Einkommensteuer - Grundtarif: Berechung mittels Tabellenkalkulation (TK) Stand: 01.01.2023 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die im folgenden verwendeten Parameter g0, g1, g2 usw. definieren den Grundsteuertarif des jeweiligen Jahres. Ihre Bedeutung wird erklärt in: http://www.agenda21-treffpunkt.de/lexikon/Einkommensteuer.htm#Parametertabelle In der folgenden TK-Formel steht x für das auf ganze Euro abgerundete "zu versteuernde Einkommen" (zvE). =Abrunden(Wenn(x>g3;m2*x-n2;Wenn(x>g2;m1*x-n1;Wenn(x>g1;(a2*(x-g1)/10000+b2)*(x-g1)/10000+c2;Wenn(x>g0;(a1*(x-g0)/10000+b1)*(x-g0)/10000;0))));0) Im TK-Rechenblatt muss x ersetzt werden durch die Zelladresse, wo das zvE steht, z.B. C3: =Abrunden(Wenn(C3>g3;m2*C3-n2;Wenn(C3>g2;m1*C3-n1;Wenn(C3>g1;(a2*(C3-g1)/10000+b2)*(C3-g1)/10000+c2;Wenn(C3>g0;(a1*(C3-g0)/10000+b1)*(C3-g0)/10000;0))));0) Falls keine Symbole für die Parameter g0, g1 usw. verwendet werden sollen, müssen sie durch ihre Zahlenwerte ersetzt werden. Im Folgenden die TK-Formeln mit den konkreten Zahlenwerten für die Parameter ============== Eingabezeile für die Tabellenkalkulation (TK-Formel) ================= 2021 =Abrunden(Wenn(x>274613;0,45*x-17374,99;Wenn(x>57919;0,42*x-9136,63;Wenn(x>14754;(208,85*(x-14754)/10000+2397)*(x-14754)/10000+950,96;Wenn(x>9744;(995,21*(x-9744)/10000+1400)*(x-9744)/10000;0))));0) 2022 anfangs =Abrunden(Wenn(x>277826;0,45*x-17602,28;Wenn(x>58597;0,42*x-9267,53;Wenn(x>14927;(206,43*(x-14927)/10000+2397)*(x-14927)/10000+938,24;Wenn(x>9984;(1008,7*(x-9984)/10000+1400)*(x-9984)/10000;0))));0) später verändert durch Anhebung des Grundfreibetrags zum endgültigen Tarif (rückwirkend ab 1.1.22) =Abrunden(Wenn(x>277825;0.45*x-17671.20;Wenn(x>58596;0.42*x-9336.45;Wenn(x>14926;(206.43*(x-14926)/10000+2397)*(x-14926)/10000+869.32;Wenn(x>10347;(1088.67*(x-10347)/10000+1400)*(x-10347)/10000;0))));0) 2023: =Abrunden(Wenn(x>277825;0.45*x-18307.73;Wenn(x>62809;0.42*x-9972.98;Wenn(x>15999;(192.59*(x-15999)/10000+2397)*(x-15999)/10000+966.53;Wenn(x>10908;(979.18*(x-10908)/10000+1400)*(x-10908)/10000;0))));0) 2024: =Abrunden(Wenn(x>277825;0.45*x-18936.88;Wenn(x>66760;0.42*x-10602.13;Wenn(x>17005;(181.19*(x-17005)/10000+2397)*(x-17005)/10000+1025.38;Wenn(x>11604;(922.98*(x-11604)/10000+1400)*(x-11604)/10000;0))));0) =============================================================================== Hinweise / Erläuternungen: Die TK-Formeln oben sind mit den im Deutschen üblichen Einstellungen formatiert, ggf. (z.B. in Progammiersprachen!) muss zu den im Englischen verwendeten Trennzeichen gewechselt werden, z.B.: 1) Dezimaltrenner: Komma --> Punkt 2) Befehlstrenner: Semikolon --> Komma Achtung: diese Reihenfolge nicht vertauschen!!! Diese Seite besteht aus "reinem" Text, enthält also keine nicht sichtbaren Zeichen (u.a. Steuerzeichen, Hypertext, Textformatierung), die beim Kopieren in eine Tabellenkalkulation zu Fehlern führen könnten. Aus diesem Grund sind die Internetadressen in dieser Seite auch nicht verlinkt. Sollen die Seiten besucht werden, müssen sie in die Adresszeile eines Browsers kopiert werden. ---------------- Splittingtarif --------------- Der Splittingtarif berechnet sich über den Grundtarif wie folgt: Bezeichne G(x) bzw. S(x) den Grund- bzw. Splittingtarif für das zu versteuernde Einkommen x. Laut Einkommensteuergesetz gilt dann: S(x) = 2 * G(x/2) ( * steht für die Multiplikation) Haben zwei (Ehe)-Partner die Einkommen x1, x2, dann ist der Splittingtarif das Doppelte des Grundtarifs vom Durchschnitt der beiden Einkommen. S(x1 + x2) = 2 * G( (x1 + x2)/2 ) Hintergrund/ Details: http://www.agenda21-treffpunkt.de/lexikon/Einkommensteuer.htm#Splittingtarif Online-Berechnung: http://www.agenda21-treffpunkt.de/lexikon/Einkommensteuer.htm#Online-Rechner -------------------------------------------------- Die obigen TK-Formeln basieren auf der Webseite www.agenda21-treffpunkt.de/lexikon/Einkommensteuer.htm, wo das Konzept ausführlich erklärt wird unter: http://www.agenda21-treffpunkt.de/lexikon/Einkommensteuer.htm#Tabellenkalkulation Die oben verwendeten Parameter sind ebenfalls dieser Webseite entnommen: http://www.agenda21-treffpunkt.de/lexikon/Einkommensteuer.htm#Parametertabelle Die Berechnung des Grundtarifs erfolgt laut § 32a EStG durch eine Fallunterscheidung, für die es in gängigen Tabellenkalkulationen eine entsprechende Anweisung gibt, z.B. mit der Bezeichnung "Wenn". Durch Schachtelung dieser Wenn-Anweisung kann die Fallunterscheidung im Grundtarif umgesetzt werden. Die TK-Formel oben kann direkt in die Tabellenkalkulation kopiert werden, ggf. müssen die Namen "Wenn" und "Abrunden" angepasst werden. Die Parameter g0, g1, g2 usw. aus der Parametertabelle http://www.agenda21-treffpunkt.de/lexikon/Einkommensteuer.htm#Parametertabelle definieren den Grundtarif für das jeweilige Jahr und müssen entsprechend durch konkrete Zahlenwerte ersetzt oder in entsprechend benannte Extrazellen geschrieben werden. Sollte sich in den TK-Formeln ein Fehler eingeschlichen haben, melden Sie ihn mir bitte per Email an die unter http://www.agenda21-treffpunkt.de/webmaster/ genannte Adresse. Vielen Dank für die Unterstützung! Ausführlicher Hintergrund zur Einkommensteuer und ihrer Berechnung unter: http://www.agenda21-treffpunkt.de/lexikon/Einkommensteuer.htm Die Webseite bietet einen Online-Rechner für: Einkommensteuer, Spitzensteuersatz, Grenzsteuersatz, Differenzsteuersatz, jeweils gemäß: Grundtarif, Splittingtarif, Familiensplitting unter: http://www.agenda21-treffpunkt.de/lexikon/Einkommensteuer.htm#Online-Rechner Autor: Heinz Ziegeldorf, Betreuer von: www.agenda21-treffpunkt.de Stand: 01.01.2023