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     Zuwanderung:    Bundesratsentscheidung am 22.3.2002
  

Auswahl von ARD-Videotext Seiten vom 22.3.02
mit zusätzlichen  Links zu Online-Medien
und Stellungnahmen von Politikern und Verfassungsrechtlern

S.120
22.03.02

Bundesrat stimmt für Zuwanderungsgesetz

In einer rechtlich umstrittenen Entscheidung hat der Bundesrat für das Zuwanderungsgesetz gestimmt.
Zünglein an der Waage war Brandenburg: Ministerpräsident Stolpe (SPD) stimmte mit Ja, sein Stellvertreter Schönbohm (CDU) mit Nein. 
Bundesratspräsident Wowereit wertete daraufhin das Votum Brandenburgs als Ja. Es folgten lautstarke Zwischenrufe, die Sitzung wurde zeitweise unterbrochen.
Die Entscheidung ist in der Geschichte des Bundesrates einzigartig. 
Laut Wowereit lässt das Grundgesetz nur einheitliche Entscheidungen zu. Darum habe er nur Stolpes Stimme gewertet.

S.121
22.03.02

Union verlässt Bundesrats-Sitzung

Aus Protest gegen die ihrer Ansicht nach verfassungswidrige Entscheidung zum Zuwanderungsgesetz durch Bundesratspräsident Wowereit haben die unionsgeführten Länder die Sitzung des Gremiums verlassen.
Unions-Fraktionschef Merz wertete die Abstimmung als "offenen Verfassungsbruch". CDU-Chefin Merkel drohte mit einer Verfassungsklage für den Fall, dass Bundespräsident Rau das Papier unterzeichne.
Bundeskanzler Schröder wies die Vorwürfe als "absurd" zurück. Das Verfahren sei in Ordnung gewesen. Grünen-Chefin Roth begrüßte die Zustimmung.

S.122
22.03.02

Stolpe will Koalition fortsetzen

Nach der Entscheidung im Bundesrat ist die schwarz-rote Koalition in Brandenburg schwer belastet.
Regierungschef Stolpe (SPD), der für das Zuwanderungsgesetz votiert hatte, will im Potsdamer Landtag die Vertrauensfrage stellen. Obwohl er den Koalitionsvertrag gebrochen habe, wolle er das Bündnis mit der CDU noch nicht als geplatzt ansehen, betonte Stolpe. Er wolle das Vertrauen wieder aufbauen.
Zuvor hatte bereits Stolpes Stellvertreter Schönbohm (CDU) erklärt, die Entscheidung habe nichts mit Brandenburg zu tun. Schönbohm hatte mit Nein gestimmt.

S.162
22.03.02

Eckpunkte des Zuwanderungsgesetzes

Das Gesetz der rot-grünen Regierung dient der "Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern". Berücksichtigt werden sollen die Integrationsfähigkeit sowie die wirtschaftlichen und arbeitspolitischen Interessen. Deutschland wolle seine humanitäre Verpflichtungen aber erfüllen.

Die Eckpunkte:

Arbeitsmigration: Vorrang vor der Anwerbung von Ausländern haben die Qualifizierung von Arbeitslosen und Ausländern, die bereits in Deutschland leben. Die Arbeitsgenehmigung wird zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis erteilt. Hoch Qualifizierte können von Anfang an einen Daueraufenthalt erwerben.

Familiennachzug: Ausländerkinder können bis zum 18.Lebensjahr nach Deutschland kommen, wenn sie mit den Eltern einreisen, von denen ein Teil anerkannter Asylbewerber bzw. politisch Verfolgter ist. Leben die Eltern schon in Deutschland, müssen diese deutsche Sprachkenntnisse haben - sonst gilt eine Altersgrenze von zwölf Jahren.

Ausreisepflicht: Wer wieder ausreisen muss, kann künftig in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt oder sogar verpflichtet werden, sich in speziellen Ausreiseeinrichtungen aufzuhalten. Die Länder werden aber nicht zur Schaffung solcher Einrichtungen verpflichtet.

Humanitäre Aufnahme: Die Duldung, bislang "zweitklassiger Aufenthaltstitel", wird abgeschafft. Neben Bürgerkriegsflüchtlingen zählten dazu bisher auch Opfer geschlechtsspezifischer und nichtstaatlicher Verfolgung. Letztere erhalten künftig einen garantierten Abschiebeschutz, was sie bei späterer Arbeitsaufnahme deutlich besser stellt.

Sozialleistungen: Asylbewerber, die die Dauer ihres Aufenthaltes missbräuchlich in die Länge ziehen, sollen von den höheren Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ausgeschlossen werden. Humanitäre Flüchtlinge sollen von Anfang an den vollen Hilfesatz bekommen.

Integration: Festgesetzt wird ein Mindestrahmen für staatliche Integrationsangebote. Dazu zählen Sprachkurse sowie Einführungen in Recht, Kultur und Geschichte Deutschlands. Nichtteilnahme kann zu Nachteilen bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis führen. Bund und Länder teilen sich die Kosten.
Asylverfahren: Die aufenthaltsrechtliche Stellung von Ausländern, denen nach der Genfer Konvention Abschiebeschutz zuerkannt wurde, wird der von Asylberechtigten angeglichen. Beide Gruppen erhalten einen befristeten Aufenthaltstitel. Das Asylverfahren soll beschleunigt werden.


Eine etwas ausführlichere Darstellung  bieten z.B. die taz, 23.3.02  
    oder die  Süddeutsche Zeitung-Online, 23.3.02

Rita Süssmuth (CDU-Abgeordnete, langjährige Bundestagspräsidentin, leitete die Zuwanderungskommission der Regierung, auf deren Empfehlungen der Gesetzentwurf zur Zuwanderung fußt) hält das Gesetz für einen "Schritt in die richtige Richtung" taz, 23.3.02

 

S.164
22.03.02

Verfassungsrechtler uneinig

Die Gültigkeit der Bundesratsentscheidung ist auch unter Verfassungsrechtlern umstritten.
Juristen wie der Münchner Verfassungsrechtler Badura ( bei FAZ.NET ) oder der ehemalige Verfassungsrichter Klein vertreten die Ansicht, dass die Stimmen Brandenburgs nicht gezählt werden dürften, da kein einheitliches Votum vorlag.
Der Zwang zur einheitlichen Stimmabgabe ergibt sich aus Artikel 51 Absatz 3 des Grundgesetzes, wonach die Stimmen eines Landes nur "einheitlich" abgegeben werden dürfen.

Umstritten ist vor allem die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten eines Bundeslandes.
Der Berliner Verfassungsexperte Mayer argumentiert, das Votum des "Stimmführers", in diesem Fall Ministerpräsident Stolpe, entscheide bei einem uneinheitlichen Votum im Bundesrat.
Budera  argumentiert dagegen, dass der Ministerpräsident seine Richtlinienkompetenz vor der Entscheidung im Bundesrat durchsetzen kann, aber nicht mehr in der Länderkammer, da dort die Vertreter eines Bundeslandes gleichberechtigt seien.


Ausführliche Darstellung der unterschiedlichen Wertungen bei  SPIEGEL-ONLINE

Ex-Bundespräsident Roman Herzog (früher Verfassungsrechtler) meint, die Beschlussfassung sei nicht verfassungskonform (DIE WELT-Online)

Der Frankfurter Staatsrechtler Erhard Denninger : Politisch problematisch, rein formal verfassungsrechtlich zulässig  (DER SPIEGEL)

Verfassungsrechtler ( die früheren Bundesverfassungsrichter Roman Herzog, Ernst Benda und Hans Hugo Klein sowie die Verfassungsrechtler Ingo von Münch und Rupert Scholz  (alle CDU)  ) halten den Zuwanderungsbeschluss für grundgesetzwidrig. Appell an den Bundespräsidenten (DIE WELT-Online)

Schon vor Johannes Rau steckten deutsche Bundespräsident in Gewissensnöten. Mehrfach haben sie Gesetze nicht ausgefertigt - oder nur nach langer Bedenkzeit: mehr bei SPIEGEL-ONLINE

Nach kontroverser Debatte kristallisieren sich nach Einschätzung bei Spiegel-Online sechs verschiedene juristische Beurteilungsvarianten heraus, ob die Stimmen Brandenburgs korrekt als "Ja"-Stimmen zu werten sind: 3 Pro, 3 Contra.

 

             Seiten-Info: Stand    3.4.2002 (zgh)

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