und der wachsenden Zahl von Menschen ohne jedes Einkommen, hohe Priorität einzuräumen ist.

Siedlungspolitisches Ziel

7.4 Oberstes Ziel der Siedlungspolitik ist die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen und der Umweltqualität in städtischen und ländlichen Siedlungen sowie in der Lebens- und Arbeitswelt aller Menschen, insbesondere der städtischen und ländlichen Armutsgruppen. Grundlage solcher Verbesserungen sollen Maßnahmen im Rahmen der technischen Zusammenarbeit, Partnerschaften zwischen dem öffentlichen, dem privaten und dem kommunalen Sektor und die Beteiligung von Bürgergruppen und spezifischer Interessengemeinschaften, wie etwa der Frauen, der indigenen Bevölkerung, älterer Menschen und Behinderter am Entscheidungsprozeß sein. Diese Grundprinzipien sollen fester Bestandteil der nationalen Siedlungsstrategien sein. Bei der Entwicklung dieser Strategien müssen die einzelnen Länder, ausgehend von den nationalen Plänen und Zieleen und unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen, in den acht Programmbereichen Prioritäten setzen, die im vorliegenden Kapitel aufgeführt sind. Darüber hinaus sollen die Länder entsprechende Vorkehrungen treffen, um die Wirkung ihrer Strategien auf soziale Randgruppen und Gruppen ohne Bürgerrechte - unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Frauen - überwachen zu können.

7.5 Die in diesem Kapital enthaltenen Programmbereiche lauten wie folgt:

a) angemessene Unterkunft für alle;

b) Verbesserung des Siedlungswesens;

c) Förderung einer nachhaltigen Flächennutzungsplanung und Flächenwirtschaft;

d) Förderung einer integrierten Umweltschutz-Infrastruktur zur Bereitstellung von Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Kanalisation und Abfallentsorgung;

e) Förderung umweltverträglicher Energieversorgungs- und Verkehrssysteme in Städten und Gemeinden;

f) Förderung der Siedlungsplanung und Siedlungspolitik in von Naturkatastrophen bedrohten Gebieten;

g) Förderung eines umweltverträglichen Bauens;

h) Förderung der Entwicklung der menschlichen Ressourcen und der Aufbau der Kapazitäten im Wohn- und Siedlungswesen.

PROGRAMMBEREICHE

A. Schaffung angemessener Unterkunft für alle

Handlungsgrundlage

7.6 Die Verfügbarkeit einer gesunden und sicheren Wohnung ist von entscheidender Bedeutung für das körperliche und seelische Wohlbefinden und das soziale und wirtschaftliche Wohlergehen der Menschen und soll elementarer Bestandteil des nationalen und internationalen Handelns sein. Das Recht auf geeigneten Wohnraum als Grundrecht des Menschen ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgeschrieben. Ungeachtet dessen haben Schätzungen zufolge zur Zeit mindestens eine Milliarde Menschen keinen Zugang zu einer sicheren und gesunden Wohnung, und diese Zahl wird sich bis zum Ende des Jahrhunderts und danach dramatisch erhöhen, wenn keine entsprechenden Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

7.7 Ein wichtiges globales Programm, das sich mit diesem Problem befaßt, ist die von der Generalversammlung im Dezember 1988 verabschiedete Internationale Siedlungsstrategie bis zum Jahr 2000 (Global Strategy for Shelter to the Year 2000 - UNO-Resolution 43/181, Anhang). Auch wenn diese Strategie überall in der Welt Zustimmung gefunden hat, ist eine viel umfangreichere politische und finanzielle Unterstützung notwendig, wenn das darin enthaltene Ziel der Schaffung angemessener Unterkunft für alle bis zum Ende dieses Jahrhunderts und darüber hinaus auch tatsächlich verwirklicht werden soll.

Ziele

7.8 Als Ziel wird die Schaffung angemessener Unterkunft für die rapide wachsende Bevölkerung und für die gegenwärtig unterprivilegierten städtischen und ländlichen Armutsgruppen angestrebt, diese soll im Rahmen eines auf dem "enabling approach" aufbauenden Förderkonzepts zur Errichtung und zum Ausbau umweltverträglichen Wohnraums erfolgen.

Maßnahmen

7.9 Dazu sind folgende Maßnahmen erforderlich:

a) Als ersten Schritt zur Verwirklichung des Ziels der Schaffung angemessener Wohnraumes für alle sollen alle Länder Sofortmaßnahmen zum Bau von Wohnungen für ihre obdachlosen Armen einleiten, während die internationale Staatengemeinschaft und die internationalen Finanzierungsinstitutionen Schritte zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei deren Bemühungen um die Versorgung der Armen mit Wohnungen ergreifen sollen;

b) alle Länder sollen eigene Siedlungsstrategien beschließen und/oder bereits vorhandene ausbauen, die in ihren Zielsetzungen soweit angebracht den Grundsätzen und Empfehlungen der Internationalen Siedlungsstrategie bis zum Jahr 2000 Rechnung tragen. Die Bürger sollen durch Gesetz gegen eine unrechtmäßige Vertreibung aus ihrer Wohnung oder von ihrem Land geschützt werden;

c) alle Länder sollen, soweit angemessen, die Bemühungen um die Versorgung der städtischen und ländlichen Armutsgruppen, der Arbeitslosen und der Menschen ohne geregeltes Einkommen durch Verabschiedung neuer und/oder Anpassung vorhandener Gesetze und sonstiger Rechtsvorschriften, die ihnen bessere Zugangsmöglichkeiten zu eigenem Grund und Boden, zu Finanzmitteln und preiswerten Baumaterialien verschaffen, sowie durch eine beschleunigte Legalisierung der Besitzverhältnisse und die Sanierung spontaner Ansiedlungen und städtischer Elendsviertel als zweckgemäße Maßnahme und pragmatischen Ansatz zur Lösung des Wohnungsmangels in den Städten unterstützen;

d) alle Länder sollen gegebenenfalls die Versorgung städtischer und ländlicher Armutsgruppen mit Wohnungen durch Wohnungsbau- und Finanzierungsprogramme und neue innovative, an deren Lebensumstände angepaßte Mechanismen verbessern;

e) alle Länder sollen auf gesamtstaatlicher, Länder-/Provinz- und kommunaler Ebene durch Partnerschaften zwischen dem privaten, dem öffentlichen und dem kommunalen Bereich und mit Unterstützung der auf kommunaler Ebene tätigen Organisationen umweltverträgliche Siedlungsstrategien unterstützen und entwickeln;

f) Alle Länder, insbesondere die Entwicklungsländer, sollen gegebenenfalls Programme zur Reduzierung der Auswirkungen der Landflucht durch Verbesserung der Lebensbedingungen auf dem Lande ausarbeiten und durchführen;

g) alle Länder sollen gegebenenfalls Neu- bzw. Umsiedlungsprogramme entwickeln und durchführen, welche die spezifischen Probleme von Zwangsumgesiedelten in ihren jeweiligen Ländern berücksichtigen;

h) alle Länder sollen gegebenenfalls die Umsetzung ihrer nationalen Siedlungsstrategien unter anderem durch Anwendung der von der Kommission für menschliche Siedlungen verabschiedeten Leitlinien und der vom Zentrum der Vereinten Nationen für das Wohn- und Siedlungswesen (Habitat) und der Weltbank gemeinsam für den Siedlungsbereich festgelegten Leistungsindikatoren dokumentieren und überwachen;

i) zur Unterstützung der Umsetzung der nationalen Siedlungsstrategien der Entwicklungsländer sollen sowohl die bilaterale wie auch die multilaterale Zusammenarbeit intensiviert werden;

j) wie in der Internationalen Siedlungsstrategie bis zum Jahr 2000 gefordert, sollen alle zwei Jahre weltweite Sachstandsberichte über die Aktivitäten in den einzelnen Ländern und über die Unterstützungsmaßnahmen internationaler Organisationen und bilateralen Geber erstellt und in Umlauf gebracht werden.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

7.10 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 75 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 10 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

7.11 Die hierauf bezogenen Erfordernisse sind in jedem der anderen Programmbereiche, einschließlich die im vorliegenden Kapitel dargestellt.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

7.12 Die Industrieländer und die Finanzierungsorganisationen sollen den Entwicklungsländern gezielte Hilfe bei der Verabschiedung eines auf dem"enabling approach"basierenden Förderkonzepts für die Schaffung angemessener Wohnraums für alle, einschließlich der Menschen ohne eigenes Einkommen, zukommen lassen; darin einzubeziehen sind auch Forschungseinrichtungen sowie Ausbildungsmaßnahmen für Regierungsbeamte, Fachleute, Vereine und nichtstaatliche Organisationen und der Ausbau der örtlichen Kapazitäten zur Entwicklung angepaßter Technologien.

B. Verbesserung des Siedlungswesens

Handlungsgrundlage

7.13 Um die Jahrhundertwende wird die Mehrheit der Weltbevölkerung in den Städten leben. Zwar weisen insbesondere die Städte in den Entwicklungsländern viele der Symptome der weltweiten Umwelt- und Entwicklungskrise auf, doch sie erwirtschaften immerhin 60 Prozent des Bruttosozialprodukts und können, sofern sie effizient verwaltet werden, die erforderliche Handlungsfähigkeit entwickeln, die zur langfristigen Erhaltung ihrer Produktivität, zur Verbesserung der Lebensbedingungen ihrer Bürger und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen benötigt wird.

7.14 Manche metropolitanen Ballungsräume dehnen sich über die Grenzen mehrerer politischer und/oder administrativer Verwaltungseinheiten (Kreise und Gemeinden) aus, obgleich sie einem zusammenhängenden urbanen System angehören. In vielen Fällen verhindert diese politische Heterogenität die Durchführung umfassender Umweltmanagement-Programme.

Ziele

7.15 Ziel ist eine nachhaltige Verwaltung für alle Städte, insbesondere in den Entwicklungsländern, um ihnen größere Handlungsmöglichkeiten zu geben, die Lebensbedingungen ihrer Bürger, vor allem der Randgruppen und der Menschen ohne Bürgerrechte, zu verbessern und auf diese Weise zur Verwirklichung der Entwicklungsziele des jeweiligen Landes im wirtschaftlichen Bereich beizutragen.

Maßnahmen

(a) Verbesserung des städtischen Managements

7.16 Ein bereits vorhandener Rahmen zur Stärkung des städtischen Managements ist das von UNDP, Weltbank und Habitat gemeinsam erarbeitete Urban Management Programme (UMP), eine konzertierte weltweite Initiative zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung städtischer Verwaltungsaufgaben. In der Zeit von 1993 bis 2000 soll dieses Programm auf alle interessierten Länder ausgedehnt werden. Gegebenenfalls sollen alle Länder in Übereinstimmung mit ihren eigenen nationalen Plänen, Zielen und Prioritäten und mit Unterstützung nichtstaatlicher Organisationen und Vertretern der Kommunen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene mit Hilfe einschlägiger Programme und Unterstützungseinrichtungen folgende Maßnahmen einleiten:

a) die Verabschiedung und Umsetzung städtebaulicher Leitlinien in den Bereichen Bodenpolitik, städtisches Umweltmanagement, Infrastrukturplanung und kommunales Finanz- und Verwaltungswesen;

b) die Beschleunigung der Bemühungen um die Bekämpfung der Armut in den Städten durch eine Reihe von Initiativen wie etwa

i) die Schaffung von Arbeitsplätzen für die arme Stadtbevölkerung, insbesondere für Frauen, durch den Auf- und Ausbau und die Unterhaltung der städtischen Infrastruktur und der städtischen Dienstleistungen sowie durch Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten im informellen Sektor wie von Reparaturarbeiten, Recycling, Dienstleistungen und Kleingewerbe;

ii) die Bereitstellung gezielter Hilfe für die Bedürftigsten unter den in den Städten lebenden Armen, unter anderem durch Schaffung der erforderlichen sozialen Infrastruktur für die Bekämpfung des Hungers und der Obdachlosigkeit sowie die Bereitstellung ausreichender städtischer Dienstleistungen;

iii) die Anregung der Gründung von örtlich verwalteten, auf kommunaler Ebene tätigen Organisationen, privaten Freiwilligenorganisationen und anderen nichtstaatlichen Einrichtungen, die sich an den Bemühungen um die Bekämpfung der Armut und die Verbesserung der Lebensqualität einkommensschwacher Familien beteiligen können;

c) die Entwicklung innovativer Stadtplanungsstrategien, die sich mit ökologischen und sozialen Fragestellungen befassen, und zwar durch

i) den Abbau der Subventionen und die kostendeckende Gebührenerhebung für Umweltschutzdienstleistungen und andere Dienstleistungen mit hohem Standard (z.B. Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung, Straßen, Fernmeldewesen) die in wohlhabenderen Stadtteilen bereitgestellt werden;

ii) die Verbesserung des Infrastrukturniveaus und der Versorgung mit kommunalen Dienstleistungen in ärmeren Stadtbezirken;

d) die Entwicklung örtlichen Strategien für die Verbesserung der Lebens- und Umweltqualität, für die Integration von Entscheidungen im Bereich der Flächennutzung und der Flächenwirtschaft, für Investitionen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft und für die Mobilisierung menschlicher und materieller Ressourcen, um so Arbeitsplätze zu schaffen, die umweltverträglich und gesundheitlich unbedenklich sind.

(b) Ausbau kommunaler Datensysteme

7.17 Im Zeitraum 1993-2000 sollen alle Länder gegebenenfalls unter aktiver Beteiligung der gewerblichen Wirtschaft in ausgewählten Städten Pilotprojekte zur Erfassung, Auswertung und anschließenden Transfer kommunaler Daten einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfungen auf kommunaler, Länder-/Provinz-, staatlicher und internationaler Ebene und zur Schaffung von Kapazitäten für das Datenmanagement durchführen.5) Organisationen der Vereinten Nationen wie etwa Habitat, UNEP und UNDP könnten fachliche Unterstützung leisten und Modelle solcher Datenverwaltungssysteme zur Verfügung stellen.

 

(c) Förderung der Entwicklung von Mittelstädten

7.18 Um dem wachsenden Druck auf großstädtische Agglomerationen in den Entwicklungsländern zu begegnen, sollen siedlungspolitische Konzepte und Strategien zur Entwicklung von Mittelstädten zum Einsatz gebracht werden, durch die Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose im ländlichen Raum geschaffen und wirtschaftliche Aktivitäten auf dem Lande unterstützt werden. Allerdings trägt vernünftiges städtisches Management wesentlich dazu bei, daß die Zersiedelung der Städte nicht zu einer noch ausgedehnteren Ressourcenzerstörung führt und der Zwang zur Erschließung von Freiflächen, von landwirtschaftlich genutzten oder als Pufferzone dienenden Flächen weiter zunimmt.

7.19 Daher sollen alle Länder gegebenenfalls eine Überprüfung des Urbanisierungsprozesses und des von ihnen dabei verfolgten Kurses veranlassen, um die Umweltfolgen des Wachstums der Städte abzuschätzen und städtische Planungs- und Entwicklungskonzepte einzuführen, die speziell auf die Bedürfnisse, die Mittelausstattung und die spezifischen Merkmale der wachsenden Mittelstädte zugeschnitten sind. Außerdem sollen sie gegebenenfalls Maßnahmen ins Auge fassen, die den Umstieg von ländlichen auf städtische Lebensweisen und Siedlungsstrukturen erleichtern und durch die Förderung des Aufbaus kleingewerblicher Betriebe, insbesondere zur Nahrungsmittelerzeugung, die Schaffung örtlicher Einkommen sowie die Erzeugung von Zwischenprodukten und Dienstleistungen für das ländliche Umland unterstützen.

7.20 Alle Städte, insbesondere diejenigen, die mit gravierenden, einer nachhaltigen Entwicklung abträglichen Problemen zu kämpfen haben, sollen in Übereinstimmung mit den geltenden staatlichen Gesetzen, Rechtsverordnungen und sonstigen Vorschriften Programme einführen und ausbauen, deren Ziel die Bewältigung dieser Probleme und eine auf größere Nachhaltigkeit ausgerichtete Entwicklung ist. Einige internationale Initiativen zur Unterstützung dieser Bemühungen wie das Sustainable Cities Programme von Habitat und das Gesunde-Städte-Projekt der WHO sollen intensiviert werden. Weitere Initiativen, an denen die Weltbank, die regionalen Entwicklungsbanken und bilaterale Trägerorganisationen sowie andere Interessengruppen, insbesondere internationale und nationale Vertreter von Kommunen beteiligt sind, sollen ausgebaut und koordiniert werden. Gegebenenfalls sollen die einzelnen Städte

a) einen partizipatorischen Ansatz für eine nachhaltige, städtische Entwicklung auf der Grundlage eines kontinuierlichen Dialogs zwischen den in diese Entwicklung einbezogenen Handlungsträgern (der öffentlichen Hand, der Privatwirtschaft und den Vereinen), insbesondere auch Frauen und eingeborenen Bevölkerungsgruppen, institutionalisieren;

b) die städtische Wohn- und Lebenswelt durch Förderung der Sozialstruktur und des Umweltbewußtseins verbessern, und zwar durch eine Beteiligung der örtlichen Gemeinschaften an der Ermittlung des Bedarfs an öffentlichen Dienstleistungen, an der Bereitstellung der kommunalen Infrastruktur, am Ausbau der Gemeinschaftseinrichtungen sowie dem Schutz und/oder der Sanierung alter Gebäude, historischer Bezirke und anderer Kulturdenkmäler. Darüber hinaus sollen ökologisch orientierte "grüne" Beschäftigungsprogramme ins Leben gerufen werden, mit denen selbsttragende Initiativen zur Entfaltung der menschlichen Fähigkeiten begonnen und Arbeitsplätze im formellen und informellen Sektor für untere Einkommensgruppen in den Städten geschaffen werden können;

c) die Fähigkeit der kommunalen Verwaltungsorgane, effizienter als bisher mit der Vielzahl der mit einem zügigen und verträglichen Wachstum der Städte zusammenhängenden Entwicklungs- und Umweltfragen umzugehen, durch ganzheitliche Ansätze stärken, die den individuellen Bedürfnissen der Städte Rechnung tragen und auf einer umweltverträglichen Stadtplanungspraxis basieren;

d) sich an internationalen Sustainable City-Netzwerken beteiligen, um Erfahrungen auszutauschen und nationale und internationale Unterstützung fachlicher und finanzieller Art zu mobilisieren;

e) die Erarbeitung umweltverträglicher und einem "sanften" Tourismus verpflichteter Programme als Strategie für eine nachhaltige Entwicklung städtischer und ländlicher Siedlungen sowie als Möglichkeit zur Dezentralisierung der städtischen Entwicklung und zum Abbau der zwischen einzelnen Regionen bestehenden Diskrepanzen zu fördern;

f) mit Unterstützung einschlägiger internationaler Organisationen Mechanismen zur Freistellung von Mitteln für kommunale Initiativen zur Verbesserung der Umweltqualität schaffen;

g) Bürgergruppen, nichtstaatliche Organisationen und den einzelnen Bürger ermächtigen, die Handlungsbefugnis und die Verantwortung für Management und Sanierung ihrer unmittelbaren Umwelt durch partizipative Instrumentarien, Verfahren und Ansätze zu übernehmen, die im Umweltschutzgedanken zugrunde liegen.

7.21 Die Städte aller Länder sollen unter der Schirmherrschaft der in diesem Bereich tätigen nichtstaatlichen Organisationen wie etwa dem Internationalen Gemeindeverband (IULA), dem Internationalen Rat für Kommunale Umweltinitiativen (ICLEI) und dem Weltverband der Partnerstädte die Zusammenarbeit untereinander und mit Städten in den entwickelten Ländern intensivieren.

 

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

7.22 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 100 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 15 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionären - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

 

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

7.23 Mit entsprechender internationaler Unterstützung sollen die Entwicklungsländer die gezielte Aus- und Fortbildung eines festen Bestands an Fachleuten für Stadtplanung und Städtebau, Verwaltungsfachleuten und anderen wichtigen Berufsgruppen erwägen, die mit der Frage einer umweltverträglichen Stadtentwicklung und Ausdehnung der Städte gut umzugehen wissen und mit der erforderlichen Fachkompetenz ausgestattet sind, um die innovativen Erfahrungen anderer Städte analysieren und entsprechend adaptieren zu können. Zu diesem Zweck soll das gesamte Spektrum der Ausbildungsmöglichkeiten - von der formalen Ausbildung bis zum Einsatz der Massenmedien - wie auch die Alternative des "learning by doing", des praxisorientierten Lernens, herangezogen werden.

7.24 Außerdem sollen die Entwicklungsländer die fachliche Ausbildung und die Forschung durch gemeinsame Anstrengungen von Gebern, nichtstaatlichen Organisationen und der Privatwirtschaft in Bereichen wie der Abfallverminderung, der Verbesserung der Trinkwasserqualität, dem sparsamen Umgang mit Energie, der sicheren Produktion von Chemikalien und umweltverträglicheren Verkehrssystemen unterstützen.

7.25 Die von allen Ländern mit der vorstehenden Unterstützung durchgeführten strukturfördernden Maßnahmen sollen über die Ausbildung von Einzelpersonen und Funktionsgruppen hinausgehen und zusätzlich institutionelle Strukturen, Verwaltungsprozeduren, interinstitutionelle Zusammenschlüsse, Informationsflüsse und Konsultationsprozesse einschließen.

7.26 Darüber hinaus sollen mit den in Zusammenarbeit mit multilateralen und bilateralen Organisationen eingeleiteten internationalen Initiativen wie etwa dem Urban Management Programme auch in Zukunft die Entwicklungsländer in ihren Bemühungen um den Aufbau einer partizipativen Struktur durch Mobilisierung der personellen Ressourcen des privaten Sektors, der nichtstaatlichen Organisationen und der Armutsgruppen, insbesondere der Frauen und Benachteiligten, unterstützt werden.

 

C. Förderung einer nachhaltigen Flächennutzungsplanung und Flächenbewirtschaftung

Handlungsgrundlage

7.27 Die Verfügbarkeit von Boden ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen, umweltschonenden Lebensweise. Die Bodenressourcen bilden die Lebensgrundlage der Menschen, sie dienen als Nutzboden, liefern Energie und Wasser und sind die Grundlage allen menschlichen Handelns. In den rapide wachsenden Städten wird die Bodenverfügbarkeit zunehmend durch die divergierenden Ansprüche der Industrie, des Wohnungsbaus, des Handels, der Landwirtschaft, von Pacht- und Nutzungsregelungen und den Bedarf an Freiflächen eingeengt. Darüber hinaus hindern die steigenden Grundstückspreise in den Städten die arme Stadtbevölkerung daran, sich Zugang zu geeignetem Land zu verschaffen. In ländlichen Gebieten führen nicht nachhaltige Bewirtschaftungsmethoden wie etwa die Nutzung von Grenzböden und das allmähliche Vordringen in Wälder und ökologisch sensible Bereiche, für das kommerzielle Interessengruppen und ländliche Bevölkerungsgruppe ohne Grundbesitz verantwortlich sind, zu einer zunehmenden Umweltzerstörung sowie abnehmenden Erträgen bei den verarmten ländlichen Siedlern.

 

Ziele

7.28 Ziel ist die Deckung des für den Siedlungsbau bestimmten Flächenbedarfs durch eine umweltverträgliche Raumplanung und Flächennutzung, um so allen Haushalten Zugang zu eigenem Grund und Boden zu verschaffen und gegebenenfalls die Schaffung gemeinschaftlich genutzter und in gemeinsamem Besitz und gemeinsamer Bewirtschaftung befindlicher Flächen zu fördern.6) Besondere Beachtung gebührt aus ökonomischen und kulturellen Gründen den Bedürfnissen der Frau und der eingeborenen Bevölkerung.

 ;

Maßnahmen

7.39 Alle Länder sollen die Umweltverträglichkeit der Infrastruktur in den Siedlungen prüfen, nationale Ziele für eine umweltverträgliche Abfallwirtschaft festlegen und eine umweltverträgliche Technik zum Einsatz bringen, um sicherzustellen, daß Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität geschützt werden. Siedlungsinfrastruktur und Umweltprogramme zur Förderung eines integrierten siedlungspolitischen Konzepts für Planung, Bau, Unterhaltung und Management der Umweltschutz-Infrastruktur (Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Kanalisation, Abfallentsorgung) sollen mit Unterstützung bilateraler und multilateraler Organisationen ausgebaut werden. Die Koordinierung zwischen diesen Organisationen sowie auch die Zusammenarbeit mit internationalen und nationalen Vertretern von Kommunalverwaltungen, dem privaten Sektor und Bürgergruppen soll ebenfalls intensiviert werden. Die Aktivitäten aller mit der Bereitstellung der erforderlichen Umweltschutzanlagen befaßten Stellen sollen sich nach Möglichkeit in einem ökosystem- oder ballungsraumspezifischen siedlungspolitischen Konzept widerspiegeln und auch die Bereiche Monitoring, angewandte Forschung, Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten, Transfer angepaßter Technologien und technische Zusammenarbeit einschließen.

7.40 Die Entwicklungsländer sollen auf staatlicher und kommunaler Ebene bei der Einführung eines integrierten Konzepts für die Wasser- und Energieversorgung, die Abwasserbeseitigung, die Kanalisation und die Abfallentsorgung unterstützt werden. Dabei sollen ausländische Finanzierungsinstitutionen sicherstellen, daß dieses Konzept insbesondere beim Ausbau der Umweltschutzanlagen in informellen Siedlungen Anwendung findet, wobei Vorschriften und Normen, in denen die Lebensbedingungen und die Mittelausstattung der zu versorgenden Gemeinschaften berücksichtigt werden, als Ausgangsbasis dienen sollen.

7.41 Alle Länder sollen nach Möglichkeit bei der Bereitstellung einer Umweltschutz-Infrastruktur folgenden Prinzipien übernehmen:

a) ein Handlungskonzept festzulegen, das Umweltschäden so gering wie möglich hält oder von vorneherein vermeidet;

b) zu gewährleisten, daß vor allen relevanten Entscheidungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird und außerdem die Kosten aller entstehenden Umweltfolgen berücksichtigt werden;

c) eine mit den einheimischen Handlungsweisen übereinstimmende Entwicklung zu fördern und Technologien einsetzen, die an die örtlichen Gegebenheiten angepaßt sind;

d) eine Politik zu fördern, die auf eine kostendeckende Bereitstellung von Leistungen der Infrastruktur abzielt, gleichzeitig aber die Notwendigkeit geeigneter Ansätze (unter anderem auch Subventionen) zur Bereitstellung einer Grundversorgung für alle Haushalte anerkennt;

e) nach gemeinsamen Lösungen für Umweltprobleme suchen, die mehrere Gemeinden betreffen.

7.42 Der Austausch von Informationen über bereits bestehende Programme soll erleichtert und zwischen interessierten Ländern und örtlichen Institutionen gefördert werden.

 

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

7.43 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 50 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

 

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

7.44 Die innerhalb der bestehenden Programme verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Mittel sollen möglichst umfassend koordiniert und so eingesetzt werden, daß

a) die Forschung im Bereich integrierter Ansätze für Umweltschutz-Infrastrukturprogramme und von Projekten, die auf Kosten-Nutzen-Analysen und der Prüfung der Gesamtumweltverträglichkeit basieren, beschleunigt wird;

b) Methoden der Abschätzung der "effektiven Nachfrage" unter Verwendung von Umwelt- und Entwicklungsdaten als Kriterien für die Auswahl der geeigneten Technologie unterstützt werden.

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

7.45 Mit der Hilfe und der Unterstützung von Finanzierungsinstitutionen sollen alle Länder gegebenenfalls Ausbildungs- und Bürgerbeteiligungsprogramme durchführen, die darauf ausgerichtet sind,

a) den Bürgern, insbesondere der eingeborenen Bevölkerung, Frauen, den unteren Einkommensgruppen und den Armen, die Möglichkeiten, Ansätze und Vorteile der Bereitstellung von Umweltschutzanlagen stärker bewußt zu machen;

b) einen festen Bestand an angemessener Fachkompetenz auf dem Gebiet der integrierten Planung von Infrastrukturleistungen und der Unterhaltung ressourcenschonender, umweltverträglicher und sozialverträglicher Systeme heranzubilden;

c) das institutionelle Potential von Kommunalverwaltungen und Verwaltungsfachleuten für die integrierte Bereitstellung angemessener Infrastrukturleistungen in partnerschaftlichem Zusammenwirken mit örtlichen Gemeinschaften und der Privatwirtschaft auszubauen;

d) angepaßte Rechtsnormen und ordnungsrechtliche Instrumente, darunter auch die Möglichkeit der Quersubventionierung, einzuführen, um auch die noch nicht angeschlossenen Bevölkerungsgruppen, insbesondere die Armen, in den Genuß der Vorteile angemessener und erschwinglicher Umweltschutzanlagen kommen zu lassen.

E. Förderung umweltverträglicher Energieversorgungs- und Verkehrssysteme in Städten und Gemeinden

Handlungsgrundlage

7.46 Der größte Teil der für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke produzierten Energie wird zur Zeit in und für Städte und Gemeinden verbraucht, wobei ein erheblicher Prozentsatz auf die privaten Haushalte entfällt. Die Entwicklungsländer sehen sich zur Zeit vor die Notwendigkeit gestellt, ihre Energieproduktion zu erhöhen, um die Entwicklung voranzutreiben und den Lebensstandard ihrer Bürger zu verbessern, und gleichzeitig die Kosten der Energieerzeugung und die dadurch verursachte Umweltbelastung zu reduzieren. Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz mit dem Ziel, die Schadstoffemissionen zu mindern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern, muß bei allen Maßnahmen zum Schutz der urbanen Wohn- und Lebenswelt Vorrang haben.

7.47 Für die Industrieländer als Hauptenergiekonsumenten ergeben sich energieplanerische und energiepolitische Erfordernisse, wobei es vor allem um den verstärkten Einsatz erneuerbarer und alternativer Energieträger und die Bewertung der Lebenszykluskosten heute üblicher Systeme und Verfahrenstechniken geht, aufgrund derer es in vielen Großstädten zu extremen Luftbelastungen durch Ozon, Feststoffpartikel und Kohlenmonoxid kommt. Als Gründe kommen in erster Linie technische Unzulänglichkeiten und ein steigender Brennstoffverbrauch aufgrund eines unrationellen Energieeinsatzes, einer hohen Bevölkerungs- und Industriedichte und einer rapide steigenden Zahl von Kraftfahrzeugen in Frage.

7.48 Etwa 30 Prozent des Energieverbrauchs für kommerzielle Zwecke und etwa 60 Prozent des weltweiten Gesamtverbrauchs an Flüssigtreibstoff entfallen auf den Verkehrssektor. In den Entwicklungsländern bringen die rasche Motorisierung und die zu geringe Investitionstätigkeit im Bereich der städtischen Verkehrsplanung und -abwicklung und der dazugehörigen Infrastruktur immer mehr Probleme in Form von Unfällen und Verletzungen, Gesundheitsschäden, Lärmbelästigungen, chaotischen Verkehrsverhältnissen und Produktivitätseinbußen mit sich, wie sie in ähnlicher Weise in vielen Industrieländern zu beobachten sind. Alle diese Probleme bringen gravierende Belastungen für die Stadtbewohner mit sich, insbesondere für diejenigen, die nur über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügen.

 

Ziele

7.49 Ziele sind der verstärkte Einsatz energiesparender und -effizienter Technologien und alternativer/erneuerbarer Energieträger für städtische und dörfliche Siedlungen und die Minderung der schädlichen Auswirkungen der Energieerzeugung und -verwendung auf Gesundheit und Umwelt.

 

Maßnahmen

7.50 Die wichtigsten für diesen Programmbereich relevanten Tätigkeiten sind in Kapitel 9 (Schutz der Erdatmosphäre), Programmbereich B, erster Teil (Energiewirtschaftliche Planung, Energieeffizienz und Energieverbrauch) und zweiter Teil (Verkehrswesen) enthalten.

7.51 In einem umfassenden siedlungspolitischen Konzept ist auch die Förderung einer nachhaltigen Energiewirtschaft in allen Ländern zu berücksichtigen,

a) insbesondere die Entwicklungsländer sollen

i) nationale Aktionsprogramme zur Förderung und Unterstützung von Wiederaufforstungsmaßnahmen und der Wiederherstellung der eigenen Waldressourcen erarbeiten, deren Ziel eine dauerhafte Deckung des Biomasse-Energiebedarfs der unteren Einkommensgruppen in den Städten und der ländlichen Armutsgruppen, vor allem von Frauen und Kindern, ist;

ii) nationale Aktionsprogramme zur Förderung der integrierten Entwicklung von energiesparenden und erneuerbaren Energie-Technologien erarbeiten, insbesondere für die Nutzung von Solarenergie, Wasserkraft, Windenergie und Biomasse;

iii) eine flächendeckende Verbreitung und Kommerzialisierung von erneuerbaren Energie-Technologien durch geeignete Maßnahmen fördern, unter anderem durch fiskalische und auf den Transfer von Technologien ausgerichtete Mechanismen;

iv) auf Hersteller und Benutzer zugeschnittene Aufklärungsaktionen und Ausbildungsmaßnahmen einleiten, um den verstärkten Einsatz energiesparender Produktionstechniken und energieeffizienter Haushaltsgeräte zu erreichen;

b) internationale Organisationen und bilaterale Geber sollen:

i) die Entwicklungsländer bei der Durchführung nationaler Energieprogramme unterstützen, um einen umfassenden Einsatz von energiesparenden und erneuerbare Energie-Technologien, insbesondere Solarenergie, Windenergie, Energie aus Biomasse und Wasserkraft, zu erreichen;

ii) Zugang zu Ergebnissen aus Forschung und Entwicklung gewähren, um den Wirkungsgrad der Energienutzung in Städten und Gemeinden zu verbessern.

7.52 Die Förderung leistungsfähiger und umweltschonender Nahverkehrssysteme in allen Ländern soll durch ein umfassendes Gesamtkonzept für die städtische Verkehrsplanung und -abwicklung erfolgen. Zu diesem Zweck sollen alle Länder

a) die Flächennutzungs- und Verkehrsplanung verzahnen, um Entwicklungsstrukturen zu fördern, die zu einem Rückgang der Verkehrsnachfrage führen;

b) nach Möglichkeit städtische Verkehrskonzepte beschließen, die öffentliche Verkehrsmittel mit hoher Besetzungsdichte begünstigen;

c) nach Möglichkeit nicht motorisierte Beförderungsarten unterstützen, indem sie für sichere Rad- und Gehwege in Innenstadt- und Vorstadtbezirken sorgen;

d) einer wohldurchdachten Verkehrsplanung, einer reibungslosen Abwicklung des öffentlichen Verkehrs und einer konsequenten Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur besondere Beachtung schenken;

e) den Informationsaustausch zwischen Ländern und Vertretern von Klein- und Mittelstädten und Großstädten verstärken;

f) die derzeitigen Verbrauchs- und Produktionsmuster überdenken, um den Verbrauch von Energie und einheimischen Ressourcen zu reduzieren.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

7.53 Das Sekretariat der UNCED hat die Kosten der Durchführung der in diesem Programmbereich vorgesehenen Maßnahmen in Kapitel 9 (Schutz der Erdatmosphäre) einbezogen.

 

(b) Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

7.54 Zur Erhöhung der Fachkompetenz der Beschäftigten und der Institutionen des Energieversorgungs- und Verkehrssektors sollen alle Länder nach Möglichkeit folgende Maßnahmen einleiten:

a) die Bereitstellung von Ausbildungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz und andere Weiterbildungsmaßnahmen für Staatsbedienstete, Planungsfachleute, Verkehrstechniker und Handlungsträger im Energieversorgungs- und Verkehrssektor;

b) die Schärfung des Bewußtseins der Öffentlichkeit für die Umweltfolgen des Verkehrs- und Reiseverhaltens im Rahmen von Medienkampagnen sowie durch Unterstützung von nichtstaatlichen und kommunalen Initiativen, die nicht motorisierte Arten der Fortbewegung, Fahrgemeinschaften und Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit fördern;

c) den Ausbau von Einrichtungen auf regionaler, staatlicher, Länder-/Provinz- und privatwirtschaftlicher Ebene, die Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich der Energieversorgung und der städtischen Verkehrsplanung- und -abwicklung anbieten.

F. Förderung der Siedlungsplanung und -politik in von Katastrophen bedrohten Gebieten

Handlungsgrundlage

7.55 Naturkatastrophen kosten Menschenleben, stören das wirtschaftliche Leben und die Produktionskräfte der Städte, wovon vor allem die sozial schwachen Bevölkerungsgruppen mit geringem Einkommen betroffen sind; außerdem bringen sie erhebliche Umweltschäden mit sich wie etwa den Verlust von fruchtbaren Ackerböden und die Verseuchung der Gewässer und können größere Umsiedlungsaktionen nach sich ziehen. Schätzungen zufolge sind in den letzten zwanzig Jahren drei Millionen Menschen solchen Ereignissen zum Opfer gefallen und 800 Millionen Menschen von den Auswirkungen betroffen. Nach Schätzungen des Büros des Katastrophenhilfekoordinators der Vereinten Nationen belaufen sich die weltweiten wirtschaftlichen Verluste auf ca. 30 bis 50 Milliarden Dollar pro Jahr.

7.56 In ihrer Resolution 44/236 erklärte die Generalversammlung die neunziger Jahre zur Internationalen Dekade für Katastrophenvorbeugung. Die Ziele der Dekade7) finden ihren Niederschlag in den Zielvorgaben des vorliegenden Programmbereichs.

7.57 Darüber hinaus besteht die dringende Notwendigkeit, sich mit dem Problem der Verhütung und Reduzierung der durch menschliches oder technisches Versagen ausgelösten Katastrophen und/oder der unter anderem durch industrielle Produktionen, durch unsichere Erzeugung von Atomenergie und durch Giftmüll hervorgerufenen Katastrophen auseinanderzusetzen (siehe Kapitel 6 der Agenda 21).

 

Ziele

7.58 Ziel ist, alle Länder - vor allem die besonders von Katastrophen bedrohten - in die Lage zu versetzen, die schädlichen Auswirkungen natürlicher und von Menschen verursachter Katastrophen auf Siedlungen, auf die Volkswirtschaft und die Umwelt zu mildern.

 

Maßnahmen

7.59 Drei unterschiedliche Tätigkeitsfelder sind in diesem Programmbereich vorgesehen: die Entwicklung einer "Sicherheitskultur", die Katastrophenvorbeugung und anschließende Wiederherstellungsmaßnahmen.

 

(a) Entwicklung einer Sicherheitskultur

7.60 Um die Entstehung einer "Sicherheitskultur" in allen Ländern, vor allem den besonders stark gefährdeten, zu fördern, sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

a) die Durchführung von Untersuchungen auf nationaler und kommunaler Ebene über Art und Form auftretender Naturkatastrophen, ihre Auswirkungen auf Menschen und Wirtschaft, die Folgen von Baumängeln und einer ungeeigneten Flächennutzung in katastrophenbedrohten Gebieten sowie die sozialen und wirtschaftlichen Vorteile einer ausreichenden Katastrophenvorbeugung;

b) die Durchführung von Aufklärungskampagnen auf nationaler und lokaler Ebene unter Heranziehung aller verfügbaren Medien, die Umsetzung der obengenannten Erkenntnisse in leicht verständliche, für die allgemeine Öffentlichkeit und unmittelbar gefährdete Bevölkerungsgruppen bestimmte Informationen;

c) der Ausbau und/oder Aufbau globaler, regionaler, nationaler und lokaler Frühwarnsysteme, welche die Menschen vor drohenden Katastrophen warnen;

d) die Ausweisung von Industriestandorten auf nationaler und internationaler Ebene, die Schauplatz von Umweltkatastrophen waren/sind, und die Umsetzung von Strategien zur Wiederherstellung dieser Gebiete unter anderem durch

i) Wiederbelebung der wirtschaftlichen Tätigkeit und Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten in umweltverträglichen Bereichen;

ii) Förderung einer engen Zusammenarbeit zwischen staatlichen und kommunalen Behörden, örtlichen Gemeinschaften und nichtstaatlichen Organisationen sowie der privaten Wirtschaft;

iii) Ausarbeitung und Einführung strenger Umweltschutznormen.

(b) Vorbeugende Katastrophenschutzplanung

7.61 Die Katastrophenvorbeugung soll fester Bestandteil der Siedlungspolitik aller Länder sein. Dazu sind folgende Maßnahmen vorzusehen:

a) die Durchführung von umfassenden Gefahren-Forschungsprojekten zur Untersuchung des Risikopotentials und des Gefährdungsgrads menschlicher Siedlungsbereiche und der Siedlungsinfrastruktur einschließlich Versorgungs- und Entsorgungsinfrastruktur, Kommunikations- und Verkehrsnetzen, da es vorkommen kann, daß eine bestimmte Risikominderungsmaßnahme die Anfälligkeit in einem anderen Bereich erhöht (beispielsweise ist ein erdbebensicheres Haus aus Holz anfälliger gegen Stürme);

b) die Entwicklung von Methoden zur Bestimmung des innerhalb der Wohn- und Siedlungsbereiche gegebenen Risikopotentials und Gefährdungsgrads und zur Berücksichtigung des Gebots der Risikominimierung und der Reduzierung der Verletzlichkeit in der Siedlungsplanung und -entwicklung;

c) die Verlagerung ungeeigneter Erschließungsmaßnahmen und von Siedlungen in Gebiete, die nicht gefährdet sind;

d) die Ausarbeitung von Richtlinien für die Standortwahl, die Planung und den Betrieb potentiell gefährlicher Industrien und Aktivitäten;

e) die Entwicklung eines Instrumentariums (rechtlicher, ökonomischer Art usw.) zur Förderung einer katastrophenbewußten Entwicklung, darunter auch spezifischer Mittel und Wege, um sicherzustellen, daß für bestimmte Entwicklungsmöglichkeiten eingeführte Beschränkungen für den Eigentümer nicht zu extrem sind oder daß alternative Entschädigungsmöglichkeiten vorgesehen sind;

f) die Erweiterung und Verbreitung von Informationen über katastrophenfeste Baumaterialien und Konstruktionsverfahren für Gebäude und allgemeine öffentliche Bautätigkeiten;

g) die Entwicklung von Ausbildungsprogrammen, um Unternehmer und Hochbaufirmen in katastrophenfesten Bautechniken zu unterweisen. Einige Programme sollen speziell auf kleingewerbliche Bauunternehmen, die einen großen Teil der Häuser und sonstigen kleineren baulichen Anlagen in den Entwicklungsländern errichten, sowie auf die ländliche Bevölkerung zugeschnitten sein, die ihre Häuser in Eigenarbeit errichten;

h) die Entwicklung von Fortbildungsprogrammen für Einsatzleiter vor Ort, nichtstaatliche Organisationen und Bürgergruppen, die alle Aspekte der Milderung der Auswirkungen von Katastrophen umfassen, darunter auch Such- und Rettungsdienste, Notverkehr, Frühwarnsysteme und die Katastrophenvorbeugung;

i) die Entwicklung entsprechender Verfahren und Methoden, um die örtlichen Gemeinschaften in die Lage zu versetzen, sich Informationen über gefährdete Standorte oder Gefahrenlagen in diesen Gebieten zu verschaffen und sich verstärkt an Frühwarnsystemen und Katastrophenschutzplänen sowie Notfallplänen und -maßnahmen zu beteiligen;

j) die Aufstellung von Aktionsplänen für den Wiederaufbau von Wohn- und Siedlungsgebieten, insbesondere der Hauptversorgungseinrichtungen.

(c) Einleitung von Wiederherstellungsmaßnahmen nach Katastrophen

7.62 Die internationale Staatengemeinschaft als einer der wichtigsten Partner bei Wiederherstellungsmaßnahmen nach Katastrophen soll sicherstellen, daß die betroffenen Länder aus den ihnen zur Verfügung gestellten Mitteln den größtmöglichen Nutzen ziehen, und zwar

a) durch Untersuchungen über die Erfahrungen der Vergangenheit in bezug auf die sozialen und ökonomischen Aspekte von Wiederherstellungsmaßnahmen nach einem Katastrophenereignis; Schwerpunkte sollen dabei entwicklungszentrierte Strategien für die Verteilung knapper Wiederaufbaumittel und die bei solchen Wiederaufbauarbeiten gegebenen Möglichkeiten der Schaffung nachhaltiger, umweltverträglicher Siedlungsstrukturen sein;

b) durch Ausarbeitung und Verbreitung internationaler Leitlinien zur Anpassung an nationale und lokale Bedürfnisse.

c) durch Unterstützung der regierungsseitigen Bemühungen der einzelnen Länder um die Einführung von Katastrophenschutz- und Notfallplänen für Wiederherstellungs- und Wiederaufbaumaßnahmen unter Beteiligung der betroffenen Gemeinschaften.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

7.63 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 50 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionären - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

 

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

7.64 Auf diesen Fachbereich spezialisierte Wissenschaftlicher und Ingenieure aus Industrieländern und Entwicklungsländern sollen mit Städte- und Regionalplanern zusammenarbeiten, um das erforderliche Grundlagenwissen und Instrumentarium zur Reduzierung der aufgrund von Katastrophen sowie einer ökologisch unangemessenen Entwicklung entstehenden Verluste bereitzustellen.

 

(c) Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

7.65 Die Entwicklungsländer sollen Ausbildungsmaßnahmen zum Thema katastrophenfeste Bautechniken für Bauunternehmer und Hochbaufirmen anbieten, die einen großen Teil der Häuser in den Entwicklungsländern errichten. Diese Maßnahmen sollen speziell auf kleingewerbliche Bauunternehmen zugeschnitten sein, die im Wohnungsbau in den Entwicklungsländern dominieren.

7.66 Für Staatsbedienstete und Planungsfachleute sowie Bürger- und nichtstaatliche Organisationen sollen Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt werden, die alle Aspekte der Minderung der Auswirkungen von Katastrophen, darunter auch Frühwarnsysteme, Planung und Baumaßnahmen im Rahmen der Katastrophenvorbeugung sowie anschließende Wiederherstellungsmaßnahmen, umfassen.

 

G. Förderung eines umweltverträglichen Bauens

Handlungsgrundlage

7.67 Die Tätigkeit des Bausektors ist von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der nationalen sozioökonomischen Entwicklungsziele, also der Versorgung mit Wohnungen, Infrastruktur und Arbeitsplätzen. Sie kann jedoch Ursache erheblicher Umweltbelastungen in Form eines übermäßigen Ressourcenverzehrs, einer Schädigung empfindlicher Ökosysteme, einer Verschmutzung durch Chemikalien und einer Verwendung gesundheitsschädlicher Baumaterialien sein.

 

Ziele

7.68 Erstes Ziel ist die Entwicklung entsprechender Konzepte und Technologien und der Austausch diesbezüglicher Informationen, um der Bauwirtschaft die Möglichkeit zu geben, siedlungspolitische Entwicklungsziele zu erfüllen und gleichzeitig schädliche Nebenwirkungen auf die Gesundheit und die Biosphäre zu vermeiden; das zweite Ziel betrifft die Verbesserung der beschäftigungsschaffenden Möglichkeiten der Bauwirtschaft. Die Regierungen sollen versuchen, diese Ziele in enger Zusammenarbeit mit der privaten Wirtschaft zu verwirklichen.

 

Maßnahmen

7.69 Im Einklang mit nationalen Plänen, Zielen und Prioritäten sollen alle Länder nach Möglichkeit

a) eine einheimische Baustoffindustrie entwickeln und ausbauen, die möglichst weitgehend auf Materialien aus vor Ort verfügbaren natürlichen Ressourcen zurückgreift;

b) Programme ausarbeiten, deren Ziel der vermehrte Einsatz einheimischer Materialien in der Bauwirtschaft ist; dies soll durch verstärkte fachliche Unterstützung und durch Anreizprogramme geschehen, mit deren Hilfe die Fähigkeiten und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der kleingewerblichen und informellen Betriebe gestärkt wird, die diese Materialien und traditionellen Bautechniken einsetzen;

c) Normen und andere ordnungsrechtliche Maßnahmen einführen, die eine vermehrte Hinwendung zu einer energiesparenden Bauweise und Technik und die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen in ökonomisch und ökologisch angemessener Form unterstützen;

d) geeignete Flächennutzungskonzepte entwerfen und Planungsvorschriften erlassen, die speziell auf den Schutz ökologisch empfindlicher Zonen vor einer zerstörenden Einwirkung aufgrund von Baumaßnahmen und dazugehörigen Tätigkeiten ausgerichtet sind;

e) den Gebrauch arbeitsintensiver Bau- und Instandhaltungstechniken fördern, mit denen in der Bauwirtschaft Arbeitsplätze für die in den meisten Großstädten lebende unterbeschäftigte Erwerbsbevölkerung geschaffen werden, während gleichzeitig für die Heranbildung von Fachkräften in der Bauwirtschaft gesorgt wird;

f) Konzepte und Verfahrenspraktiken entwickeln, mit denen speziell der informelle Sektor und die Menschen erreicht werden sollen, die ihre Häuser in Selbsthilfe errichten; zu diesem Zweck soll die Erschwinglichkeit von Baumaterialien für die arme städtische und ländliche Bevölkerung unter anderem durch Kreditprogramme und Beschaffung von Baumaterialien in großen Mengen für den anschließenden Weiterverkauf an kleingewerbliche Bauunternehmer und Gemeinschaften verbessert werden.

7.70 Alle Länder sollen

a) den ungehinderten Austausch von Informationen über das gesamte Spektrum der Umwelt- und Gesundheitsaspekte des Bauens, einschließlich der Beschaffung und Transfer von Daten über die schädlichen Auswirkungen von Baumaterialien auf die Umwelt, durch die gemeinsamen Bemühungen des privaten und des öffentlichen Sektors fördern;

b) die Erfassung und Transfer von Daten über die schädlichen Auswirkungen von Baumaterialien auf die Umwelt fördern und Gesetze und finanzielle Anreize zur verstärkten Wiederverwendung energieintensiver Materialien in der Bauindustrie und zur Nutzung überschüssiger Energie bei der Herstellung von Baumaterialien schaffen;

c) die Anwendung wirtschaftspolitischer Instrumente wie etwa produktbezogener Gebühren fördern, um den Verbraucher von der Verwendung von Baumaterialien und Produkten abzuhalten, welche die Umwelt während ihres Lebenszyklus belasten;

d) den Informationsaustausch und den Transfer angepaßter Technologien zur sparsamen Ressourcennutzung in der Bauwirtschaft, insbesondere nichterneuerbaren Ressourcen, zwischen allen Ländern, insbesondere den Entwicklungsländern fördern;

e) die Forschung im Bereich der Bauindustrie und der dazugehörigen Tätigkeiten ausbauen und für diesen Sektor zuständige Institutionen gründen und ausbauen.

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

7.71 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 40 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 4 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionären - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

 

(b) Entwicklung der menschlichen Ressourcen und Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten

7.72 Die Entwicklungsländer sollen von internationalen Hilfsorganisationen und Finanzierungsinstitutionen bei der Weiterbildung der Kleinunternehmer im fachlichen Bereich und in der Betriebsführung und der Erweiterung der berufsspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten von Beschäftigten der Baustoffindustrie mit ausführenden Funktionen und solchen mit Aufsichtsfunktionen unter Heranziehung einer Vielzahl von Ausbildungsmethoden unterstützt werden. Diese Länder sollen außerdem bei der Ausarbeitung von Programmen unterstützt werden, die auf den verstärkten Einsatz abfallfreier, sauberer Technologien durch den Transfer angepaßter Technologien ausgerichtet sind.

7.73 In allen Ländern sollen gegebenenfalls allgemeinbildende Programme entwickelt werden, um das Bewußtsein der Bauunternehmer für vorhandene umweltverträgliche Technologien zu schärfen.

7.74 Die Kommunen werden aufgefordert, bei der Förderung des vermehrten Gebrauchs umweltverträglicher Baumaterialien und umweltverträglicher Bautechniken etwa durch eine innovative Beschaffungspolitik selbst eine Vorreiterrolle zu übernehmen.

 

H. Förderung der Entwicklung der menschliche Ressourcen und der Aufbau der Kapazitäten im Siedlungswesen

Handlungsgrundlage

7.75 Neben dem Mangel an verfügbarem Fachwissen in den Bereichen Wohnungsbau, Siedlungsplanung, Flächenwirtschaft, Infrastruktur, Bauwirtschaft, Energieversorgung, Verkehrswesen sowie Katastrophenvorbeugung und Wiederaufbaumaßnahmen sind in den meisten Ländern bei der Entwicklung der menschlichen Ressourcen und der Schaffung der erforderlichen Kapazitäten drei sektorübergreifende Defizite zu beobachten. Das erste betrifft das Fehlen der zur Verwirklichung des "enabling"-Konzepts erforderlichen Rahmenbedingungen, die eine Integration der Ressourcen und Maßnahmen des öffentlichen Sektors, des privaten Sektors und der Gemeinschaft beziehungsweise des gesellschaftlichen Sektors ermöglichen; das zweite betrifft den Mangel an fachbezogenen Ausbildungsstätten und Forschungseinrichtungen und das dritte das zu geringe Angebot an Möglichkeiten für die fachliche Ausbildung und Unterstützung der unteren Einkommensgruppen in den Städten und im ländlichen Raum.

 

Ziele

7.76 Ziel ist eine Verbesserung der Entwicklung der menschlichen Ressourcen und des Aufbaus von Kapazitäten in allen Ländern durch Erweiterung der personellen und institutionellen Ausstattung aller an der siedlungspolitischen Entwicklung beteiligten Handlungsträger, insbesondere der eingeborenen Bevölkerungsgruppen und der Frauen. Besondere Beachtung gebührt in diesem Zusammenhang auch den traditionellen kulturellen Gebräuchen der einheimischen Bevölkerung und ihrer Beziehung zur Umwelt.

 

Maßnahmen

7.77 In jedem Programmbereich des vorliegenden Kapitels sind speziell auf die Entwicklung der menschlichen Ressourcen und der Aufbau der Kapazitäten ausgerichtete Maßnahmen vorgesehen. Aus allgemeiner Sicht sollen allerdings weitere Schritte zur Intensivierung dieser Maßnahmen unternommen werden. Um dies zu erreichen, sollen sich alle Länder außerdem gegebenenfalls bemühen,

a) die Entwicklung der menschlichen Ressourcen und der Kapazitäten öffentlicher Einrichtungen durch fachliche Unterstützung und internationale Zusammenarbeit zu stärken, um bis zum Jahr 2000 eine deutliche Verbesserung der Effizienz staatlichen Handelns zu erzielen;

b) die zur Verwirklichung des "enabling"-Konzepts erforderlichen Rahmenbedingungen für die Partnerschaft zwischen dem öffentlichen, dem privaten und dem kommunalen Sektor schaffen;

c) bessere Ausbildungsmöglichkeiten und fachliche Unterstützung für Einrichtungen anzubieten, in denen Techniker, Fachpersonal und Verwaltungsfachleute sowie ernannte, gewählte und berufsmäßige Vertreter von Kommunalverwaltungen ausgebildet werden, und die Fähigkeit dieser Einrichtungen zur Deckung vorrangiger Ausbildungsbedürfnisse, insbesondere in bezug auf soziale, wirtschaftliche und umweltspezifische Aspekte der Siedlungsentwicklung, zu stärken;

d) auf kommunaler Ebene direkte Unterstützung im siedlungspolitischen Bereich zu gewähren, und zwar unter anderem

i) durch Ausbau und Förderung von Programmen zur sozialen Mobilisierung und verstärkten Sensibilisierung des vorhandenen Potentials an Frauen und Jugendlichen für siedlungspolitische Maßnahmen;

ii) durch Erleichterung der Koordinierung der siedlungspolitischen Aktivitäten von Frauen, Jugendlichen, Bürgergruppen und nichtstaatlichen Organisationen;

iii) durch Förderung der Forschung, die sich mit frauenspezifischen Programmen und mit anderen Gruppen befaßt, und durch Evaluierung der erzielten Fortschritte, um mögliche Engpässe und einen eventuellen Förderungsbedarf aufzuzeigen;

e) die verstärkte Einbeziehung eines integrierten Umweltmanagement in die allgemeine Verwaltungstätigkeit der Kommunen zu fördern.

7.78 Sowohl internationale als auch nichtstaatliche Organisationen sollen die obengenannten Aktivitäten unter anderem durch den Ausbau subregionaler Ausbildungseinrichtungen unterstützen, indem sie am aktuellen Kenntnisstand orientierte Ausbildungsmaterialien bereitstellen und die Ergebnisse erfolgreich durchgeführter Maßnahmen, Programme und Projekte zur Entwicklung der menschlichen Ressourcen und zum Aufbau der Kapazitäten an andere weitergeben.

 

Instrumente zur Umsetzung

(a) Finanzierung und Kostenabschätzung

7.79 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 65 Millionen Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.

 

(b) Wissenschaftliche und technologische Mittel

7.80 Zur Entwicklung der menschlichen Ressourcen und zum Aufbau weiterer Kapazitäten sollen Programme im Bereich der formalen und der nonformalen Bildung miteinander kombiniert und benutzerorientierte Ausbildungsmethoden, am aktuellen Kenntnisstand orientierte Ausbildungsmaterialien und moderne audiovisuelle Kommunikationssysteme eingesetzt werden.


Anmerkungen

* Anm.d.Übers.: Unter "enabling approach" wird ein Förderkonzept verstanden, das Planung und Durchführung von Vorhaben der örtlichen Gemeinschaft überläßt, während der Staat die Infrastruktur und andere Hilfen zur Selbsthilfe zur Verfügung stellt.

1) Es stehen zwar keine aggregierten Zahlen über die eigenen Aufwendungen der Länder oder die öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen für das Wohnungs- und Siedlungswesen zur Verfügung, aber aus den Zahlen des World Development Report 1991 für 16 Entwicklungsländer mit niedrigem Einkommen ist zu ersehen, daß die anteiligen Aufwendungen der Zentralregierung für den Bau von Wohnungen und Gemeinschaftseinrichtungen, für soziale Sicherheit und Wohlfahrt im Jahre 1989 durchschnittlich 5,6 Prozent betrugen, wobei im Falle Sri Lankas, das ein ehrgeiziges Wohnungsbauprogramm initiiert hat, der Anteil mit 15,1 Prozent sehr hoch liegt. In den industrialisierten OECD-Mitgliedsländern bewegte sich der Anteil des Staates an den Aufwendungen für den Wohnungsbau, Gemeinschaftseinrichtungen, die soziale Sicherheit und die Wohlfahrt zwischen einem unteren Limit von 29,3 Prozent und einem oberen von 49,4 Prozent, wobei der Durchschnitt bei 39 Prozent lag (World Bank, World Development Report, 1991, World Development Indicators, Table 11 (Washington, D.C., 1991)).

2) Siehe Bericht des Generaldirektors für Entwicklung und internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit, der vorläufige statistische Daten über die Tätigkeit des Systems der Vereinten Nationen für 1988 enthält (A/44/324-E/1989/106/Add.4, Anhang).

3) World Bank, Annual Report, 1991 (Washington, D.C., 1991).

4) UNDP, "Reported investment commitments related to UNDP-assisted projects, 1988", Tabelle 1, "Sectoral distribution of investment commitment in 1988-1989".

5) Ein Pilotprogramm dieser Art, das City Data Programme (CDP), das bereits im Zentrum für Wohn- und Siedlungswesen der Vereinten Nationen (Habitat) eingesetzt wird, befaßt sich mit der Herstellung von Anwendersoftware für Mikrocomputer und ihrer Transfer an beteiligte Städte; diese Software dient zur Speicherung, Weiterverarbeitung und Abfrage von städtebezogenen Daten für den Austausch und die Transfer auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene.

6) Dazu bedarf es einer integrierten Bodenhaushaltspolitik, auf die auch in Kapitel 10 der Agenda 21 eingegangen wird (Integrierter Ansatz für die Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen).

7) Die im Anhang zu der Resolution 44/236 der Generalversammlung dargelegten Ziele der Internationalen Dekade für Katastrophenvorbeugung lauten wie folgt:

(a) Jedes Land besser zu befähigen, die Auswirkungen von Naturkatastrophen rasch und wirksam zu mildern, wobei der Hilfe an die Entwicklungsländer bei der Abschätzung des Schadenspotentials von Katastrophen sowie bei der Errichtung von Frühwarnsystemen und katastrophenfesten Bauten, wann und wo immer notwendig, besondere Aufmerksamkeit gebührt;
b) Geeignete Leitlinien und Strategien für die Anwendung des vorhandenen wissenschaftlichen und technischen Wissens unter Berücksichtigung der kulturellen und wirtschaftlichen Unterschiede zwischen Nationen auszuarbeiten;
(c) Wissenschaftliche und technische Bemühungen zu fördern, deren Ziel es ist, entscheidende Wissenslücken zu schließen und so Verluste an Menschenleben und Sachwerten zu mindern;
(d) Bereits vorhandene und neue technische Informationen in bezug auf Maßnahmen zur Abschätzung, Vorhersage und Milderung von Naturkatastrophen zu verbreiten;
(e) Maßnahmen zur Abschätzung, Vorhersage, Prävention und Milderung von Naturkatastrophen durch Programme der technischen Hilfe und des Technologietransfers, Demonstrationsprojekte und Bildungs- und Ausbildungsprogramme auszuarbeiten, die auf spezifische Katastrophen und Örtlichkeiten zugeschnitten sind, und die Effektivität dieser Programme zu evaluieren.

Stand: 04.05.2002 / kre

Homepage: Agenda 21 Treffpunkt
Suchen Lexikon
Register Fächer Datenbank
Medien Links Daten  
Projekte Dokumente  
Schule und Agenda 21
Lokale Agenda Globale Agenda
Homepage: Agenda 21 Treffpunkt

Kontakt über uns Impressum Haftungsausschluss Copyright   © 1999 - 2024  Agenda 21 Treffpunkt