Homepage: Agenda 21 Treffpunkt
Suchen Themen Lexikon
Register Fächer Datenbank
Medien Links Daten
Projekte Dokumente  
Schule und Agenda 21
Lokale Agenda Globale Agenda
Homepage: Agenda 21 Treffpunkt
Kontakt    Haftungsausschluss

Infografik FR 23.11.02
Mehrweganteil von Getränken in Deutschland ( in %)
 
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002*
71,7
73,5
73,6
72,9
72,3
72,2
71,3
70,1
68,7
65,8
63,8
54,5
* in 2002: 2.Quartal
Die Verpackungsverordnung von 1991 sieht vor, dass ein Zwangspfand auf Einwegverpackungen eingeführt wird, falls der Mehrweganteil unter den Sollwert von 72% (= Anteil im Referenzjahr 1991) fällt. Wie die Tabelle zeigt, sank der Anteil seit dem Höchstwert in 1993 ständig und lag seit 1997 immer unter dem Sollwert 72%, zuletzt sogar erheblich.
Daher wird gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordnung ab dem 1.1.2003 ein Pfand von 25 bzw. 50 Cents (bis 1,5 bzw. über 1,5 Liter) erhoben auf alle jene Einwegverpackungen, deren Anteil im Referenzjahr 1991 noch über dem Sollwert 72 % lagen. Erfasst werden alle Einwegverpackungen mit Bier, Mineralwasser, Cola, Limonade. Hauptsächlich betroffen sind Dosen sowie Einwegflaschen aus Glas und Kunststoff. Bei Getränkekartons (TetraPaks) fallen nur die mit stillem Mineralwasser unter die Pfandpflicht.
Nicht betroffen sind Einwegflaschen mit Wein, Sekt, Spirituosen und Säften. Auch TetraPaks mit Wein oder Säften sowie Einwegverpackungen mit Milch bleiben pfandfrei.
 
  siehe auch: Ökobilanz bei Getränkeverpackungen (FR 23.11.02)  
 

Stand: 20.12.02/zgh Thema: Müll/ Recycling/ Wertstoffe   
 zur Themenübersicht zum Oberthema zum Seitenanfang

Homepage: Agenda 21 Treffpunkt
Suchen Lexikon
Register Fächer Datenbank
Medien Links Daten  
Projekte Dokumente  
Schule und Agenda 21
Lokale Agenda Globale Agenda
Homepage: Agenda 21 Treffpunkt

Kontakt über uns Impressum Haftungsausschluss Copyright   © 1999 - 2024  Agenda 21 Treffpunkt