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Kilometerpauschale für  PKW  
1988 bis 2000
Höhe des steuerlich absetzbaren Kilometergeldes für Fahrten 
mit PKW zu Arbeitsstätte:
 

Kilometerpauschalen für  sonstige Verkehrsmittel
bis Ende 2000

Höhe des steuerlich absetzbaren Kilometergeldes für Fahrten 
zur Arbeitsstätte mit Fahrrad, Bus / Bahn,  Motorrad / Mofa
:

Jahr Pfg
1988 36
1989 43
1990 50
1991 58
1992/93 65
seit 1994 70
ab 1.1.2001
Entfernungs-
Pauschale
bis 10 km:  70
ab 11 km:  80
  • Bei der bis Ende 2000 geltenden Kilometerpauschale gehen Fußgänger leer aus.
  • Wer das Fahrrad zur Arbeit benutzt, kann 14 Pfennig pro „Entfernungskilometer“ (kürzeste einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) steuerlich geltend machen.
  • Bus- und Bahnfahrer können ihre tatsächlichen Kosten abrechnen.
  • Am meisten profitieren Autofahrer. Sie können pro Arbeitstag und Kilometer pauschal 70 Pfennig oder die tatsächlichen Kosten als Werbungskosten absetzen.
  • Motorradfahrer bekommen 33 Pfennig,
    Mofa- Fahrer 28 Pfennig

Die neue Entfernungspauschale ab 2001 ist verkehrsmittel- unabhängig, sie gilt für alle Fortbewegungsmittel gleich, insbesondere auch für Fußgänger.

Tabellen-Daten gemäß:  
dpa-Graphik 3686

Quelle: eigene Recherche


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