Kilometerpauschale für PKW
1988 bis 2000
Höhe des steuerlich absetzbaren Kilometergeldes
für Fahrten
mit PKW zu Arbeitsstätte: |
Kilometerpauschalen für sonstige
Verkehrsmittel
bis Ende 2000
Höhe des steuerlich absetzbaren Kilometergeldes für
Fahrten
zur Arbeitsstätte mit Fahrrad, Bus / Bahn, Motorrad /
Mofa:
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Jahr |
Pfg |
1988 |
36 |
1989 |
43 |
1990 |
50 |
1991 |
58 |
1992/93 |
65 |
seit 1994 |
70 |
ab 1.1.2001
Entfernungs-
Pauschale |
bis 10 km: 70
ab 11 km: 80 |
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Bei der bis Ende 2000 geltenden Kilometerpauschale gehen
Fußgänger leer aus.
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Wer das Fahrrad zur Arbeit benutzt, kann 14 Pfennig pro
Entfernungskilometer (kürzeste einfache Strecke zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte) steuerlich geltend machen.
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Bus- und Bahnfahrer können ihre tatsächlichen Kosten abrechnen.
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Am meisten profitieren Autofahrer. Sie können pro Arbeitstag
und Kilometer pauschal 70 Pfennig oder die tatsächlichen Kosten als
Werbungskosten absetzen.
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Motorradfahrer bekommen 33 Pfennig,
Mofa- Fahrer 28 Pfennig
Die neue Entfernungspauschale ab 2001 ist verkehrsmittel- unabhängig,
sie gilt für alle Fortbewegungsmittel gleich, insbesondere auch für
Fußgänger. |