Kapitel 3
Armutsbekämpfung
Nachhaltige Sicherung der Existenzgrundlagen armer Bevölkerungsgruppen
Handlungsgrundlage
3.1 Die Armut stellt ein komplexes, vielschichtiges Problem dar, dessen Ursachen sowohl im nationalen wie auch im internationalen Bereich angesiedelt sind. Es gibt keine einheitliche Lösung, die sich für eine weltweite Anwendung eignet. Stattdessen sind länderspezifische Programme zur Bekämpfung der Armut und internationale Bemühungen zur Unterstützung nationaler Anstrengungen sowie ein parallel dazu laufender Prozeß der Schaffung günstiger internationaler Rahmenbedingungen grundlegende Voraussetzungen für die Lösung dieses Problems. Die Ausrottung von Armut und Hunger, eine größere Ausgewogenheit der Einkommensverteilung und die Erschließung und Weiterentwicklung menschlicher Ressourcen bleiben weiterhin die größten Herausforderungen überall auf der Welt. Der Kampf gegen die Armut liegt in der gemeinsamn Verantwortung aller Länder.
3.2 Trotz nachhaltiger schonender Ressourcenbewirtschaftung muß eine Umweltpolitik, die in erster Linie auf die Erhaltung und den Schutz der Ressourcen ausgerichtet ist, auch in gebührender Weise auf diejenigen Menschen Rücksicht nehmen, die zur Sicherung ihrer Existenz auf diese Ressourcen angewiesen sind. Andernfalls könnte eine solche Politik nachteilige Auswirkungen sowohl auf die Armut als auch auf die Chancen für eine auf lange Sicht erfolgreiche Ressourcen- und Umwelterhaltung haben. Ebenso wird eine Entwicklungspolitik, deren primäres Ziel die Steigerung der Güterproduktion ist, ohne daß sie dabei die Schonung der für diesen Zweck benötigten Ressourcen im Auge hat, früher oder später zu einem Rückgang der Produktivität führen, was sich wiederum ebenfalls negativ auf die Armut auswirken könnte. Eine konkrete Strategie zur Armutsbekämpfung ist daher eine der Grundvoraussetzungen für eine gesicherte nachhaltige Entwicklung. Eine wirksame Strategie, mit deren Hilfe Armuts-, Entwicklungs- und Umweltprobleme zur gleichen Zeit angegangen werden können, soll sich zuerst schwerpunktmäßig mit den Ressourcen, der Produktion und den Menschen befassen und Bevölkerungsfragen, eine bessere Gesundheitsversorgung, Bildung und Erziehung, die Rechte der Frau, die Rolle der Jugend und die der indigenen Bevölkerung sowie die örtlichen Gemeinschaften und einen demokratischen Beteiligungsprozeß in Verbindung mit guter Regierungsführung mit einbeziehen.
3.3 Integrale Bestandteile eines solchen Vorgehens sind neben der internationalen Unterstützung die Förderung des Wirtschaftswachstums in den Entwicklungsländern in einer Weise, die sowohl dauerhaft als auch nachhaltig ist, ebenso wie direkte Maßnahmen zur Ausrottung der Armut durch Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten sowie durch einkommenschaffende Programme.
Ziele
3.4 Das langfristig angestrebte Ziel, alle Menschen in die Lage zu versetzen, ihre Existenz nachhaltig zu sichern, soll als integraler Faktor dienen, der es ermöglicht, auf politischer Ebene Fragen der Entwicklung, der nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung und der Armutsbekämpfung gleichzeitig anzugehen. Die Ziele dieses Programmes lauten wie folgt:
a) allen Menschen mit besonderer Vordringlichkeit die Möglichkeit zur nachhaltigen Sicherung ihrer Existenz zu geben;
b) eine Politik und Strategien umzusetzen, die eine ausreichende Bereitstellung von Finanzierungsmitteln fördern und sich schwerpunktmäßig mit integrierten Strategien zur Entwicklung der menschlichen Ressourcen befassen, wozu auch die Schaffung von Einkommen, eine vermehrte Kontrolle über die Ressourcen auf lokaler Ebene, die Stärkung örtlicher Institutionen und der Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten sowie die stärkere Einbeziehung von nichtstaatlichen Organisationen und kommunalen Verwaltungsbehörden als Zuträger gehören;
c) für alle von Armut betroffenen Gebiete integrierte Strategien und Programme für einen vernünftigen und nachhaltigen Umgang mit der Umwelt, für die Mobilisierung finanzieller Ressourcen, die Überwindung und Bekämpfung der Armut sowie die Schaffung von Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten zu entwickeln;
d) in nationalen Entwicklungs- und Haushaltsplänen einen Schwerpunkt bei Investitionen in das Humankapital zu setzen, mit speziellen politischen Konzepten und Programmen für den ländlichen Raum, städtische Armutsgruppen, Frauen und Kinder.
Maßnahmen
3.5 Die Maßnahmen, die zur integrierten Förderung einer nachhaltigen Existenzsicherung und eines nachhaltigen Umweltschutzes beitragen, umfassen eine Vielzahl sektoraler Eingriffe unter Beteiligung der verschiedensten Handlungsträger von der lokalen bis zur globalen Ebene und sind auf jeder dieser Ebenen unverzichtbar, insbesondere der kommunalen und lokalen Ebene. Es bedarf nationaler und internationaler Fördermaßnahmen, in denen die regionalen und subregionalen Gegebenheiten voll und ganz berücksichtigt werden, um ein vor Ort gesteuertes und auf das jeweilige Land zugeschnittenes Konzept zu entwickeln. Allgemein gesprochen sollen die Programme
a) sich schwerpunktmäßig mit der Stärkung der Rolle lokaler und kommunaler Gruppen durch das Prinzip der Delegierung von Befugnissen, Verantwortlichkeiten und Ressourcen auf die am besten dafür geeignete Ebene befassen, um sicherzustellen, daß das Programm den geographischen und ökologischen Gegebenheiten angepaßt ist;
b) Sofortmaßnahmen enthalten, um diese Gruppen in die Lage zu versetzen, die Armut zu bekämpfen und eine größere Nachhaltigkeit zu erzielen;
c) eine Langzeitstrategie enthalten, deren Ziel die Schaffung optimaler Bedingungen für eine nachhaltige lokale, regionale und nationale Entwicklung ist und mit deren Hilfe die Armut ausgerottet und die Ungleichheit zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen ausgeglichen würden. Sie soll die am stärksten benachteiligten Gruppen - insbesondere Frauen, Kinder und Jugendliche innerhalb dieser Gruppen - sowie Flüchtlinge unterstützen. Zu diesen Gruppen gehören auch arme Kleinbauern, Hirten, Handwerker, Fischergemeinschaften, Landlose, indigene Bevölkerungsgruppen, Wanderarbeiter und der informelle städtische Sektor.
3.6 Der Schwerpunkt liegt hier auf konkreten Querschnittsmaßnahmen - insbesondere im Bereich der Grunderziehung, der primären Gesundheitsversorgung und der Mutter-Kind-Fürsorge sowie der Frauenförderung.
(a) Stärkung der Rolle von Gemeinschaften
3.7 Eine nachhaltige Entwicklung muß auf jeder Ebene der Gesellschaft verwirklicht werden. Basisorganisationen, Frauengruppen und nichtstaatliche Organisationen sind wichtige innovations- und aktionsfördernde Elemente auf lokaler Ebene und haben ein großes Interesse daran und erprobte Fähigkeiten darin, die nachhaltige Sicherung der Existenzgrundlagen zu fördern. Die Regierungen sollen in Zusammenarbeit mit entsprechenden internationalen und nichtstaatlichen Organisationen einen von der Gemeinschaft gesteuerten Nachhaltigkeitsansatz unterstützen, der unter anderem folgende Punkte umfassen würde:
a) die Stärkung der Rolle der Frauen durch ihre volle Einbeziehung in Entscheidungsprozesse;
b) die Respektierung der kulturellen Integrität und der Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen und ihrer Gemeinschaften;
c) die Förderung oder die Schaffung von Mechanismen an der Basis, um den Austausch von Erfahrungen und Kenntnissen zwischen Gemeinschaften zu intensivieren;
d) die umfassende Beteiligung von Gemeinschaften an der nachhaltigen Bewirtschaftung und dem Schutz der örtlichen natürlichen Ressourcen, um deren Ertragsfähigkeit zu steigern;
e) die Schaffung eines Netzwerks von Bildungszentren auf Gemeinschaftsebene zum Zwecke des Aufbaus von Kapazitäten und der nachhaltigen Entwicklung.
(b) Maßnahmen im Bereich des Managements
3.8 Die Regierungen sollen mit Unterstützung und in Zusammenarbeit mit entsprechenden internationalen, nichtstaatlichen Organisationen und örtlichen Gemeinschaftsorganisationen Maßnahmen ergreifen, die mittelbar oder unmittelbar darauf ausgerichtet sind,
a) Möglichkeiten für eine Erwerbstätigkeit und eine produktive Beschäftigung zu schaffen, die mit der Faktorausstattung des jeweiligen Landes vereinbar sind, und dies in einem Umfang, der ausreicht, um den für die Zukunft zu erwartenden Anstieg der Erwerbsbevölkerung und einen eventuellen Überhang aufzufangen;
b) soweit erforderlich, mit internationaler Unterstützung eine angemessene Infrastruktur, geeignete Vermarktungs-, Technologie- und Kreditsysteme und ähnliches zu schaffen sowie die menschlichen Ressourcen zu entwickeln, die für die Durchführung der obengenannten Maßnahmen und für die Schaffung besserer Potentiale für Menschen mit geringen Mitteln notwendig sind. Hohe Priorität soll der Grunderziehung und der Berufsbildung gegeben werden;
c) für eine deutliche Steigerung der wirtschaftlich effizienten Ressourcenproduktivität zu sorgen und Maßnahmen zu ergreifen, durch die sichergestellt wird, daß die örtliche Bevölkerung in ausreichendem Maße von der Ressourcennutzung profitiert;
d) die Rolle von Gemeindeorganisationen und der Bevölkerung zu stärken, um ihnen die Möglichkeit der nachhaltigen Sicherung ihrer Existenz zu geben;
e) eine jedermann zugängliche, effektiv arbeitende primäre Gesundheitsversorgung und Mutter-Kind-Fürsorge aufzubauen;
f) die Erweiterung/Schaffung eines Rechtsrahmens für die Bodenpolitik, den Zugang zu Bodenressourcen und Grundeigentum - insbesondere für Frauen - sowie für den Schutz von Landpächtern zu erwägen;
g) geschädigte Ressourcen so weit wie möglich wiederherzustellen und Grundsatzentscheidungen treffen, um eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen zur Deckung der menschlichen Grundbedürfnisse zu fördern;
h) neue Mechanismen auf Gemeinschaftsebene zu schaffen und vorhandene Mechanismen auszubauen, um die Gemeinschaften in die Lage zu versetzen, sich dauerhaften Zugang zu den Ressourcen zu verschaffen, die von den Armen zur Überwindung ihrer Armut benötigt werden;
i) Mechanismen für die Beteiligung der Bevölkerung - insbesondere von Armen, vor allem Frauen - an örtlichen Gemeindegruppen zu schaffen, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern;
j) mit besonderer Vordringlichkeit und angepaßt an die Gegebenheiten und Rechtssysteme des jeweiligen Landes Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, daß Frauen und Männer das gleiche Recht haben, frei und eigenverantwortlich über die Zahl ihrer Kinder und den zeitlichen Abstand zwischen den einzelnen Geburten zu entscheiden, und daß sie den Umständen entsprechend Zugang zu Informations- und Bildungsmöglichkeiten und Mitteln haben, die sie in die Lage versetzen, dieses Recht im Einklang mit ihrer Freiheit, ihrer Würde und ihren persönlichen Wertvorstellungen und unter Berücksichtigung ethischer und kultureller Aspekte auszuüben. Die Regierungen sollen konkrete Schritte unternehmen, um Programme zum Auf- und Ausbau medizinischer Einrichtungen für die präventive und kurative Medizin durchzuführen, wozu auch eine speziell auf Frauen zugeschnittene und von Frauen geleitete verläßliche und effiziente reproduktionsmedizinische Versorgung sowie gegebenenfalls erschwingliche, jedermann zugängliche Dienste für eine eigenverantwortliche Familienplanung im Einklang mit der Freiheit, der Würde und den persönlichen Wertvorstellungen und unter Berücksichtigung ethischer und kultureller Aspekte gehören. Solche Programme sollen schwerpunktmäßig auf eine umfassende Gesundheitsversorgung ausgerichtet sein, wozu auch Schwangerschaftsvorsorge, Gesundheitserziehung und Gesundheitsaufklärung sowie Aufklärung über eine verantwortungsvolle Elternschaft gehören, und allen Frauen die Möglichkeit zum Vollstillen, zumindest während der ersten vier Monate nach der Geburt, geben. Die Programme sollen die produktive und reproduktive Rolle und das Wohl der Frau uneingeschränkt unterstützen, wobei der Notwendigkeit einer gleichwertigen und verbesserten Gesundheitsversorgung für alle Kinder und der Reduzierung der Mütter- und Kindersterblichkeit und der Gefahr von Erkrankungen von Mutter und Kind besondere Beachtung gebührt;
k) eine integrierte Politik zu beschließen, die auf mehr Nachhaltigkeit bei der Verwaltung städtischer Ballungszentren ausgerichtet ist;
l) Schritte in die Wege zu leiten, deren Ziel die Verbesserung der Ernährungssicherung und gegebenenfalls die Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln im Rahmen einer nachhaltigen Landwirtschaft ist;
m) die Erforschung und Einbeziehung traditioneller Produktionsverfahren zu unterstützen, die sich als ökologisch tragfähig erwiesen haben;
n) sich aktiv zu bemühen, die im informellen Sektor ausgeübten Tätigkeiten anzuerkennen und in die Wirtschaft zu integrieren, indem Rechtsvorschriften und Hemmnisse, die eine Benachteiligung der Tätigkeiten in diesem Sektor darstellen, abgebaut werden;
o) die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dem informellen Sektor Kreditlinien und andere Möglichkeiten zugänglich zu machen und den landlosen Armen einen besseren Zugang zu Grund und Boden zu verschaffen, damit sie sich die erforderlichen Produktionsmittel besorgen und sich einen verläßlichen Zugang zu natürlichen Ressourcen verschaffen können. In vielen Fällen bedürfen Frauen einer besonderen Berücksichtigung. Für Kreditnehmer werden präzise Wirtschaftlichkeitsanalysen zur Vermeidung einer Überschuldung benötigt;
p) den Armen Zugang zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen zu ermöglichen;
q) den Armen Zugang zum Primar-Erziehungswesen zu verschaffen.
(c) Maßnahmen im Daten- und Informationsbereich und Evaluierung
3.9 Die Regierungen sollen die Erfassung von Informationen über Zielgruppen und Zielbereiche verbessern, um den Entwurf von Schwerpunktprogrammen und -aktivitäten zu erleichtern, die im Einklang mit den Bedürfnissen und Wünschen der Zielgruppen stehen. Die Prüfung dieser Programme soll geschlechtsspezifisch erfolgen, da Frauen eine besonders stark benachteiligte Gruppe darstellen.
(d) Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordinierung
3.10 Das System der Vereinten Nationen mit seinen einschlägigen Organen, Organisationen und Gremien soll in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und entsprechenden internationalen und nichtstaatlichen Organisationen der Armutsbekämpfung besonderen Vorrang einräumen und zu diesem Zweck
a) Regierungen auf Anforderung bei der Ausarbeitung und Umsetzung nationaler Aktionsprogramme zur Bekämpfung der Armut und zur Erzielung einer nachhaltigen Entwicklung unterstützen. Handlungsorientierten Aktivitäten, die für die obengenannten Zielsetzungen von Bedeutung sind, wie etwa die Überwindung der Armut, Projekten und Programmen, die erforderlichenfalls durch Nahrungsmittelhilfe ergänzt werden, sowie der Unterstützung und der schwerpunktmäßigen Schaffung von Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten gebührt in diesem Zusammenhang besondere Beachtung;
b) die technische Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern im Bereich der Armutsbekämpfung fördern;
c) vorhandene Strukturen innerhalb des Systems der Vereinten Nationen mit Blick auf eine Koordinierung des Vorgehen bei der Armutsbekämpfung ausbauen; dazu gehört auch die Einrichtung einer zentralen Stelle für den Informationsaustausch und die Planung und Durchführung wiederholbarer Pilotprojekte zur Bekämpfung der Armut;
d) im Anschluß an die Umsetzung der Agenda 21 der Erfolgskontrolle in bezug auf die Armutsbekämpfung besonderen Vorrang einräumen;
e) die internationalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einschließlich Ressourcenflüssen und Strukturanpassungsprogrammen prüfen, um sicherzustellen, daß soziale und umweltspezifische Belange berücksichtigt werden; außerdem soll in diesem Zusammenhang die von internationalen Organisationen, Gremien und Stellen, auch Finanzierungseinrichtungen, verfolgte Politik einer Überprüfung unterzogen werden, damit die kontinuierliche Bereitstellung von Grundversorgungsdiensten für die Armen und Bedüftigen gewährleistet ist;
f) die internationale Zusammenarbeit fördern, um die Ursachen der Armut an der Wurzel anzupacken. Der Entwicklungsprozeß wird nicht genügend Stoßkraft erhalten, wenn die Entwicklungsländer durch die Last ihrer Auslandsschulden erdrückt werden, wenn die Finanzierung einer solchen Entwicklung unzureichend ist, wenn der Zugang zu den Märkten durch Handelsschranken eingeschränkt ist und wenn Rohstoffpreise und die Terms of Trade der Entwicklungsländer auf einem niedrigen Niveau bleiben.
Instrumente zur Umsetzung
(a) Finanzierung und Kostenabschätzung
3.11 Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten Maßnahmen werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 30 Milliarden Dollar veranschlagt, einschließlich etwa 15 Milliarden Dollar, in Form an Zuschüssen oder in Form konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der Größenordnung. Diese Abschätzung überschneidet sich mit Abschätzungen in anderen Teilen der Agenda 21. Die tatsächlichen Kosten und die Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von den Regierungen beschlossen werden.
(b) Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten
3.12 Die Schaffung nationaler Kapazitäten für die Durchführung der obengenannten Maßnahmen ist von entscheidender Bedeutung und bedarf einer vorrangigen Behandlung. Besonders wichtig ist dabei, daß der Schwerpunkt auf dem Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten auf der Ebene der örtlichen Gemeinschaft liegt, damit ein von dort aus gesteuertes Nachhaltigkeitskonzept unterstützt und Mechanismen geschaffen und gestärkt werden, die den Austausch von Erfahrungen und Kenntnissen zwischen Gemeindegruppen auf nationaler und internationaler Ebene ermöglichen. Der Bedarf an solchen Aktivitäten ist beträchtlich und ist in Verbindung mit den verschiedenen relevanten Bereichen der Agenda 21 zu sehen, die entsprechender internationaler finanzieller und technologischer Unterstützung bedürfen.
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